Welche finanziellen Hilfen für Tochter mit Pflegegrad 3 und GdB 100 H?
Hallo zusammen,
es geht um meine Tochter, sie ist 21j alt hat ein PG 3 und einen GdB 100 H , sie ist mental nicht so fit und leidet an verschiedenen Allergien, und hat starke Neurodermitis.
Sie strebt über die Agentur für Arbeit eine Ausbildung an, dafür besucht sie zur Berufsfindung eine Maßnahme, danach für die zeit der Ausbildung wird sie keine Finanziellen Mittel bekommen, sie hat ein hohen finanziellen bedarf für ihre Ernährung sowie Hautpflege und Aktivitäten, welche Hilfen könnten wir für sie beantragen.
Sie lebt bei uns im Haushalt, ich bekomme eine Verletztenrente von 490,- meine Ehefrau 1600,- Erwerbsminderungsrente, und 500,- Kindergeld für sie und den jüngeren Bruder.
Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash
*Von der Redaktion als Thumbnail hinzugefügt*
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Guten Morgen @Papa2000 ,
bei Ihnen im Bundesland wären dann die so genannten Landschaftsverbände als überörtliche Sozialhilfeträger gegebenenfalls zuständig. Natürlich wird in diesem Zuge auch geprüft, ob sie unterhaltspflichtig gegenüber ihrem Kind sind und ob sie eventuelle Ersparnisse dafür verwenden müssen. Allerdings gibt es hier hohe Obergrenzen, so dass dies in der Regel nicht der Fall ist. die zentrale Frage wird also sein, kann ihre Tochter sich ihren Lebensunterhalt in Zukunft selbst verdienen ja oder nein. Das wichtigste, was sie als aller erstes tun müssen, abzuklären, welcher Sozialhilfeträger in ihrem Bundesland in diesem speziellen Fall zuständig ist. Ich würde jetzt eher auf die Landschaftsverbände tippen. Auch wäre mit der Agentur für Arbeit noch abzuklären, ob nicht ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, während der Ausbildung im Berufsbildungswerk.
Das bedeutet die Agentur für Arbeit bezahlt Übergangsgeld und Behinderung bedingtes Bedarfe, sofern sie zwingend erforderlich sind (vor allen Dingen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) sind gegebenenfalls beim Landschaftsverband geltend zu machen. Es kann allerdings auch sein, dass man zu dem Ergebnis kommt, dass das Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichend ist. Ein wichtiger Punkt ist aber auch wenn ihre Tochter bei Ihnen im Haushalt mietfrei wohnt, wird ihr eine so genannte Ersparnis angerechnet, was dazu führt, dass ihr unter Umständen weniger Leistung zusteht. Wenn sie mit der Tochter einen Mietvertrag machen, was unter Umständen zulässig sein könnte (abgeschlossene Wohnung in einem Haus zum Beispiel) muss man bedenken, dass sie wiederum steuerpflichtig werden.
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Guten Tag @Papa2000 , hier auf dieser Plattform können wir leider keine rechtssichere Auskunft zum Schonvermögen geben. Die Finanzwerte, die hier berücksichtigt werden und die, welche geschont werden, sind teilweise sehr komplex. Ich würde Ihnen hier raten, sich entweder im Vorfeld fachanwaltlicher Hilfe zu bedienen oder an einen Sozialverband zu wenden. Diese können und dürfen hier rechtssicher beraten. Auch sind die Teilhabeberatungsstellen, die in jedem Bundesland angesiedelt sind hierfür qualifiziert. Auch die Sozialbehörden selbst müssen Ihnen fundierte und qualitativ hochwertige und richtige Antworten geben.
3
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Hallo @Papa2000
Herzlich willkommen bei EnableMe!
Vielen Dank, dass du eure Familiensituation hier so offen schilderst. Wir haben einige Artikel online, die dir vielleicht weiterhelfen, zum Beispiel dieser LINK, oder dieser LINK oder der hier: LINK
Ich hoffe, es kommen bald noch hilfreiche Tipps aus der Community.
Viele Grüsse
Florence von EnableMe
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Guten Tag @Papa2000 , erst einmal danke für die Informationen, die gegeben wurden. Von welchen finanziellen Mitteln lebt denn die Tochter dann, wenn sie in Ausbildung ist? Sie muss doch eine Art Ausbildungsvergütung bekommen. Diese wird in der Regel dann durch die Agentur für Arbeit übernommen, wenn die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk stattfindet. Sollte dies behinderungsbedingt nicht reichen kommt es darauf an, in welchem Bundesland sie wohnen? Der sogenannte überörtliche Sozialhilfeträger (in Bayern wäre das der Bezirk) könnte gegebenenfalls einspringen oder auch die Agentur für Arbeit. Das kommt auf die jeweilige genaue Fallgestaltung an. Um eine genaue Auskunft geben zu können, bräuchte ich mehr Angaben über die persönlichen Verhältnisse.
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Hallo,
danke für deine Antwort, wir kommen aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, ich werde bezüglich der Ausbildungsvergütung mit der Agentur für Arbeit sprechen, und gegebenenfalls mit dem Sozialhilfeträger
LG
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noch mal zu der Frage, sie hat jetzt kein Einkommen, welche Hilfe würde ihr jetzt zustehen ?
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Guten Abend,
danke für deine Ausführliche Information, wie hoch sind die Schonvermögen der Eltern wenn wir keine Leistung vom Jobcenter bekommen sind etwa 3000,- auf Konto, und wie ist es bei Kfz wir haben zur Zeit zwei Fahrzeuge wovon eins aus Versicherungstechnischen Gründen für unser älteren Sohn angemeldet wurde, wie hoch wäre auch der Unterhaltsanspruch meiner Tochter uns gegenüber wenn sie alleine oder bei uns leben würde, unser Einkommen hatte ich zuvor dargelegt, hätte sie jetzt während der Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld.
LG
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Hallo Papa2000,
vieleicht könnte ich dir auch ja helfen??.
Ich habe auch denn GdB von 100 Grad ( % ) Und das Mz. "G" und "B". Und den PG 3
Es ist zwar etwas sehr sehr länger her, aber ich war auch in einer Berufsfindung von 3 Monaten!. Weil ich keine Ausbildung bekommen habe in der freien Wirtschaft!!.
Die Firma´s wo ich mich beworben hatte wollten mich nicht haben.
Wenn du das nicht kennst?. Ich war in einem BBW für Schwerbehinderten Menschen, da lebst du in der Zeit für 3 Monaten in dem Internat wo man dort auch das essen und das Trinken bekommt und am Wochenende gab's Essensgeld zum einkaufen für die Leute, für Freitagabend, Samstag und Sonntag. Und am Feiertagen am Wochenente konnte man nach Hause gehen das Km-Geld dafür, bekommt man vom Sozialdienst!!. Danach hatte ich dort auch einen Ausbildungsplatz bekommen. Das so genannten Taschengeld im Monat bekamen wir auf ein Konto bei denen. Das Essensgeld und das Km-Geld bekamen wir Bar auf die Hand mit einer Unterschrift!.
Was ich leider nicht verstehe warum sie kein Geld bekommen würde??, in der Zeit der Berufsfindung??.
Das wird ja vom ganzen Einkommen der Eltern ausgerechnet!!.
Und was über dem Satz lag, hat man das las Taschengeld bekommen!!.
So weiß ich das noch von früher her!.
Was die Kfz angeht, hat deine Tochter ja ein Mz.: "H"!!.
Somit ist sie ja auch Kfz-Steuer befreit zu 100%
Du könntest ja das 2 Auto auf sie laufen lassen!, wenn du nicht mehr Arbeitest solltest??.
Zitat:
Mz.: "H" heißt
Hilflos ist, wer infolge der Behinderung für eine Reihe von häufig und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner
persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe
dauernd bedarf.
Auch wenn die Hilfe in Form einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen
erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Die Feststellung berechtigt zu Freibeträgen bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie für Kfz-Steuerbefreiung und Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Zitat Ende.
Und eine Idee hätte ich, für deine Tochter wegen der Neurodermitis!!. Es gibt nämlich eine Besondere Creme, die du nur in der Apotheke herstellen lassen kannst!!.
Da hat einer ein Buch geschrieben über Neurodermitis, und auf der letzten Seite hat er das Rezept geschrieben!. Die Nummer des Buches kann ich dir auch per PN schreiben!. Ich selber hatte die auch schon ausprobiert, und es weitergegeben. Ich war und bin sehr zufrieden!. Wegen der Allergie ( Habe ich auch ) müsste ich noch mal nachschauen!.
Eine sache noch, was heißt Verletztenrente??.
Was bedeutet das, das kenne ich so nicht!!. Bist du vielleicht Oper gewessen, oder Soldat, Oder ein Unfall bei deinem AG gewessen??. Da habe ich leider keine Ahnung davon!.
Wenn ich noch was vergessen hätte, schreibe ich noch mal!.
Wenn du noch Fragen hättest immer gerne.
Gruß Rene
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.
Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann. ( Richard von Weizsäcker )
🙈🙉🙊
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Es sind die Dinge genannt, die kompliziert und in den Bundesländern unterschiedlich sind
Mit dem GdB bekommst den Steuerpauschbetrag, der wohl nichts bringt
Aber mit Merkzeichen G B bekommt sie eine bundesweite Jahresfahrkarte mit B Begleitung
Mit dem Pflegegrad3 lässt Dir am besten den Pflegpauschbetrag auszahlen, weil du die Pflegeleistung erbringst.
Unabhängig davon bekommst Du da noch Abwesenheitspflege, wohl bis 3000€ im Jahr für Pflegedienstleitungen.
Außerdem gibts ja noch 125€ vom Pflegrad1 wo Du von zugelassener firma Reinigungsleistungen, Fahrleisrungen vereinbaren.
Dafür kannst dich aber von einem Pflegeberater der Krankenkasse zu Hause beraten lassen
Bei Verträgen mit Pflegdiensten aufpassen, dass die nicht für jeden Dandgriff eine volle Stunde abrechnen. Man kann das minutengenau abrechnen lassen!
viel Erfolg
Karline
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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"Aber mit Merkzeichen G B bekommt sie eine bundesweite Jahresfahrkarte mit B Begleitung
Mit dem Pflegegrad3 lässt Dir am besten den Pflegpauschbetrag auszahlen, weil du die Pflegeleistung erbringst."
Wie teuer ist die Jahresfahrkarte für Schwerbehinderte gegenwärtig?
M.E. wird der Pflegepauschbetrag doch nicht an Angehörige bzw. pflegende andere Personen gezahlt, oder liege ich da falsch?
VG Corinna
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Die Jahresfahrkarte kostet schon lange noch 91€ und ist dem 49€-ticket gleichzusetzen.
Die Begleitperson darf aber nicht allein fahren!
Du meinst das Pflegegeld und lässt sich der Behinderte auszahlen oder auch der Pflegenden Person, die registriert werden soll. Darüber ist kein Verwendungsnachweis erforderlich, also auch für Nachbarschaftshilfe.
Zusätzlich gibts eben die Verhinderungspflege, die man sinnvoll eisetzen kann.
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Hallo und danke, aber ich "meinte" in meinem Posting nichts, sondern es waren ZWEI Fragen, einmal zu den Kosten der Fahrkarte (ich benötige nämlich seit Jahren keine Wertmarken mehr) und zum anderen ob nicht nur die/der Behinderte SELBST das Pflegegeld bekommt.
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Pflegegeld
Wenn ein angehöriger pflegt wird das gesamte Geld ausgezahl, am besten an de Behinderten und der kann damit machen, was er will
so kann man auch nachbarschaftshilfe finanzieren
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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@Karlinchen m.E. wird das Pflegegeld nicht "am besten an den Behinderten ausgezahlt", sondern NUR an sie bzw. ihn. Dass der Mensch damit machen kann was er will ist mir klar.
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Das macht doch so keinen Sinn.
Ich glaube auch nicht, dass das von den krankenkassen unterschiedlich gehandhabt wird.
Es muss nur eine zu bennende Person bereit sein , die Pflege zu übernehmen. der muss ja aber nicht alles machen.
Deshalb bekommt der zu Pflegende sinnvoll das Geld, um es entsprechend einzusetzen, nicht nur für den angegebenen, sondern auch für andere Personen, wie auch Nachbarschaftshilfe oder auch Fahrten, die von der Pflegekasse nicht abgedeckt sind.
Dann ist die Verhinderungspflege nicht zu vergessen!
Bei Unklarheiten kann man sich ja den Pflegebeauftragten der Kasse nach Hause bestellen.
…kein geld verschenken!
Ich brauche das nicht, hab das G beim GdB für die Fahkarte, das reicht mir
Karline
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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"Das macht doch so keinen Sinn."
Stimmt, ich werde mich in diesem Thread nicht mehr äußern.
Schönen Sonntag 😊
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Was soll das denn.
Man sollte immer die Möglichkeiten ausschöpfen, die es gibt. Das sind wenige genug für die kran ken und Behinderten!
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Hallo @corinna,
bei der "Fahrkarte" handelt es sich wohl um die Wertmarke, die für ein Jahr 91€ kostet.
Du sagst zwar dass du diese seit Jahre nicht mehr benötigst, aber ich füge für andere User*innen, die diesen Thread verfolgen unseren Artikel ein. Denn, ob die Wertmarke bezahlt werden muss oder nicht hängt auch von den Merkzeichen ab.
Mit dem Merkzeichen B kann eine Begleitperson immer kostenlos mitfahren. Die Wertmarke bezieht sich auf die Person mit Behinderung und ist für ihre unentgeltliche Beförderung.
Viele Grüße
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Ich benutze auch die Wertmarke, weil ich GdB mit G habe. Das ist auch mit auto noch sinnvoll.
B Begleitperson kann nicht allein fahren.
Mit was die Wertmarke kostenfrei wird, weiß ich nicht.
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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