Welche finanziellen Hilfen für Tochter mit Pflegegrad 3 und GdB 100 H?

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Papa2000
Papa2000
bearbeitet 9. Feb 2024 in Bildung, Ausbildung & Studium

Hallo zusammen,

es geht um meine Tochter, sie ist 21j alt hat ein PG 3 und einen GdB 100 H , sie ist mental nicht so fit und leidet an verschiedenen Allergien, und hat starke Neurodermitis.

Sie strebt über die Agentur für Arbeit eine Ausbildung an, dafür besucht sie zur Berufsfindung eine Maßnahme, danach für die zeit der Ausbildung wird sie keine Finanziellen Mittel bekommen, sie hat ein hohen finanziellen bedarf für ihre Ernährung sowie Hautpflege und Aktivitäten, welche Hilfen könnten wir für sie beantragen.

Sie lebt bei uns im Haushalt, ich bekomme eine Verletztenrente von 490,- meine Ehefrau 1600,- Erwerbsminderungsrente, und 500,- Kindergeld für sie und den jüngeren Bruder.

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  • Weidenoberpfalz
    bearbeitet 10. Feb 2024 Antwort ✓
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    Guten Morgen @Papa2000 ,

    bei Ihnen im Bundesland wären dann die so genannten Landschaftsverbände als überörtliche Sozialhilfeträger gegebenenfalls zuständig. Natürlich wird in diesem Zuge auch geprüft, ob sie unterhaltspflichtig gegenüber ihrem Kind sind und ob sie eventuelle Ersparnisse dafür verwenden müssen. Allerdings gibt es hier hohe Obergrenzen, so dass dies in der Regel nicht der Fall ist. die zentrale Frage wird also sein, kann ihre Tochter sich ihren Lebensunterhalt in Zukunft selbst verdienen ja oder nein. Das wichtigste, was sie als aller erstes tun müssen, abzuklären, welcher Sozialhilfeträger in ihrem Bundesland in diesem speziellen Fall zuständig ist. Ich würde jetzt eher auf die Landschaftsverbände tippen. Auch wäre mit der Agentur für Arbeit noch abzuklären, ob nicht ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, während der Ausbildung im Berufsbildungswerk.

    Das bedeutet die Agentur für Arbeit bezahlt Übergangsgeld und Behinderung bedingtes Bedarfe, sofern sie zwingend erforderlich sind (vor allen Dingen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) sind gegebenenfalls beim Landschaftsverband geltend zu machen. Es kann allerdings auch sein, dass man zu dem Ergebnis kommt, dass das Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichend ist. Ein wichtiger Punkt ist aber auch wenn ihre Tochter bei Ihnen im Haushalt mietfrei wohnt, wird ihr eine so genannte Ersparnis angerechnet, was dazu führt, dass ihr unter Umständen weniger Leistung zusteht. Wenn sie mit der Tochter einen Mietvertrag machen, was unter Umständen zulässig sein könnte (abgeschlossene Wohnung in einem Haus zum Beispiel) muss man bedenken, dass sie wiederum steuerpflichtig werden.

  • Weidenoberpfalz
    Antwort ✓
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    Guten Tag @Papa2000 , hier auf dieser Plattform können wir leider keine rechtssichere Auskunft zum Schonvermögen geben. Die Finanzwerte, die hier berücksichtigt werden und die, welche geschont werden, sind teilweise sehr komplex. Ich würde Ihnen hier raten, sich entweder im Vorfeld fachanwaltlicher Hilfe zu bedienen oder an einen Sozialverband zu wenden. Diese können und dürfen hier rechtssicher beraten. Auch sind die Teilhabeberatungsstellen, die in jedem Bundesland angesiedelt sind hierfür qualifiziert. Auch die Sozialbehörden selbst müssen Ihnen fundierte und qualitativ hochwertige und richtige Antworten geben.

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  • Hallo @Papa2000

    Herzlich willkommen bei EnableMe!

    Vielen Dank, dass du eure Familiensituation hier so offen schilderst. Wir haben einige Artikel online, die dir vielleicht weiterhelfen, zum Beispiel dieser LINK, oder dieser LINK oder der hier: LINK

    Ich hoffe, es kommen bald noch hilfreiche Tipps aus der Community.

    Viele Grüsse

    Florence von EnableMe

  • Weidenoberpfalz
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    Guten Tag @Papa2000 , erst einmal danke für die Informationen, die gegeben wurden. Von welchen finanziellen Mitteln lebt denn die Tochter dann, wenn sie in Ausbildung ist? Sie muss doch eine Art Ausbildungsvergütung bekommen. Diese wird in der Regel dann durch die Agentur für Arbeit übernommen, wenn die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk stattfindet. Sollte dies behinderungsbedingt nicht reichen kommt es darauf an, in welchem Bundesland sie wohnen? Der sogenannte überörtliche Sozialhilfeträger (in Bayern wäre das der Bezirk) könnte gegebenenfalls einspringen oder auch die Agentur für Arbeit. Das kommt auf die jeweilige genaue Fallgestaltung an. Um eine genaue Auskunft geben zu können, bräuchte ich mehr Angaben über die persönlichen Verhältnisse.

  • Papa2000
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    Hallo,

    danke für deine Antwort, wir kommen aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, ich werde bezüglich der Ausbildungsvergütung mit der Agentur für Arbeit sprechen, und gegebenenfalls mit dem Sozialhilfeträger

    LG

  • Papa2000
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    noch mal zu der Frage, sie hat jetzt kein Einkommen, welche Hilfe würde ihr jetzt zustehen ?

  • Papa2000
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    Guten Abend,

    danke für deine Ausführliche Information, wie hoch sind die Schonvermögen der Eltern wenn wir keine Leistung vom Jobcenter bekommen sind etwa 3000,- auf Konto, und wie ist es bei Kfz wir haben zur Zeit zwei Fahrzeuge wovon eins aus Versicherungstechnischen Gründen für unser älteren Sohn angemeldet wurde, wie hoch wäre auch der Unterhaltsanspruch meiner Tochter uns gegenüber wenn sie alleine oder bei uns leben würde, unser Einkommen hatte ich zuvor dargelegt, hätte sie jetzt während der Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld.

    LG