Beamtenverhältnis und PKV

Hallo liebe Gemeinde :)

ich, kompletter Querschnitt mit Schwerbehinderung, Pflegegrad 3, Rollstuhl, usw., werde am 01.09.2024 eine Ausbildung im Finanzamt Sachsen starten. Nun stellt sich die Frage ob weiterhin GKV oder PKV?

Durch die Öffnungsklausel (Einstieg ins Beamtenverhältnis, auch bei Verhältnis auf Widerruf) wäre der Einstieg trotz Vorerkrankungen problemlos. Selbst durch die 30% Risikozulage bin ich immer noch finanziell besser dran als in der freiwillig gesetzlich zu bleiben. Das liegt daran, dass die gesetzliche mehr als meine Beamtenbezüge (also zusätzlich Kapital, Mieteinnahmen usw.) anrechnet, was ich als Frechheit empfinde!

Für mich stellen sich jetzt jedoch noch einige Fragen wo ich gern mal ein paar vergleichbare Erfahrungsberichte lesen würde.

Woher kommt zum Beispiel das Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungspauschale… Es ist ja über das Sozialgesetzbuch geregelt. Doch wer zahlt? Die Beihilfe oder PKV? Oder Gesplittet?

Wer unterstützt mich bei einem Autoumbau? - da Rentenkasse und Agentur für Arbeit raus sind.

Gibt es auch sowas wie eine gesetzliche Zuzahlung in Beihilfe und PKV?

Und die Frage aller Fragen; Wo würde die Hürde bestehen wieder zurück in die GKV zu kommen? Dies wird ja immer sehr schwer betitelt. Oder ist es überhaupt nötig? Steigen die Beiträge der PKV wirklich mit der Zeit an?

Ich wäre einfach über eure Erfahrungen dankbar. Vielleicht findet sich ja Jemand in ähnlicher Situation bzw. damals in der Situation. Oder kann mir einen Tipp geben wer da beraten kann.

Vielen Dank, einen schönen sonnigen Sonntag und Gruss

Andre

Kommentare

  • Hallo @Steinfisch159,

    vielen Dank für deine Frage, ich hoffe, dass du hier einige Antworten bekommst. Wir werden auch schauen, ob wir eine Fachperson für die Frage hinzuziehen können.

    Viele Grüße

  • Hallo @Steinfisch159,

    Deine Fragen sind einfach zu umfangsreich, ich kann sie jedenfalls nicht zufriedenstellend beantworten. Zu bedenken möchte ich geben, dass bei der PKV manche Leistungen nur durch Zusatztarife abgedeckt sind, wie z.B. Kuren uvm. Der Vorteil der GKV ist, dass evtl. Familienmitglieder ohne Mehrkosten mitversichert sind, währen man bei den privaten KV jede Person extra versichert werden muss. Und, natürlich stimmt es, dass sich die Kosten der PKV im Laufe der Jahre erhöhen können so wie alle Kosten im Laufe eines Lebens steigen.

    Grüße, Cornelia

  • Herzlichen Glückwunsch zu deiner Ausbildungsstelle im Finanzamt! Ich kann Dir in Bezug auf die Finanzierung des Fahrzeugumbaus folgendes antworten:

    Unterstützung bei einem Autoumbau: Da die Rentenkasse und die Agentur für Arbeit hier nicht zuständig sind, kommt für Beamte in der Regel das Integrationsamt infrage. Das Integrationsamt unterstützt die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen und kann auch Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs gewähren.

    Viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    ANDREAS ZAWATZKY  | GESCHÄFTSFÜHRER

    Dipl. Wirtschafts-Ing.(FH)

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    Mobilcenter Zawatzky GmbH

    Bemannsbruch 2 – 4, 74909 Meckesheim

    Telefon: +49 (0) 6226 / 9217 - 17

    Email:andreas.zawatzky@zawatzky.de

    Andreas Zawatzky

    Mobilcenter Zawatzky GmbH

    Geschäftsführer

    www.zawatzky.de

  • Hallo,

    da ich mich nun großteils durch diesen Dschungel selbst durchgekämpft habe und um einiges schlauer bin, dachte ich mir ich lasse hier etwas Wissen da.

    Also selbst ich werde freiwillig gesetzlich bleiben. Es scheitert daran, dass die Beihilfe wohl einen sehr schlechten Leistungskatalog hat. (bspw. Rollstuhlübernahme nur zu 30%). Dafür schließt man als Ergänzung normalerweise ein PKV ab. Diese hätte mich auch problemlos, durch die Beamtenöffnungsklausel, aufgenommen. Jedoch ist die PKV so pfiffig und bietet mir dann nur Tarife an, die eine solche Ergänzungsklausel der Beihilfe ausschließen. Somit fällt das Kartenhaus zusammen. Ich würde bspw. bei einem neuen Rollstuhl immer auf einen großteil der Kosten sitzen bleiben.

    Ich selbst kann jetzt nur für die sächsische Beihilfe und die PKV der DeBeKa sprechen. Vielleicht mag es auch noch andere Kombinationen geben die doch Sinn machen. Für meinen Teil habe ich nun das Glück dass es auch seit 01.01.2024 die pauschale Beihilfe gibt. Somit bekomme ich einen Teil der Krankenkassenbeiträge erstattet und der wohl so schlechte Leistungskatalog der Beihilfe fällt für mich flach.

    Gruss Andre

  • Hallo Andre, meine Erfahrungen in Bayern sind völlig andere. Die Beihilfe übernimmt 70 % und die PKV die restlichen 30 %. Auch Rollstuhl, Pflegebett usw. Da ich damit Privatpatient bin, komme weitere Vorteile dazu.

    Viele Grüße von waldi www.kleine-portionen.de

  • Hallo Waldi,

    wie gesagt, leider ist der Beihilfekatalog ja Länder-sache. Jedoch können auch 30% viel Geld sein. Vorallem bei laufenden Kosten (wie auch Katheter) bzw. brauch man regelmäßig ja auch einen neuen Rollstuhl.
    Und der springende Punkt ist denke ich ob du vor oder nach deiner Erkrankung PKV versichert warst/bist?

  • Danke für die Nachfrage. Ich war vor meiner Behinderung schon lange Beamter mit Beihilfe, PKV und auch verheiratet. VG vom Waldi.