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Aw: Wirtschaftliche Sozialhilfe Schweiz – habe ich Recht darauf?
Liebe @Pamela
Herzlichen Dank für deine ausführliche Erklärungen und die weiterführenden Links 🙏 Toll, danke!
Liebe Grüsse
Julie
Aw: Wirtschaftliche Sozialhilfe Schweiz – habe ich Recht darauf?
Liebe @Sis
Danke für deine Kontaktaufnahme und die ausführliche Schilderung deiner Situation. Ich habe dir bereits privat geantwortet, aber für andere interessierte Personen schreibe ich hier ebenfalls meine Rückmeldung in Kurzversion.
Sozialhilfe: Grundsätzlich ist die Sozialhilfe eine gute Anlaufstelle, wenn es finanziell keine anderen Möglichkeiten gibt oder die Ansprüche gegenüber anderen Sozialversicherungen noch in Abklärung sind. Ich kann dir auch nur raten, dich nicht zu spät anzumelden, um nicht in eine Verschuldung zu kommen. Die bezogene Sozialhilfe muss man rückerstatten, sofern man dazu in der Lage ist. Wenn man z.B. später einmal Leistungen der IV bekommt oder von einer anderen Sozialversicherung, kann hingegen oft ein Teil der Sozialhilfe direkt verrechnet werden mit der Nachzahlung, somit verringert sich die "Schuld". Wenn noch eine Restschuld übrig bleibt, muss man diese zurückzahlen, wenn man später entweder ein gutes Einkommen hat (= deutlich über dem Existenzminimum) oder ein gewisses Vermögen besitzt. Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss man die Sozialhilfe auch nicht rückerstatten.
IV: Ich persönlich rate dir zu einer IV-Anmeldung. Du hast gesundheitliche Einschränkungen und diese führen dazu, dass du nicht in dem Ausmass arbeiten kannst, wie du gerne möchtest bzw. müsstest, um finanziell über die Runden zu kommen. Genau für solche Situationen ist die IV da. Wenn du dich anmeldest, prüft die IV zuerst einmal, ob es sogenannte "Integrationsmassnahmen" oder "berufliche Massnahmen" gibt, die dir helfen, deine berufliche Situation zu verbessern. Hier gibt es ganz viele verschiedene Möglichkeiten, die man mit dem IV-Berater oder der IV-Beraterin gemeinsam bespricht. Sollte sich nach einer gewissen Zeit herausstellen, dass man dauerhaft nur in einem eingeschränkten Pensum arbeiten kann und entsprechend auch "zu wenig" verdient, dann prüft die IV, ob man einen Anspruch auf eine Rente hat.
Beratung: Um nicht alleine dazustehen im "Sozialversicherungsdschungel", kann es sehr hilfreich sein, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Entweder an die Caritas, wie bereits @Isabel und @Florence_EnableMe geschrieben haben, oder an die Pro Infirmis, diese bietet ebenfalls kostenlose Sozialberatung an und kennt sich mit Sozialversicherungen, insbesondere IV aus. Fürs Berner Oberland wäre die Beratungsstelle in Thun zuständig: https://www.proinfirmis.ch/angebot/beratungsstellen/standort/pro-infirmisoberland.html
Ich wünsche dir alles Gute!
Liebe Grüsse, Pamela

Aw: Wirtschaftliche Sozialhilfe Schweiz – habe ich Recht darauf?
Liebe @Sis 😊
Herzlichen Dank für das freundliche und offene Gespräch im Rahmen unseres Peer-Programmes. Es hat mich sehr gefreut, dich kennen zu lernen und dass du deine Geschichte mit mir geteilt hast. Wie besprochen habe ich in unserer Datenbank gestöbert und habe unsere Fachexpertin @Pamela erreicht, die sich gerne mit dir austauscht und dich eventuell mit einer paar hilfreichen Tipps unterstützen kann. Gerne vernetze ich euch hier und zusätzlich noch im Rahmen des Peer-Programmes.
Ich danke euch beiden und stehe euch gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Julie
Aw: Wie geht man mit Menschen um die Vorurteile gegen Menschen mit Beeinträchtigung haben ?
Es ist leichter, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil. (Albert Einstein) 😉