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Aw: Behinderung, na und! Welche Hobbys habt Ihr?
Podcast meine neue grosse Leidenschaft. Trotz meiner Seheinschränkung ist dies erfreulicherweise möglich.
Aw: Behinderung, na und! Welche Hobbys habt Ihr?
Hi Domino
Hobbies hab ich ganz viele. Ich bin blind, hab aber mal ein wenig gesehen (im Alter von 5Jahren).
Also, mit Bewegung ist sehr viel möglich. Ich klettere am Fels und in der Halle, fahreSki und gehe gerne wandern und bergsteigen.
Skifahren geht ja auch super im Mono-Bop. Ich kenne einige Leute in der Schweiz, die ebenfalls querschnittgelähmt sind und super gern die Pisten runterbrettern:-). Angeln klingt auch sehr spannend und ist sicher auch interessant von der Naturbeobachtung her.
LG
Allerlai

Aw: Das Expertennetzwerk bei EnableMe wächst und wächst!
Alle Expertinnen und Experten welche sich im Forum engagieren machen dies ehrenamtlich.
Wir sind sehr dankbar auf so viel Fachwissen zählen zu dürfen! Gruss Pascal
Aw: Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln Erwerbsminderungsrente
gemeinnützige Arbeit statt Strafe
Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte die mittellos sind und dies nachweisen, ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Damit werden zum einen die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden, zum anderen schafft diese Möglichkeit mehr (Bestrafungs-)Gerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte.
Die Regelungen zur gemeinnützigen Arbeit ("Schwitzen statt Sitzen") legt jedes Bundesland eigenständig fest.
Gemeinnützige Arbeit wird nicht automatisch angeordnet. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss bei der Vollstreckungsbehörde vielmehr einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit stellen.
Wie viele Stunden die gemeinnützige Arbeit pro Arbeitstag dauert, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für einen Tagessatz müssen je nach Bundesland zwischen drei und acht Stunden Arbeit geleistet werden.
Gefunden auf der WEB Seite der Caritas.Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Aw: Warum wird ein Thread ohne Begründung geschlossen?
Frage gestellt, Frage beantwortet, Thread geschlossen.

Aw: Mobbing im Forum
Hallo @KarlL,
vielen Dank für dein wachen Blick und deinen Einsatz! Es tut mir sehr Leid, das dies nicht schnell genug von uns wahrgenommen wurde. Ein solches Verhalten entspricht nicht unserer Netiquette. Es ist sehr wichtig, dass sich hier alle wohl fühlen und ein harmonisches miteinandr herrscht.
Wir werden dies nun stärker im Auge behalten und auf Beiträge, die entgegen unserer Netiquette stehen dementsprechend reagieren.
Ihr habt immer die Möglichkeit uns Moderatoren zu kontaktieren oder Beiträge zu melden, wenn euch etwas nicht richtig vorkommt. Wir versuchen alles im Blick zu behalten aber leider kann es passieren, dass wie in diesem Fall, etwas untergeht. Natürlich soll das nicht sein und ist nicht die Regel!
Viele Grüße
Nadine
Aw: Nachteilsausgleich (Lehrer-)Studium
Hallo @Wölfchen
Schön, dass du dich an die Community im Forum wendest. Willkommen!
An den meisten Hochschulen gibt es inzwischen eigene Beratungsstellen und Ansprechpersonen für den Nachteilsausgleich. Am Besten du wendest dich an deiner Hochschule an diese Personen und besprichst die möglichen Optionen und das weitere Vorgehen mit ihnen.
liebe Grüsse und alles Gute für dein Studium,
Annette
Aw: Hallo. Habe einen gdb50. wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz. kann ich in der Schweiz
Hallo @Lucaferraro
Die Frage, die Sie stellen, ist arbeitsrechtlicher Natur und hat eigentlich nichts oder allenfalls nur am Rande etwas mit meinem Bereich, der Invalidenversicherung, zu tun. Trotzdem wage ich folgende Antwort:
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht haben (und so verstehe ich Ihre Situation), dann gilt Schweizer Arbeitsrecht. Dieses sieht keine speziellen Regelungen bezüglich Ferien, Urlaub oder Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen vor. Entsprechend können Sie das auch nicht einfordern. Das Deutsche Arbeitsrecht ist für die Schweiz nicht relevant. Das hat auch nichts mit "Schengen" zu tun. Einen Kündigungsschutz gibt es bei Unfall und Krankheit. Diese Thematik ist relativ komplex, aber entscheidend ist, dass der Kündigungsschutz bei Unfall oder Krankheit für Menschen mit Behinderung nicht anders ist als bei Menschen ohne Behinderung.
Beste Grüsse
Tschüss liebe EnableMe Community
Hallo liebe Community Mitglieder,
meine Zeit bei EnableMe geht zu Ende. Heute ist mein letzter Arbeitstag und ab Anfang Mai wende ich mich neuen beruflichen Aufgaben und Herausforderungen zu.
Ich möchte mich bei euch allen für die schöne und lehrreiche Zeit bedanken und wünsche euch allen alles Gute! Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung braucht, wendet euch gerne an @Nadine_EnableMe und @Pascal_EnableMe.
Passt gut auf euch auf!
Viele Grüße
Annemarie

Aw: Rente mit Schwerbehinderung?
hallo und willkommen @birgit59,
an deiner stelle würde ich direkt bei der drv (deutsche rentenversicherung) nachfragen.
viele grüße
anne
