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Aw: Warum verdient man in einer wfbm so wenig?
Der "Verdienst" in einer WfbM soll lediglich eine Anerkennung für die geleistete Arbeit, oder therapeutische Beschäftigung sein. Diese Beschäftigung dient dem Arbeitstraining, dem Fitmachen für einen möglichen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten einer WfbM werden ja auch in den allermeisten Fällen über Transferleistungen finanziert, womit sie den Lebensunterhalt bestreiten. Zuverdienste sind bei solchen Modellen gar nicht erlaubt. Um aber das Gleiche in einer WfbM zu verdienen wie auf dem zweiten Arbeitsmarkt oder bei Bürgergeld, haben die Einrichtungen aber kein Geld. Die werden auch aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Also: eine WfbM ist nicht in die Arbeitsmärkte integriert, oder angegliedert. Sie dient ausschließlich Trainingszwecken für Menschen mit Behinderung, und/oder der Beschäftigung.
Aw: Partielle Trisomie 22
Hallo Alex
Hier eine Information für dich. Ich hoffe, sie kann dir helfen.
Eine mögliche Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige ist die Selbsthilfegruppe für Menschen mit seltenen Chromosomenveränderungen e.V. (www.selbsthilfe-chromosom.de), die Informationen, Beratung und Austausch zu verschiedenen Chromosomenstörungen anbietet. Eine weitere Anlaufstelle ist die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik e.V. (www.gfhev.de), die eine Liste von humangenetischen Beratungsstellen in Deutschland bereitstellt.
Gruß
Ralf
Aw: Warum verdient man in einer wfbm so wenig?
Hallo Ingmar
Hier einmal der Rechtspassus zu deiner Frage.
4. Rechtsstellung und Arbeitsentgelt der Menschen mit Behinderungen in WfbM Gemäß § 221 Abs. 1 SGB IX stehen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, grundsätzlich zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Bei Arbeitnehmern im Arbeitsbereich einer WfbM muss die Arbeitsleistung gegenüber dem Betreuungs- oder Pflegeaufkommen für den Menschen mit Behinderungen deutlich überwiegen. Ein Arbeitsverhältnis liegt daher erst dann vor, wenn der Hauptzweck der Beschäftigung das Erbringen der wirtschaftlich verwertbaren Leistung ist, und nicht die Ermöglichung einer angemessenen Beschäftigung im Vordergrund des Aufenthaltes in der Werkstatt steht. Und genau dieser Satz ist es, der angemessenen Lohnzahlungen verhindert.
Du bist kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Ganz einfach gesagt. Und das ist die Schweinerei an dem ganzen.
Ihr erbringt für die unterschiedlichsten Großfirmen Aufträge wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Im Prinzip seit Ihr Zulieferer für Kleinteile oder kleine Stückmengen. Müsste der Auftragsgeber diese Aufträge an die Industrie geben, müsste er wesentlich mehr Geld bezahlen für die erbrachte Arbeit. Also weichen viele Großunternehmen gerne auf Behindertenwerkstätten aus.
Das Thema Entlohnung steht schon seit Jahren auf der Erledigungsliste aller Parteien. Allen ist die Diskrepanz bekannt. Keiner tut was dagegen. Es gab sogar schon einmal vor Jahren die Drohung der Industrie bei steigenden Lohnkosten keine Aufträge mehr zu vergeben.
Die Gewerkschaften und Behindertenverbände laufen seit Jahren Sturm gegen die Praxis. Bis heute ohne Erfolg.
Sorry. Hätte dir gerne was anderes erzählt
Gruß
Ralf
Aw: Entlastungsbetrag bei Pflegestufe 1
sicher auf Beitrag, der gelöscht wurde.
außerdem ist das Thema doch abgehandelt