Beste Inhalte
Aw: Zahlt ein Altersrentner für Schwerhinderte Rentenversicherungsbeiträge ?
Hallo @walrus ,
hier meine Einschätzung zu der Sachlage. Allerdings muss ich ehrlicherweise sagen, ich bin kein Spezialist für . was ich hier schreibe, ist meine Meinung aufgrund einer intensiven Recherche.
Wichtig zu wissen:
Ab dem Zeitpunkt, an dem deine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnt (bei dir 1.11.2024), bist du nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Als Altersrentner musst du also keine eigenen Beiträge mehr zahlen.
Trotzdem wurden bei dir Beträge abgezogen – und das hat folgenden Hintergrund:
- Während du Krankengeld bekommen hast (1.11.2024–24.4.2025), hat deine Krankenkasse für dich Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt (§ 166 SGB VI).
- Als dein Rentenantrag rückwirkend bewilligt wurde, musste die Krankenkasse ihr gezahltes Krankengeld von der Rentenversicherung zurückfordern.
- Das geschieht auf Grundlage von § 103 SGB X: Die Rentenversicherung zahlt das Krankengeld an die Krankenkasse zurück – und zieht diese Erstattung direkt von deiner Rentennachzahlung ab.
Das bedeutet:
Du hast nicht als Rentner aktiv Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Es wurde nur das ausgeglichen, was die Krankenkasse zuvor an Krankengeld (und die dazugehörigen Beiträge) gezahlt hatte.
Dass die Krankenkasse ihre Ansprüche direkt von deiner Rentennachzahlung bekommt, ist gesetzlich so vorgeschrieben – damit es keine Doppelzahlung (Rente + Krankengeld) gibt.
Fazit:
Die Vorgehensweise ist rechtlich korrekt. Solltest du aber prüfen wollen, ob die Beträge exakt stimmen, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung oder eine detaillierte Aufstellung der verrechneten Beiträge anfordern.
Aw: Unsere Community zieht um: Hier findest du alle Infos
Viel Erfolg und selbstverständlich bleibe ich bei Euch...
Aw: Unsere Community zieht um: Hier findest du alle Infos
Halli Giulia,
Ich bleibe gerne dabei.
Liebe Grüsse