Zahlt ein Altersrentner für Schwerhinderte Rentenversicherungsbeiträge ?
Hallo,
Ich bin mit 62 Jahren und 80 % Schwerbehinderung rückwirkend am 1.11.2024 mit Abschlägen in Altersrente für Schwerhinderte gegangen.
Der Rentenantrag wurde erst am 25.4.2025 genehmigt. So erhielt ich vom 1.11. 2024 bis 24.4.2025 Krankengeld.
Von meiner Rentennachzahlung wurden die Erstattungsansprüche von der Krankenkasse für die Zeit vom 1.11.2024 bis 24.4.2025 abgezogen, somit auch Rentenversicherungsbeiträge.
Also habe ich als Altersrentner für Schwerhinderte Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Ist das so rechtens?
Antworten
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Hallo @walrus,
das ist eine spannende Frage. Wir haben bereits Fachpersonen kontaktiert und auf deine Frage aufmerksam gemacht. Wir hoffen, dass du bald Antworten und Tipps erhälst.
Viele Grüße
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Danke für die schnelle Antwort!
Dann bin ich mal gespannt was am Ende heraus kommt.
Im Übrigen habe ich ca. 530 Euro Rentenversicherungsbeiträge in dieser besagten Zeit bezahlt. Es soll angeblich meinem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Dann bekomme ich wahrscheinlich ca. 1,50 Euro mehr Rente pro Monat. Dann hätte ich mit ca. 92 Jahren meine Beiträge wieder rein.🤣
Viele Grüße
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Hallo @walrus ,
hier meine Einschätzung zu der Sachlage. Allerdings muss ich ehrlicherweise sagen, ich bin kein Spezialist für . was ich hier schreibe, ist meine Meinung aufgrund einer intensiven Recherche.
Wichtig zu wissen:
Ab dem Zeitpunkt, an dem deine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnt (bei dir 1.11.2024), bist du nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Als Altersrentner musst du also keine eigenen Beiträge mehr zahlen.
Trotzdem wurden bei dir Beträge abgezogen – und das hat folgenden Hintergrund:
- Während du Krankengeld bekommen hast (1.11.2024–24.4.2025), hat deine Krankenkasse für dich Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt (§ 166 SGB VI).
- Als dein Rentenantrag rückwirkend bewilligt wurde, musste die Krankenkasse ihr gezahltes Krankengeld von der Rentenversicherung zurückfordern.
- Das geschieht auf Grundlage von § 103 SGB X: Die Rentenversicherung zahlt das Krankengeld an die Krankenkasse zurück – und zieht diese Erstattung direkt von deiner Rentennachzahlung ab.
Das bedeutet:
Du hast nicht als Rentner aktiv Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Es wurde nur das ausgeglichen, was die Krankenkasse zuvor an Krankengeld (und die dazugehörigen Beiträge) gezahlt hatte.
Dass die Krankenkasse ihre Ansprüche direkt von deiner Rentennachzahlung bekommt, ist gesetzlich so vorgeschrieben – damit es keine Doppelzahlung (Rente + Krankengeld) gibt.
Fazit:
Die Vorgehensweise ist rechtlich korrekt. Solltest du aber prüfen wollen, ob die Beträge exakt stimmen, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung oder eine detaillierte Aufstellung der verrechneten Beiträge anfordern.
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