Umziehen mit IV-Rente in anderen Kanton - wer hat Erfahrung?
Hallo zusammen
Ich habe gehört, dass es mit einer IV-Rente nicht ratsam ist den Kanton zu wechseln, da der neue Kanton den IV-Entscheid von z.B. Zürich ablehnen bzw. in Revision ziehen kann. Somit würde die ganze langwierige Abklärung wieder von vorne beginnen und die IV könnte dann komplett abgelehnt werden.
Ist dem wirklich so?
Merci und liebe Grüsse
Freespirit 🇨🇭
Beste Antwort
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Hallo @Freespirit
Nein, da ist kein Widerspruch, denn sobald etwas im Fall gemacht (und insbesondere entschieden) werden muss, der Fall also wieder "aktiv wird", wird das Dossier dann der neu zuständigen IV-Stelle übergeben. Wenn die IV-Stellen bei jedem kantonsübergreifenden Wohnortswechsel die Dossiers sofort weiterleiten würden, auch wenn aktuell keine Aktivitäten notwendig sind, würden die IV-Stellen ständig unnötig Dossiers in der Schweiz "umherschicken". Es kann ja sein, dass eine versicherte Person bereits wieder in einen anderen Kanton weitergezogen oder in den Ursprungskanton zurückgekehrt ist, bis der Fall wieder eine aktive Bearbeitung erfordert. Daher: Fall wird dann der zuständigen IV-Stelle übergeben, wenn etwas gemacht werden muss. Dieses Vorgehen wurde innerhalb der IV-Stellen-Konferenz vereinbart, weshalb es dazu keinen "Artikel" oder kein BG-Urteil gibt. Das Vorgehen ist also nicht juristisch verbindlich, sondern eine Vereinbarung unter den IV-Stellen.
Den Einzelfall, den Sie aus der Aargauer Zeitung entnommen haben, kenne ich nicht. Jedenfalls wurde eine Rentenrevision fällig. Diese wäre auch im Kanton Basel-Land fällig geworden. Es ist eher davon auszugehen, dass die IV-Stelle Basel-Land, hätte sie die Revision durchgeführt, zum gleichen Schluss gekommen wäre, wie die IV-Stelle Aarau. Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Wohnortswechsel in diesem Artikel überbewertet wird. Die Thematik ist meines Erachtens eher, dass nach einer Rentenrevision einer versicherten Person Leistungen gestrichen wurden. Welche der beiden IV-Stellen das entschieden hat, ist eigentlich nicht relevant.
Fazit: Ich verstehe Ihre Verunsicherung. Aber die Tatsache, dass Sie Leistungen der IV beziehen, sollte Sie nicht daran hindern, Ihren Wohnsitzkanton zu wechseln.
Beste Grüsse
Thomas Pfiffner
5
Antworten
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Hallo @Heartsoul,
schön, dass du dich mit deienr Frage an die EnableMe Community wendest. Möglicherweise hilft dir dieser Artikel schon einmal etwas weiter. Hier wird sich beispielsweise mit der Frage beschäftigt, was mit der IV-Rente passiert bei einem Kantonwechsel.
Viele Grüße
Nadine
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Hi Nadine
Das mit dem Ausland sind good news - vielen Dank. Der andere Artikel bezieht sich auf den Antrag. Solange noch keine Verfügung ausgestellt wurde, bleibt das Verfahren tatsächlich im Erst-Kanton. Erfolgt aber der Umzug nach der gesprochenen IV-Verfügung, soll der Kantonswechsel allerdings mit den erwähnten allfälligen Folgen und Risiken verbunden sein. Ob das wirklich stimmt, würde ich gerne rausfinden.
Schöne Grüsse
Freespirit
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Bei mir ist es aktuell so, dass ein Verfahren im Kanton Graubünden läuft, ich aber inzwischen im Kanton Zürich wohne und auch arbeite und mein Geld selber verdiene. Verfügung habe ich noch keine, die lassen sich da extrem Zeit. In der Zwischenzeit hat sich auch mein Gesundheitszustand gebessert. Zu Beginn der IV-Rentenabklärung vor ca. einem Jahr konnte ich 50% arbeiten, jetzt bin ich bei 80%. Allerdings ist bei mir unklar, wie sich das weiter entwickelt, da sich mein Gesundheitszustand öfters ändert.
Ich fände es irgendwie blödsinnig, wenn jetzt z.B. in meinem Fall der Kanton Graubünden eine (Teil-)Rente verfügen würde und dann weil ich im Kanton Zürich wohne (was schon seit mehreren Monaten so ist - Start Rentenabklärung war im Juli 2022, Umzug Ende September 2022) würde der Kanton Zürich die Rentenabklärung von vorne starten. Das macht keinen Sinn. Andererseits macht die IV öfters Sachen, die keinen Sinn machen... Vielleicht kann ich dir in ein paar Monaten näher Auskunft geben.
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Hallo @Freespirit
Bei der IV gilt grundsätzlich das Wohnortsprinzip. Das heisst, dass jeweils die IV-Stelle des Wohnsitzkantons für die Fallbearbeitung zuständig ist. Es gibt Ausnahmen, wie von @OK oben beschrieben: Wechselt eine versicherte Person in einem laufenden IV-Verfahren den Wohnsitzkanton (und das kommt ab und zu vor, weil IV-Verfahren sich über mehrere Jahre hinziehen können), dann ist es üblich, dass jene IV-Stelle, bei der der Fall eröffnet wurde, das Dossier wenn möglich bis zum Fallabschluss weiterbearbeitet.
Ihre Befürchtung, dass Ihr Fall bei einem überkantonalen Wohnortswechsel von der IV-Stelle des neuen Wohnsitzkantons gleich "unter die Lupe genommen wird", ist unbegründet. Im Gegenteil: Es ist sogar so, dass Ihr Dossier in der IV-Stelle Ihres alten Wohnsitzkantons bleibt, bis wieder etwas getan werden muss. Wir nennen das "inaktive oder ruhende Fälle". Die werden unter den IV-Stellen nicht weitergegeben. Erst wenn sich zum Beispiel Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Einkommenssituation verändert und Ihr Fall neu beurteilt werden muss oder wenn eine amtliche Revision ansteht, wird der Fall wieder aktiv und erst dann an die IV-Stelle des neuen Wohnsitzkantons übergeben.
Beste Grüsse
Thomas Pfiffner
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Hallo Thomas und @OK
Vielen Dank für euer promptes Feedback.
@Thomas_Pfiffner Sehr interessant mit dem "ruhenden Dossier." Ist da nicht ein Widerspruch zwischen grundsätzlichem "Wohnortprinzip" und dem Verbleib meines Dossiers beim alten Wohnsitzkanton?
Kennen Sie eventuell diesen Artikel bzw. das BG-Urteil?
Das ist einer der Gründe für meine grosse Angst einen Umzug zu wagen... ich finde diese Geschichte der armen Frau äusserst beunruhigend... und das Vorgehen bzw. das Resultat vom Kanton Aargau ebenso!
Beste Grüsse
Freespirit
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Hallo Thomas
Ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, die mich jetzt wirklich beruhigt.
Bitte entschuldige mein verzögertes Feedback darauf. Ich bin jeweils erst wieder in der Lage elektronische Mittel zu benutzen, wenn sich mein Zustand langsam bessert (nach einem Wellental). Das ist jetzt zum Glück der Fall.
Grossartig, dass ich hier auf dich/einen Experten gestossen bin, der sich Zeit nimmt Fragen wie meine zu beantworten!
Ich wünsche dir viel Gutes und Schönes für dein Leben.
Herzliche Grüsse
Freespirit
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