Erfolgsaussichten beim Erstantrag GdB nach Widerspruch

Hallo Zusammen,


nachdem ich 2015 mit 42 Jahren einen Herzinfarkt hatte, verschlechtert sich mein Befinden nunmehr merklich und ich habe einen Antrag zur Feststellung eines GdB beim Versorgungsamt gestellt. Ich bin nicht belastbar, ständig erschöpft, Kurzatmig, habe arterielle Hypertonie um kurz einiges aufzuzählen. Treppensteigen geht auch nur noch mit Pausen.

Hinzu kommt ein operierter Bandscheibenvorfall im Jahr 2000, welcher aktuell in der Versteifung der LWS gipfelt.

Hier sind wir gerade in der Neubefundung beim Orthopäden.

Mein rechtes Knie hatte einen Meniskusschaden und hat einen Knorpelschaden Grad III bis IV und wurde im November 2022 operiert. Mir wurde eine erneute OP in Aussicht gestellt, da das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist und ich mich seitdem im Krankenstand befinde.



Der Erstantrag beim Versorgungsamt in Cottbus wurde abgelehnt.

Nach Rücksprache mit dem hiesigen Integrationsdienst habe ich mir anwaltliche Hilfe genommen und Widerspruch eingelegt.

Der Anwalt setzt nun auf die Feststellung eines GdB von mindesten 50.


Ich bin gespannt ob man hier mit einem Erfolg rechnen kann.

Hat es hier jemand über einen Anwalt laufen lassen und kann Erfahrungen teilen?

Oder wird nach einem Widerspruch generell noch einmal kritisch geschaut? Von meiner Orthöpädin waren nach Akteneinsicht keine Befunde vorliegend, darauf hat der Anwalt noch einmal in der Widerspruchsbegründung hingewiesen.


Grundsätzlich war ich nach der Ablehnung doch geschockt, ging ich auf Grund der Leiden doch von einem (höheren) GdB aus.



Viele Grüße

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