Rechte und Pflichten bezüglich Arztberichten

Hallo zusammen,

Ich frage mich seit einiger Zeit, elche Rechte ich als Patientin bezüglich der herausgabe von Arztberichten (besonders im psychiatrischen Bereich) habe.

Grundsätzlich besteht doch für mich das Recht auf Akteneinsicht und auf Information bezüglich meiner Diagnosen.

Was genau bedeutet das aber? Sind Ärzt*innen und Psychologinnen dann auch verpflichtet, mir die Akte auszuhändigen/zuzusenden?

Besteht im ambulanten Bereich überhaubt eine Dokumentationspflicht? Und müssen im Ambulanten Bereich auch Berichte erstellt werden? Wenn ja, in welchen Intervallen und was sollten diese beinhalten?

Wie ist es bei einem Arztwechsel und Psycholog*innen wechsel? Besteht da die Pflicht einen Abschlussbericht zu erstellen?

Besten Dank für eure Inputs und Informationen und liebe Grüsse

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  • Liebe @Nadine_EnableMe

    Herzlichen Dank für deine Nachricht. Die SPO kannte ich wirklich noch nicht. Die Webseite ist schon sehr aufschlussreich, dazu haben sie Ratgeber, einen Podcast und bieten Beratungen an. Vielen Dank für den Hinweis!😊

    Einige Fragen Haben sich für mich dadurch bereits geklärt. Das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet in der Schweiz auch das Aushändigen einer vollständigen Kopie der Krankengeschichte.

    Falls die Fragen noch jemand anderes beschäftigen, hänge ich den Ratgeber zum Patientendossier hier an.

    Auf der Website stellt die SPO zudem einen Musterbrief zur Verfügung, der alle wichtigen Elemente enthält, um eine Kopie der Krankengeschichte einzufordern.

    Ich habe diesen eingeschrieben meiner Ärztin geschickt, und das hat schlussendlich Wirkung gezeigt. Jetzt habe ich die vollständige Akte erhalten.

    Vielen Dank für deinen Tipp! 😊

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 6. Sep 2024

    Hallo @Mental_Health_Warrior,

    vielen Dank, dass du uns ein Update gegeben hast. Schön, dass es geklappt hat und du deine Informationen mit der Community teilst. Das ist sehr hilfreich :)

    Viele Grüße