Arbeit muss sich lohnen – aber für wen?
zum Thema «psychische Erkrankung und Arbeit» möchte ich noch den finanziellen Aspekt von Arbeit für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit beleuchten. Zwar wird in politischen Diskussionen über Sozialleistungen stets betont, «dass Arbeit sich lohnen müsse», doch dabei geht es kaum je darum, inwiefern sich Arbeit aus der Perspektive der Betroffenen tatsächlich lohnt. Politiker·innen benutzen den Slogan vielmehr regelmässig als Argument, um die jeweiligen Sozialleistungen zu kürzen. Auch (unbehinderte) Mitarbeitende von Sozialunternehmen reagieren häufig verschnupft, wenn man sie damit konfrontiert, dass sich die Arbeit für die beeinträchtigten Mitarbeitenden in ihrer Institution finanziell häufig kaum lohnt. Dies zum einen, weil die Löhne in geschützten Arbeitsumgebungen oft sehr tief sind und zum anderen, weil sich auch verhältnismässig tiefe Löhne auf die IV-Rente und die Ergänzungsleistungen auswirken können. Rasch wird dann verteidigend ins Feld geführt, dass es bei der Arbeit «doch nicht nur ums Geld gehe», soziale Aspekte seien schliesslich auch wichtig und zudem hätten die Betroffenen dadurch einen strukturierten Tagesablauf. Genau. Deshalb beziehen ja auch alle nichtbehinderten Mitarbeitenden eines Sozialunternehmens einen Lohn auf Sozialhilfeniveau, weil es bei der Arbeit doch vor allem darum geht «sozial eingebunden» zu sein und eine Tagesstruktur zu haben. (Falls es nicht klar ist; das war ironisch gemeint).
«Arbeiten Sie doch einfach mal!»
Für den Leitfaden «Arbeiten mit psychischer Erkrankung» habe ich im Vorfeld (u.a. in Workshops mit Betroffenen) abgeklärt, welche Themen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Zusammenhang mit dem Thema «Arbeit» besonders relevant sind. Bei denjenigen Personen, die bereits eine IV-Rente beziehen, war dies u.a. die Frage: «Wie viel kann/darf ich neben der IV-Rente verdienen?». Diese Fragestellung ist auch laut Mitarbeitenden von Behindertenorganisationen und IV-Stellen in ihrem Arbeitsalltag sehr präsent. In komplettem Gegensatz dazu steht die Bereitschaft der IV-Stellen, die Frage zu beantworten. So schreibt beispielsweise die IV-Stelle Schaffhausen auf ihrer FAQ-Seite folgendes:
Wieviel kann ich arbeiten bzw. verdienen, damit meine IV-Rente nicht gekürzt wird?
Die IV erbringt ihre Leistungen nach dem Prinzip „Eingliederung vor Rente“. Ihr erstes Ziel ist also, den Versicherten zu helfen, ein möglichst selbständiges berufliches und gesellschaftliches Leben zu führen. Die Renten sind deshalb dazu da, den Teil des Einkommens zu ergänzen, der aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbst erarbeitet werden kann. Wenn Sie also in der glücklichen Lage sind, ein höheres Einkommen zu erzielen, sollten Sie das nutzen, auch wenn die Rentenleistungen der IV unter Umständen zurückgehen. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag dazu, die Idee der IV – nämlich die Hilfe zur Selbsthilfe – zu verwirklichen.
Da denkt sich jede/r IV-Bezüger·in natürlich sofort: «Oh ja klar, ich fang doch einfach mal an zu arbeiten, ohne zu wissen, wie sich das auf meine persönliche finanzielle Situation auswirkt, weil das entspricht ja der IDEE DER IV…» Das ist natürlich kompletter Quatsch. Gerade Versicherte mit schwankenden Krankheitsverläufen wollen vorher genau wissen, worauf sie sich finanziell einlassen. Ihnen diese Informationen mit moralisch erhobenem Zeigefinger vorzuenthalten, ist zum einen sehr paternalistisch und nützt zudem auch nichts, weil Betroffene sich die Informationen einfach anderswo holen (beispielsweise bei einer Behindertenorganisation).
Kommentare
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Da die individuellen Berechnungen sehr komplex sein können, lassen sich in einem Leitfaden nur allgemeine Hinweise dazu geben. Ich fragte deshalb bei der IV-Stellenkonferenz und beim Bundesamt für Sozialversicherungen, ob das BSV oder die IV-Stellen nicht einen entsprechenden IV/EL/PK/Steuer-Rechner online stellen könnte/n. Die Antworten waren ähnlich unergiebig wie auf der Webseite der IV-Stelle Schaffhausen. Oder kurz: Es liegt nicht im Interesse der Invalidenversicherung, dass IV-Beziehende sich entsprechend informieren können. Im Interesse der Betroffenen liegt es natürlich sehr wohl, im Voraus zu wissen, worauf sie sich einlassen, um sich entsprechend vorbereiten und entscheiden zu können (Stichwort: Informed Decision-Making).
Höheres Einkommen = tiefere Sozialleistungen
Beda Meier, Direktor des Sozialunternehmens Valida in St. Gallen, sagte kürzlich in einem Interview:
Zurück zum ergänzenden Arbeitsmarkt: Die Behindertenorganisationen kritisieren die tiefen Löhne, die geringen Aufstiegschancen und die fehlenden Wahlmöglichkeiten. Was entgegnen Sie?
htt
*Zu beachten: 1100 Franken beträgt der Durchschnittslohn, nicht der Mindestlohn.
Interview in ps://ivinfo.
Artiset, Ausgabe 04/05 | 2022
Meiers Aussagen treffen natürlich nicht nur auf Einkünfte zu, die in Sozialunternehmen erwirtschaftet werden, sondern genau so auf Einkommen, das IV-Beziehende im ersten Arbeitsmarkt verdienen. Gar nicht so selten lohnt sich «Arbeiten» für die Betroffenen nur sehr bedingt und unter gewissen Umständen kann es sogar sein, dass sie mit «Arbeiten» weniger Geld zur Verfügung haben als ohne. Speziell jene
50% der IV-Beziehenden, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind,
entlasten durch ihre Arbeit wie oben erwähnt vielmehr die Kantone, als dass sie dadurch nennenswerten finanziellen Spielraum dazu gewinnen würden.
Da Ergänzungsleistungen anders als IV-Renten keine Versicherungs- sondern Bedarfsleistungen sind, wird erzieltes Einkommen, das 1000.- pro Jahr übersteigt, zu zwei Dritteln mit den Ergänzungsleistungen verrechnet. Ich hatte
Diese Zahlen variieren je nach persönlicher Situation und Wohnort, doch das Problem bei den EL ist vor allem: Wer nicht «genug» gesund ist/wird, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, hat praktisch keine Chance, aus dem EL-System herauszukommen. Das bedeutet, dass Betroffene trotz Arbeit und einem gewissen eigenen Einkommen einem sehr bevormundenden System ausgeliefert bleiben, das ihnen (ganz speziell nach der letzten EL-Reform) kaum Raum für finanzielle Selbstbestimmung lässt. Sie dürfen aufgrund der neu eingeführten Lebensführungskontrolle beispielsweise nicht einmal mehr selbst darüber entscheiden, wie und wofür sie ihr
eigenes
Erspartes/Vermögen ausgeben. Der Grad an finanzieller Selbstbestimmung ist aber durchaus auch ein Aspekt bei der Frage, inwiefern sich «Arbeit» für teilleistungsfähige Menschen lohnt.
Die Perspektive der Betroffenen spielt keine Rolle
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In der Realität ist es aber so, dass
75% der IV-Beziehenden eine volle IV-Rente beziehen
, das heisst, sie haben einen IV-Grad zwischen 70 und 100% und sind dementsprechend in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt. Diese Versicherten «müssen» tatsächlich nicht arbeiten, es steht ihnen völlig frei, ihre Restarbeitsfähigkeit zu nutzen – oder eben auch nicht. Hier geht es bei einer Arbeitsaufnahme meist nicht darum, dass dadurch die IV-Rente aufgehoben werden kann. Die IV-Rente wird allerhöchstens reduziert und häufig ändert sich daran gar nichts, sondern «nur» an der Höhe der Ergänzungsleistungen. Solche Fälle sind aus Sicht der IV finanziell nicht interessant, da es sich bei den EL um ein «anderes Kässeli» handelt. Besonders «pfiffige» IV-Stellen versuchen allerdings zuweilen, Versicherten aus einer Arbeitsaufahme einen Strick zu drehen, indem sie behaupten, die Betroffenen könnten durchaus noch deutlich mehr (sprich: rentenreduktionsrelevant) arbeiten. Der Ratschlag der IV-Stellen (siehe weiter oben), «einfach mal zu arbeiten» wirkt in diesem Hinblick noch zynischer.
Es gefällt den IV-Stellen natürlich nicht, wenn IV-Beziehende die finanziellen Auswirkungen einer Arbeitsaufnahme vorher abklären lassen und dann entsprechende «Optimierungen» vornehmen, indem sie beispielsweise mit ihrem Arbeitgeber bewusst (erstmal) einen etwas tieferen Lohn vereinbaren, um die IV-Rente nicht zu gefährden. Für Betroffene mit schwankenden Krankheitsverläufen können solche «Sicherheiten» aber entscheidend sein, um überhaupt wieder den Schritt in die Arbeitswelt zu wagen. Anders als gesunde Arbeitnehmer·innen können sie nämlich bei einem Jobverlust nicht einfach «irgendeine» Stelle annehmen, sondern sind auf sehr spezifische Bedingungen (u.a. Verständnis und Rücksichtnahme seitens des Arbeitgebers) angewiesen. Da die IV aber aktuell (und bis mindestens 2025) immer noch von einem «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» ausgeht, auf dem auch Menschen mit gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen problemlos (wieder) eine passende (Teilzeit)Stelle finden, ist es nur verständlich, wenn IV-Beziehende sich beim Einstieg ins Arbeitsleben äusserst vorsichtig verhalten. Ist die Rente erstmal gekürzt, ist es entgegen anders lautender Verlautbarungen nicht so einfach, wieder eine Erhöhung zu erwirken.
Ob sich eine Arbeitsaufnahme/ausweitung längerfristig «lohnt», ist für Menschen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit also eine durchaus komplexe Fragestellung, bei der verschiedene finanzielle Aspekte sowie diverse weitere Gründe (z.B. gesundheitliche Stabilität usw.) einbezogen werden müssen. Problematisch ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen rund um die Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen von nichtbehinderten Politiker·innen gestaltet werden, die sich nicht oder kaum mit der Perspektive und Lebensrealität von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit auseinandersetzen. Stattdessen gehen sie aus ihrer (gesunden) Perspektive von Annahmen aus, die immer mit einer ordentlichen Portion Unwissen, Misstrauen und Bevormundung gewürzt sind.
Würde effektiv aus der Perspektive von Betroffene gedacht, wären beispielsweise Einkommen und bedarfsorientierte Sozialleistungen schon lange gleichermassen besteuert (Selbstverständlich bei gleichzeitiger Steuerbefreiung des Existenzminimums). Darüber wurde im Parlament vor einigen Jahren schon ausgiebig diskutiert, und man war sich auch grösstenteils einig, dass diese falschen Anreize behoben werden müssten. Aus «unerklärlichen Gründen» ist dann doch nichts draus geworden. Das ist superpraktisch für die «Arbeit muss sich lohnen»-Politiker·innen, denn dadurch können sie bis zum St. Nimmerleinstag weitere Kürzungen bei Sozialleistungen fordern, da Arbeit sich für die Betroffenen nie wirklich «lohnt», solange der gleiche Betrag aus Sozialtransfers steuerfrei ist.
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Hallo @Dash,
vielen Dank für deine detaillierten und gut recherchierten Ausführungen zu der Thematik. Es war wirklich spannend zu lesen.
Viele Grüße
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Danke! allerdings ist der Text nicht von mir Persönlich. Ich selbst bin aber in einer ählichen Situation und stehe noch schlechter da. das muss endlich politisch angegangen werden.
Warum setzt sich da Enable Me nicht wehement dafür ein? Nur mit geschwaffel ändert sich gar nichts. Nur mit Gesetzesänderungen!
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Hallo @Dash,
vielen Dank für deine Frage. EnableMe ist eine gemeinnützige und spendenfinanzierte Organisation. Sie ist eine Informations- und Communityplattform. Über die Wirkung und über EnableMe Schweiz kannst du hier nachlesen: https://www.enableme.ch/de/stiftung-myhandicap/ueber-uns
Viele Grüße
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