Anspruch auf Zusatzurlaub; sehe ich etwas falsch?

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  • [Deleted User]
    bearbeitet 12. Aug 2022, 18:07
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    Hey Layer8,


    ich nochmal. Finde es völlig in Ordnung, dass du dich hier befragt hast zum Thema und eine Diskussion dreht sich nun mal und kreist. Das ist ja der Sinn - um auf neue Gedanken zu kommen.


    Nicht in Ordnung ist dieses rechthaberische Geschreibsel von @KarlL. Der scheint ja auch nicht vom Fach zu sein und seine Antwort aus der Luft gegriffen. Ich empfinde seine unsensible Antwort ebenfalls völlig daneben. Lass dich bitte nicht verunsichern! Man kann auch z.B. beim VdK nachfragen oder bei einer mit Behinderung befassten Sozialstelle bzw. dem Ausweis ausstellenden Versorgungsamt, wenn euer Unternehmen keine Schwerbehindertenvertretung hat. Fakt ist, dass du den Urlaub von 5 Tagen zusätzlich bekommen musst. Das ist geltendes Recht und im Internet auch zu recherchieren. Der "arme" Arbeitgeber bekommt ja zusätzliche Geldmittel für die Beschäftigung schwerbehinderte Menschen, das kannst du bei der Arbeitsagentur erfragen und bestätigt bekommen.

    Außerdem:

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer früheren Entscheidung dem Arbeitnehmer rechtgegeben mit dieser Begründung: "Daher ist derjenige Urlaub aufzustocken, den der schwerbehinderte Beschäftigte ohne seine Behinderung beanspruchen könnte. Im vorliegenden Fall galt es also den unabhängig von der Behinderung vertraglich vereinbarten Urlaub von 29 Tagen zu erhöhen."

    Bemerkung zu dieser Begründung: "Lassen Sie sich beim Thema Zusatzurlaub nicht in die Irre führen! Rechnen Sie den Schwerbehindertenurlaub immer zusätzlich zu dem Urlaubsanspruch, der bereits unabhängig von der Behinderung besteht."


    Da beißt die Maus keinen Faden ab! Warum sollte das Recht bei dir anders sein. Lass dich nicht veräppeln!


    Sumsi

  • Hallo @KarlL.

    Ich habe gerade das gesamte Urteil vom 16.01.2019 - 2 Sa 567/18 gelesen. Tatsächlich geht daraus meiner Meinung nach nicht hervor dass der Arbeitgeber lediglich darauf hinweisen muss dass der Zusatzurlaub im arbeitsvertraglich festgeschriebenen Urlaub enthalten ist; wärst du so lieb mir zu sagen aus welchem Text das hervorgehen soll? Vielen Dank.


    Hi @Sumsi, ist superlieb von dir. Was Zuschüsse für mich betrifft, die mein Arbeitgeber erhalten könnte, abgesehen von der Verbesserung seiner Quote bezüglich Schwerbehinderter, so haben sie von Anfang an gesagt (bis Heute): "achwas, dass brauchen wir nicht". Was das angeht scheint es meiner Firma zu gut zu gehen. 😁


    Das von dir erwähnte Urteil habe ich denke ich auch schon gelesen.

  • Layer8
    Layer8
    bearbeitet 12. Aug 2022, 18:29
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    Sorry, muss noch mal zum Urteil was schreiben. Ganz ehrlich @KarlL, ist das Absicht? Der Bund-Verlag schreibt alles nur nicht das was du sagst, hier der Artikel aus dem Bund-Verlag.


    Ich bin ein wirklich gutmütiger Mensch & man kann mich nicht leicht verärgern, aber das ist alles andere als nett.

  • [Deleted User]
    bearbeitet 15. Aug 2022, 12:23
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    @KarlL

    @KarlL

    Zitat:

    "Nach Paragraph 208 Absatz 1 SGB IX sind die 5 Tage Sonderurlaub dem gesetzlichen oder tariflichen Mindesturlaub hinzuzurechnen.

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage, sollte es für Deine Firma einen Tarifvertrag geben und dort der Mindesturlaub bei maximal 25 Tagen liegen, dann hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf mehr Urlaub. Gibt es keinen Tarifvertrag gilt der gesetzliche Urlaub."

    Falsch!

    In besagten o.g. originalen Paragraphen steht weder das Wort "Sonderurlaub" noch das Wort "Mindesturlaub". Das entspringt deiner Phantasie. Unkorrekt!

    "Ist Zusatzurlaub gleich Sonder‌urlaub?

    Nein, Zusatzurlaub ist nicht mit Sonderurlaub gleichzusetzen. Eine Behinderung ab GdB 50 rechtfertigt keinen zusätzlichen Sonderurlaubsanspruch."


    Lies mal im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) nach, was Sonderurlaub überhaupt ist, bevor du hier falsche Dinge schreibst.

  • KarlL
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    Und wie geht es sonst so ? 🙃

  • @Sumsi vielen Dank noch einmal.


    @Annemarie_EnableMe auch vielen Dank an dich & den Fachexperten.


    🙂


    Ich denke die Antwort des Fachexperten macht es noch einmal klar, vor allem in meinem Fall, da in meinem Arbeitsvertrag keine Einschränkung vorhanden ist, es steht lediglich da dass ich 30 Arbeitstage Urlaub erhalte.


    Nun werde ich einfach versuchen mich noch etwas mit meinem Arbeitgeber auszutauschen, da ich ungern einen Anwalt einschalten möchte oder ähnliches; da habe ich Bedenken dass unser, von der aktuellen Diskussion unabhängig, sehr gutes Verhältnis drunter leidet. Im Zweifelsfall muss man halt doch noch jedmanden aus der Firma einbeziehen der Vermittelt & wenn das nichts hilft kann man ja immer noch überlegen ob & was man weiter macht.


    Meiner Auffassung nach handelt es sich um ein anderes oder falsches Verständnis von Gleichbehandlung (wie man es auch sehen mag).


    Vielen Dank an alle die sich am Thema beteiligt haben & auch alle die sich die Mühe gemacht haben darin zu lesen, auch wenn sie nichts dazu sagen konnten. 🙂


    Ich markiere den letzten Beitrag, mit der Antwort des Fachexperten als Antwort (macht glaube ich am meisten Sinn).


    Liebe Grüße