Anspruch auf Zusatzurlaub; sehe ich etwas falsch?

Hallo liebe Community,


ich habe aktuell eine Diskussion mit meinem Arbeitgeber bezüglich des Zusatzurlaubes der mir als schwerbehinderter Arbeitnehmer mit einem GdB von 50 zusteht. Ich hoffe auf den einen oder anderen Tipp & auch die Meinung von euch zu meinem Thema.


Vielleicht ist meine Ansicht falsch - ich weiß es nicht.


Ich habe vor knapp 5 Jahren eine Arbeitsstelle angetreten. Meine Schwerbehinderung habe ich von Anfang an offen gelegt. Mit mir wurden vertraglich 30 Urlaubstage pro Jahr vereinbart.


Mir wurde damals bei Abschluss des Arbeitsvertrages erklärt, dass der Zusatzurlaub der mir als schwerbehinderter Arbeitnehmer zusteht in den arbeitsvertraglich vereinbarten 30 Urlaubstagen enthalten sei. Da ich es nicht besser wusste habe ich es damals nicht hinterfragt.


Nun wurde ich von jemandem darauf gestoßen dass diese Aussage nicht korrekt sei. Das konnte ich wiederum über Umwege durch einen Anwalt der Gewerkschaft eines Verwandten für mich bestätigen.


Ich habe meinen Arbeitgeber entsprechend kontaktiert. Dieser argumentiert nun so dass er der Meinung sei, dass ich 30 Urlaubstage erhalten sollte & mir klar gewesen wäre, dass ich unter diesen Bedingungen das Arbeitsverhältnis eingehen würde.


Allerdings hatte ich es damals vielmehr so verstanden, dass ich unabhängig von meiner Schwerbehinderung 30 Urlaubstage bekommen hätte & ich lediglich, weil es schon 30 Tage sind keinen Anspruch mehr auf Zusatzurlaub hätte.


Wörtlich meint mein Arbeitgeber letztendlich, Zitat:


"Hättest du das damals hinterfragt, hätten wir den vertraglichen Urlaubsanspruch entsprechend reduziert, dass in summe die 30 Tage stehen."


Alle Kollegen von denen ich weiß wieviele Urlaubstage sie haben, sagen dass sie auch 30 Urlaubstage haben & diese Kollegen haben alle keine Schwerbehinderung. Darüber hinaus sind meine Kollegen der Meinung dass 30 Tage in der Firma üblich sind.


Sehe ich es zu unrecht so dass ich ungleich behandelt wurde, beziehungsweise werde?


Ich meine, hätte man mit mir damals 25 Urlaubstage vereinbart & meine Kollegen hätten mich darauf aufmerksam gemacht dass jeder andere in der Firma 30 Urlaubstage hat, hätte dass nicht bloß zu einer anderen Diskussion geführt?


Klar kann man es auch so sehen dass ich "auf hohem Niveau jammere" weil ich mit 30 Urlaubstagen ohnehin 10 Tage mehr habe als das gesetzliche minimum, aber ist das die richtige Sichtweise?


Leider gibt es bei mir in der Firma keinen Betriebsrat & keine Schwerbehindertenvertretung; ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung oder ähnliches (ich traue diesen Vereinen einfach nicht). Bislang habe ich mich an 3 Stellen gewendet die Menschen mit Behinderung unterstützen, allerdings konnten diese mir nicht einmal mit einer groben Einschätzung oder Meinung irgendwie helfen. Ich bekam lediglich die Antwort dass ich mich doch an einen Sozialverband, eine Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden solle, wobei wie ich nun weiß dass der Anwalt bereits für das Erstgespräch knapp 225 EUR kostet. Es kann doch nicht sein dass man zur Klärung solcher Fragen gleich einen Haufen Geld ausgeben muss, oder sehe ich auch das falsch?


Es würde mir denke ich sehr helfen wenn der eine oder andere seine Sicht dazu mit mir teilen könnte.


Vielen Dank & liebe Grüße.

Beste Antwort

  • EnableMe
    EnableMe mod
    bearbeitet 15. Aug 2022, 11:31 Antwort ✓

    @Layer8 Hallo Layer8,


    laut unserem Fachexperten aus dem Bereich Recht ist die Antwort auf deine Frage


    "Sehr geehrtes Forenmitglied,

     

    ich habe mir Ihre Fragestellung angesehen. Es kommt natürlich darauf an, welchen Wortlaut Ihre arbeitsvertragliche Regelung hat. Sofern dort nur pauschal von 30 Urlaubstagen die Rede ist, gilt:

     

    BAG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 669/05: Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.

     

     

    Schwerbehinderte haben gemäß § 208 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 9. Buch (Text § 208 Absatz 1 SGB IX.) Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen (= 1 Woche) pro Urlaubsjahr. Dabei handelt es sich nicht um einen Anspruch, der lediglich den in der Regel unter dem vertraglichen oder tariflichen Urlaub liegenden gesetzlichen Mindesturlaub erhöht. Vielmehr erhöht sich der tarifliche oder vertraglich vereinbarte Urlaub um 5 Tage.

     

    Zudem Ist Ihr Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, Ihnen jedes Jahr die Zusammensetzung des Urlaubs hinreichend konkret darzulegen und Sie darauf hinzuweisen, dass Sie diesen Urlaub im laufenden Jahr nehmen müssen, da er sonst verfällt. Tut er das nicht verfallen die Urlaubsansprüche nicht.

     

    Es ist im Arbeitsrecht immer anzuraten, eine konstruktive Lösung anzustreben also auf eine Einigung hinzuwirken; dabei sind Ihre zwingenden Rechte allerdings vom Arbeitgeber zu beachten. Es dürfte sinnvoll sein, diese Thematik von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort zumindest begleiten zu lassen; dabei müssen Sie darauf achten, dass im Arbeitsrecht bis zum Abschluss der ersten Instanz keine Kostenerstattung stattfindet, sie also Ihre Kosten nicht erstattet bekommen."


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    Viele Grüße

    Annemarie

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Antworten

  • behindmypicture
    bearbeitet 10. Aug 2022, 19:30

    Hey Layer


    Für mich sieht es so aus das dein Arbeitgeber dir 25 Urlaubstage gibt und die 5 Tage Zusatzurlaub rechnet und so auf die 30 Tage kommt.


    Bei mir ist es so ich habe einen GdB von 70 so stehen mir auch die 5 Tage Zusatzurlaub zu.

    Laut Abeitsvertrag habe ich auch 30 Tage die mein Arbeitgeber mir gibt und zusätzlich 5 Tage durch mein GdB. So komm ich bei mir auf 35 Tage Urlaubstage.


    Ich denke mal dein Arbeitgeber hat sich gedacht ich ziehe vom normalen Urlaub 5 Tage ab weil 5 hast du ja als Sonderurlaub durch dein GdB und denkt sich warum extra Urlaub geben wenn es auch so geht.


    Ich würde jetzt mal davon ausgehen was auf dem Arbeitsvertrag steht der dir ausgehändigt wurde und du Unterschrieben hast. Weil wenn dort 30 Tage steht müsste man denke ich dort die 5 Tage dazu zählen. Weil bei mir ist das auch nicht extra aufgeführt im Arbeitsvertrag das ich zusätzlich 5 Tage bekomme. Mir ist aber auch nicht bekannt ob dies jetzt explizit aufgeführt werden muss mit den 5 Tagen.


    LG

  • @Layer8 Guten Morgen Layer8,


    vielen Dank, dass du dein Anliegen hier in der Community besprichst. Die anderen Mitglieder teilen ihre Sicht und ihre Erfahrungen sicher gerne mit dir.


    Hast du bereits gesehen, dass wir auf unserer Internetseite verschiedene Fachartikel zu Themen wie

    Arbeiten & Arbeitsplatz  

    sowie zu  

    gesetzliche Grundlagen für Arbeitnehmer:innen

    haben?


    Außerdem habe ich deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter geleitet.

    Dir viel Erfolg bei der Klärung deiner Fragen und einen produktiven Austausch hier in der Community wünscht

    Annemarie

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  • Layer8
    Layer8
    bearbeitet 11. Aug 2022, 09:28

    Vielen Dank @behindmypicture. Tatsächlich bestätigst du noch mal was mir ein Verwandter bereits gesagt hat, so bin ich auch auf das Thema gekommen. Bei meinem Verwandten gibt es allerdings einen Tarifvertrag der ihm 30 Urlaubstage zusichert & er bekommt oben drauf auch die 5 Tage Zusatzurlaub.


    Vielen Dank auch an dich @Annemarie_EnableMe. Die Links sind echt lieb gemeint, allerdings habe ich schon so viel dazu gelesen, dass mir mittlerweile der Kopf raucht. Die Informationen zum Thema sind finde ich auch immer so allgemein formuliert, dass ich damit nicht wirklich weiter kommte.


    Der von mir erwähnte Anwalt der Gewerkschaft hat z.B. auf den § 208 Abs.1 SGB IX hingewiesen, der Aussagen soll dass mir zu den 30 Urlaubstagen aus dem Arbeitsvertrag die Zusatzurlaubstage zustehen, also 30 + 5 Urlaubstage in meinem Fall. Wenn man den Paragraphen weiß dann findet man auch Informationen dazu, z.B. auch Urteile mit denen dann klar ist dass mir 35 Urlaubstage zustehen.


    Das mir, mein Arbeitgeber hat es "formaljuristisch" genannt, 35 Urlaubstage zustehen ist für mich somit mittlerweile klar.


    Ich interpretiere es nun so, dass mein Arbeitgeber die Ansicht vertritt, dass Integration oder auch Gleichbehandlung für ihn bedeutet dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer genau so viele Urlaubstage haben sollte wie ein Kollege der nicht schwerbehindert ist. Allerdings bedeutet das für mich, was ich befremdlich finde, dass man schwerbehinderte Kollegen in meiner Firma quasi ungleich behandelt, damit sie entsprechend der Vorstellung meines Arbeitgebers gleich behandelt werden.


    Stellt man sich mal vor ich wäre damals ohne festgestellte Schwerbehinderung eingestellt worden, hätte wie in meiner Firma meines Wissens nach üblich 30 Urlaubstage erhalten & meine Schwerbehinderung wäre später festgestellt worden, wie hätte mein Arbeitgeber dann argumentiert?


    Bislang dachte ich einfach nur dass es möglicherweise mangelnde Erfahrung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern wäre & mein Arbeitgeber es selbst einfach nicht besser wusste, beziehungsweise die Rechtslage falsch verstanden hat.


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass es sich um eine übliche Praxis handelt dass Arbeitgeber einem Schwerbehinderten weniger Urlaubstage zugestehen damit sie nicht mehr Urlaubstage haben als Ihre Kollegen, egal ob nun 25, 30 oder mehr Urlaubstage in einer Firma üblich sind.


    Soweit ich weiß schreibt auch kein Arbeitgeber explizit etwas zum Zusatzurlaub in einen Arbeitsvertrag, geschweige denn dass es üblich wäre das Ergebnis aus Grundurlaub + Zusatzurlaub in den Arbeitsvertrag rein zu schreiben, wie es mein Arbeitgeber sieht.


    Ich weiß einfach nicht ob ich es falsch sehe oder mein Arbeitgeber.

  • Hallo @Gustav. Vielen Dank für deinen Beitrag. Es ist schön von jemandem zu lesen der beruflich Erfahrung auf dem Gebiet hat.


    Soweit ich es sagen kann ist es schon üblich, dass vom gesetzlichen Mindesturlaub abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Sofern es einen Tarifvertrag gibt tritt dieser an die Stelle der gesetzlichen Regelung. Auch ich habe zumindest ein wenig, recht veraltete Kenntnisse aus meiner Berufsausbildung, in der ich 6 Monate im Fachbereich Personalwesen ausgebildet wurde - allerdings liegt die Betonung hier auf veraltet; ich hab auch nie in dem Bereich gearbeitet & vor allem habe ich im Grunde keine Ahnung bezüglich Arbeitsrecht in verbindung mit einer Schwerbehinderung, ferner dem Sozialrecht.


    Ich habe glaube ich mittlerweile Zweifel, was sicher auch am Schriftwechsel mit meinem Arbeitgeber liegt, ob ich an dieser Stelle nicht der jenige bin der etwas einfordert was meinen Kollegen gegenüber ungerecht wäre; andererseits bin ich recht überzeugt davon dass es nicht so ist.

  • Layer8
    Layer8
    bearbeitet 11. Aug 2022, 13:43

    Hallo @Gustav. Vielen Dank für deinen Beitrag. Es ist schön von jemandem zu lesen der beruflich Erfahrung auf dem Gebiet hat.


    Soweit ich es sagen kann ist es schon üblich, dass vom gesetzlichen Mindesturlaub abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Sofern es einen Tarifvertrag gibt tritt dieser an die Stelle der gesetzlichen Regelung. Auch ich habe zumindest ein wenig, recht veraltete Kenntnisse aus meiner Berufsausbildung, in der ich 6 Monate im Fachbereich Personalwesen ausgebildet wurde - allerdings liegt die Betonung hier auf veraltet; ich hab auch nie in dem Bereich gearbeitet & vor allem habe ich im Grunde keine Ahnung bezüglich Arbeitsrecht in verbindung mit einer Schwerbehinderung, ferner dem Sozialrecht.


    Ich habe glaube ich mittlerweile Zweifel, was sicher auch am Schriftwechsel mit meinem Arbeitgeber liegt, ob ich an dieser Stelle nicht der jenige bin der etwas einfordert was meinen Kollegen gegenüber ungerecht wäre; andererseits bin ich recht überzeugt davon dass es nicht so ist.


    Oh je ich glaube ich hatte meinen Kommentar ausversehen gelöscht, während ich einen Schreibfehler korregieren wollte. 😁

  • Hi @Gustav .

    Ich glaube das ist schwer zu erklären warum ich auf diesen Gedanken komme, wenn man die Mails nicht gelesen hat. Ich versuche die letzte Mail von meinem Arbeitgeber dennoch mal zusammenzufassen, ohne dass ich den Text einfach veröffentliche, weil ich auch gar nicht weiß ob ich das darf:


    Sie wären als Arbeitgeber bereit gewesen mit mir ein Arbeitsverhältnis einzugehen dass 30 Urlaubstage beinhaltet, also 25 Urlaubstage + 5 Tage Zusatzurlaub; den einzigen Fehler den mein Arbeitgeber sieht ist dass sie formal einen Fehler gemacht hätten nicht 25 Urlaubstage in den Vertrag zu schreiben. Hätte ich "gezielt nachgefragt" so hätte ich einen Vertrag mit 25 Urlaubstagen erhalten & die 5 Tage Zusatzurlaub wären nicht im Vertrag erwähnt worden.


    Die Vertragsbedingungen wären so verhandelt worden dass mein Arbeitgeber & ich frei entschieden hätten den Vertrag so einzugehen. Dann weist er noch auf die Vertragsfreiheit hin, also dass man im über dem gesetzlichen Minimum machen könnte was man will & dass "Vaterstaat" & er keine persönliche meinung dazu hätten.


    Dann schreibt er, dass sie ja viel zu berücksichtigen hätten, damit sich alle fair behandelt fühlen, unter anderem die Interessen aller beteiligter. Er weist darauf hin dass ja auch meine Arbeitssituation individuell für mich ausgestaltet worden ist. Darüber hinaus meint er dass das "Empfinden von Gerrechtigkeit/Fairness sicher wichtig, aber individuell" sei.


    Zum Schluss der Mail fragt er dann wie wir nun damit umgehen wollen damit ich mich gut fühle. Es sei ja völlig legitim dass man die Rahmenbedingungen neu verhandeln könne. Wenn mir weitere Urlaubstage wichtig wären dann müsse man mit der Geschäftsleitung sprechen. Ein formalrechtliches Hickhack & Aufrechnen würde er da nicht draus machen. Außerdem wäre ich nicht der erste & einzige Schwerbehinderte im Unternehmen.


    Ende der Mail.


    Im endeffekt bleibt bei mir daraus hängen. Hätte ich es hinterfrag so hätte ich weniger Urlaub bekommen. Darüber hinaus habe ich meiner Meinung nach damals gar nicht alle Informationen gehabt, ferner wurde ich falsch Informiert, also wie hätte ich mich dann für oder gegen etwas entscheiden sollen, bezogen auf die Vertragskonditionen.


    Abgesehen findet doch die Vertragsfreiheit ihre Grenzen darin wenn man Konditionen vereinbart, die von der Norm in Firma abweichen, so dass es zu einer Benachteiligung führt. Ich glaube nicht dass man hier von einem individuellen Empfinden sprechen kann was Gerrechtigkeit & Fairness bedeuten.


    Bei mir kommt an dass er mir nun vorhält was sie schon alles für mich getan haben. Ich selbst habe noch nie irgendetwas miteinander aufgewogen, auch nicht in der Kommunikation zu diesem Thema. Das tut lediglich er.


    Ich sehe auch nicht dass ich auf irgendetwas "formalrechtlich" herumreiten würde.


    Und dann bietet er mir im endeffekt an dass man die Vertragsbedingungen ja neu verhandeln könne, was dass dann auch immer bedeutet, also nur den Urlaub oder auch andere Dinge, weil er mir damit ja Zugeständnisse machen würde, auf die ich aber formal kein anrecht habe, sondern lediglich ein entgegenkommen seiner seits wären.


    So wie er argumentiert, kommt bei mir an, dass ich eben etwas verlange was mir nicht zusteht & mein Arbeitgeber der meinung ist dass sie schon viel für mich tun.


    Und ja, ich fühle mich sehr wohl in der Firma & weiß dass viel für mich getan wird. Wir haben viele Freiheiten & normalerweise hat auch immer jemand ein offenes Ohr. Daher verstehe ich auch nicht warum es mit diesem Thema gerad so läuft wie es läuft.


    Vielleicht ist auch mein Aspie-Hirn das Problem, dass ich es einfach nicht verstehe & möglicherweise liegt mein Gerechtigkeitssinn tatsächlich für mein Gegenüber total daneben liegt.

  • Du hast Deine Frage am Anfang schon selbst beantwortet. Dir wurde ein Arbeitsvertrag mit 30 Tagen Urlaub angeboten und Du hast den Vertrag angenommen und unterschrieben.

    Nun hast Du gehört, dass andere Mitarbeiter auch 30 Tage Urlaub haben, na und ?

    Behinderte fordern Gleichbehandlung, jetzt hast Du sie. Und vielleicht sind andere Kollegen besser als Du oder sind länger in der Firma das ihnen der Urlaub in der Höhe zusteht ?

    Dein Arbeitgeber hat Dir doch angeboten darüber zu reden, was erwartest Du sonst noch ?

  • Danke @KarlL, dass du deinen Blickwinkel mit mir geteilt hast.


    Tatsächlich ist es wohl eine Frage dessen was man persönlich als Gleichbehandlung sieht. Gesetzlich mag es eindeutig sein, aber ob das Gesetz tatsächlich das abbildet was man selbst als Gleichbehandlung sieht kann man sicherlich hinterfragen.


    Klar gibt es Kollegen die besser sind als ich, aber es gibt auch Kollegen die ebenso gut sind oder weniger gut. Andererseits kann ich eindeutig sagen dass es viele Kollegen gibt die nicht so lange in der Firma sind wie ich & dennoch Urlaub in der firmenüblichen Höhe erhalten haben.


    Ja, mein Arbeitgeber hat mir auf ein gewisse Art angeboten darüber zu reden. Aber ist es denn falsch bevor oder während man z.B. mit seinem Arbeitgeber über so ein Thema redet, sich selbst & seine Ansichten zu hinterferagen? Was ich unter anderem damit mache andere nach ihrem Blickwinkel zu Fragen, wobei meine Wahl auf dieses Forum gefallen ist, weil ich gerne die Sicht von Menschen erahren wollte die das auch selbst betreffen könnte & die nicht befangen sind, so wie es bei Familie, Freunde oder Kollegen der Fall ist.

  • Hallo Layer8,

    bin wbl. und habe einen Gdb80. Als ich noch im Angestelltenverhältnis bei einem riesengroßen Dax-Unternehmen beschäftigt war, hatte ich nur GdB30 und war gleichgestellt. Dafür gab es natürlich keinen Zusatzurlaub. Jetzt bin ich in EM-Rente.


    Möchte mich trotzdem an deiner sehr interessanten Fragestellung mit meiner Meinung beteiligen, weil ich denke, dass du 30 + 5 Tage Erholungsurlaub durchaus beanspruchen kannst. Und zwar weil das Schwerbehindertenrecht sagt, dass Zusatzurlaub wie auch Steuerbegünstigung usw. als 'Nachteilsausgleich' zu gewährt ist. Es soll praktisch ein (pauschaler) Ausgleich sein für die gesundheitliche (Mehr-)Belastung. 


    Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass du 30 Tage Urlaub bekommst (ohne Randvermerk, dass darin 5 Tage ausdrücklich personenbedingt enthalten sind), dann muss man von diesen vertraglichen 30 Urlaubstagen ausgehen. Ich glaube sogar, der AG darf sozialrechtliche Urlaubsansprüche gar nicht mit seinen arbeitsspezifischen Urlaubstagen im Arbeitsvertrag vermischen?


    Zitat:

    "Mir wurde damals bei Abschluss des Arbeitsvertrages erklärt, dass der Zusatzurlaub der mir als schwerbehinderter Arbeitnehmer zusteht in den arbeitsvertraglich vereinbarten 30 Urlaubstagen enthalten sei."


    Dass dein (Zusatz-)Urlaub arbeitsvertraglich enthalten sein soll, ist meiner Rechtsauffassung nach falsch, weil eben genau das nicht geht! Zusatzurlaub entsteht zusätzlich eben aus nicht(!) arbeitsvertraglichen Verpflichtungen heraus, sondern ausschließlich nach dem Schwerbehindertenrecht.


    Ich vermute hier, der AG hätte damals im AV 25 Urlaubstage festschreiben müssen, wenn er schon in Kenntnis deiner Schwerbehindertenansprüche war und er insgesamt nicht mehr als die unternehmensüblichen 30 Tage geben wollte. Das ging vermutlich wegen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) aber nicht. Wieviel Tage Urlaub bekommt denn ein vergleichbar Gesunder mit ähnlichem Arbeitsumfang? 


    Deswegen glaube ich, dass du mit 35 Urlaubstagen ganz richtig liegst. Gibt es nicht irgendwo eine 'Schiedsstelle'? Ansonsten würde ich an deiner Stelle ca. 50€ investieren und als Frage bei: 'frag-einen-anwalt' einstellen, dann hast du was Rechtverbindliches in der Hinterhand. Nur Mut.


    Grüße Sumsi

  • Auch noch meinen senf dazu: hab den eindruck, dass sich es hier irgendwie im kreis dreht, oder?


    lg jenner

  • Ein Arbeitsvertrag wird zwischen AG und AN verhandelt und wenn beide mit dem Inhalt einverstanden sind abgeschlossen. Sollte in den Verträgen Deiner Kollegen mehr Urlaub, mehr Geld oder sonstige Zuwendungen stehen, dann hat dass nicht mit Dir zu tun.

    Dein Arbeitgeber ist gesetzlich Verplichtet Dich darüber zu informieren, wenn in dem vereinbarten Jahresurlaub der Sonderurlaub von 5 Tagen enthalten ist.

    Das hat er getan !

    Nach Paragraph 208 Absatz 1 SGB IX sind die 5 Tage Sonderurlaub dem gesetzlichen oder tariflichen Mindesturlaub hinzuzurechnen.

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage, sollte es für Deine Firma einen Tarifvertrag geben und dort der Mindesturlaub bei maximal 25 Tagen liegen, dann hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf mehr Urlaub. Gibt es keinen Tarifvertrag gilt der gesetzliche Urlaub.

    Du hast geschrieben, dass Du Dich in der Firma wohlfühlst und die Firma viel für die Mitarbeiter tut, vielleicht solltest Du mal zufrieden sein mit dem was Du hast. Dein AG gibt jählich mind. 10.000-. Euro für Deinen Urlaub aus, was willst Du denn noch ?

  • Hallo @Sumsi. Vielen Dank für deinen lieben Beitrag.


    Ob man sozialrechtliche Urlaubsansprüche mit arbeitsspezifischen Urlaubstagen vermischen darf, kann ich leider auch nicht sagen. Es wäre meiner Erkenntnis nach hingegen schon ziemlich unüblich.


    Tatsächlich ist dass auch eine Vermutung die ich schon hatte, dass ich die 30 Urlaubstage arbeitsvertraglich zugesichert bekommen habe damit es nicht mit dem AGG kollidiert. In meinem Team, da kann man absolut sicher sagen dass jeder eine die gleiche Tätigkeit ausübt, hat jeder der eine 5-Tage-Woche hat auch 30 Urlaubstage & abgsehen von mir ist keiner meiner Kollegen Schwerbehindert. Dabei sind Kollegen die vor & nach mir eingestellt wurden.


    Ich hoffe dass ich meinen Arbeitgeber noch durch Argumente zumindest dazu bringen kann meine Sichtweise zu verstehen & vielleicht, weil es im Unternehmen ja nicht nur mich betrifft dazu kommt zumindest Schwerbehinderte zukünftig korrekt zu Informieren. Bevor ich eine Schiedstellt oder gar einen Anwalt einschalten würde, was ich gar nicht möchte, würde ich micht den Vorgesetzten des Personalers mit dem ich gerade zum Thema im Kontakt bin hinzuziehen, aber übergehen möchte ich ihn auch nicht einfach.


    Hallo @jenner. Ich weiß nicht ob sich das Thema wirklich im Kreis dreht. Immerhin gehen die Ansichten ja durchaus auseinander.


    Hallo @KarlL.


    Kannst du mir sagen welches Gesetz meinen Arbeitgeber dazu verpflichtet, mich lediglich darüber aufklären zu müssen, dass der Zusatzurlaub im vertraglich vereinbarten Urlaub enthalten ist?


    Nach § 208 Abs. 1 SGB IX ist der Zusatzurlaub dem, arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch, dem tarifvertraglichen Urlaubsanspruch oder sofern keine andere Regelung existier dem gesetzlichen Urlaubsanspruch hinzuzurechnen; dass ist nicht meine persönliche Meinung, sondern die eines Gewerkschaftsanwaltes & mittlerweile hat das zusätzlich der Betriebsrat eines Verwandten bestätigt.


    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt darüber hinaus in meinem Fall nicht 24 Tage, das gilt bei einer 6-Tage-Woche, sondern bei einer 5-Tage-Woche, wie bei mir 20 Tage. Bei mir gibt es ja keinen Tarifvertrag.


    Ja, ich fühle mich in der Firma sehr wohl, sie tun viel für mich, aber dass ist keine Einbahnstraße, ich opfere mich auch auf & da kann ich doch auch erwarten dass man mich richtig aufklärt & bei sowas gemeinsam eine Lösung findet. Und wenn die Erkenntnis ist, dass man sich lediglich einig wird dass man sich zum Thema nicht einig wird.


    Wie du darauf kommst dass mein Arbeitgeber jährlich 10.000 EUR für meinen Urlaub ausgibt ist mir ein Rätsel, du kennst mein Gehalt doch gar nicht, grundsätzlich würden die 10.000 Euro etwa einem Jahresgealt von 80.000 EUR entsprechen; soviel kann ich sagen, das verdiene ich nicht.

  • Das Dir meine Anrworten nicht gefallen war mir schon vorher klar.

    Dein Arbeitgeber gibt Dir 5 Tage Urlaub über dem gesetzlichen Mindesturlaub und 5 Tage Sonderurlaub und Du bist unzufrieden ?

    Rechne Dir mal Dein Tagesgehalt BRUTTO aus und nimm diesen Betrag mal 30 zuzüglich der Anzahl gesetzlicher Feiertage, das zahlt Dein Arbeitgeber für die Zeit in der Du keinen Wert für die Firma erwirtschaftest.

    Vielleicht bekommst Du ja noch eine paar Dir genehme Antworten, ich habe gehört, ich vermute oder ich empfinde, dann bist Du zufrieden.

    Das Problem mit Deinem Urlaub musst Du allerdings mit Deinem AG lösen und nicht hier.

  • Hallo @KarlL .


    Ganz ehrlich ich finde es nicht in Ordnung mir zu unterstellen dass mir deine Anwtorten nicht passen & ich nur hier bin um zu lesen was mir angenehm ist.


    Ganz im Gegenteil; ich schätze deine Beiträge, trotz dass diese recht unfreundlich wirken, das merke selbst ich als Aspie.


    Wenn dass irgendwo steht (du ein Gesetz nennen kannst oder ähnliches), dass mich mein Arbeitgeber nur darüber informieren muss dass der Zusatzurlaub im arbeitsvertraglich vereinbartem Urlaub enthalten ist, dann ist dass doch hilfreich.


    Ich habe mir das tatsächlich schon mal ausgerechnet was mein Urlaub meinen Arbeitgeber kostet. Aber ganz ehrlich, es kommt bei mir so an dass du mich für Gierig hälst oder etwas in der Art. Du kennst mich doch gar nicht. Wie kannst du dann sowas schreiben wie "was willst du denn sonst noch?". Das verstehe ich nicht.


    Mir ist klar dass ich es letztlich mit meinem Arbeitgeber klären muss, aber darf ich denn nicht mit dir & anderen schreiben um meinen Horizont zu erweitern?


    Es ist auch völlig okay, wenn die Community meint dass zum Thema nichts mehr zu sagen ist, das Thema zu schließen - ich möchte auch wirklich keinem zur Last fallen.

  • Auf der Seite Bund-Verlag.de gibt es die Veröffentlichung vom 04. April 2019, eines Urteils des LAG Niedersachen über die Hinweispflicht des AG über den Anteil des Zusatzurlaub im Arbeitsvertrag.

    LAG Niedersachsen (16.01.2019) Aktenzeichen 2 Sa 567/18

  • [Deleted User]
    bearbeitet 12. Aug 2022, 18:07

    Hey Layer8,


    ich nochmal. Finde es völlig in Ordnung, dass du dich hier befragt hast zum Thema und eine Diskussion dreht sich nun mal und kreist. Das ist ja der Sinn - um auf neue Gedanken zu kommen.


    Nicht in Ordnung ist dieses rechthaberische Geschreibsel von @KarlL. Der scheint ja auch nicht vom Fach zu sein und seine Antwort aus der Luft gegriffen. Ich empfinde seine unsensible Antwort ebenfalls völlig daneben. Lass dich bitte nicht verunsichern! Man kann auch z.B. beim VdK nachfragen oder bei einer mit Behinderung befassten Sozialstelle bzw. dem Ausweis ausstellenden Versorgungsamt, wenn euer Unternehmen keine Schwerbehindertenvertretung hat. Fakt ist, dass du den Urlaub von 5 Tagen zusätzlich bekommen musst. Das ist geltendes Recht und im Internet auch zu recherchieren. Der "arme" Arbeitgeber bekommt ja zusätzliche Geldmittel für die Beschäftigung schwerbehinderte Menschen, das kannst du bei der Arbeitsagentur erfragen und bestätigt bekommen.

    Außerdem:

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer früheren Entscheidung dem Arbeitnehmer rechtgegeben mit dieser Begründung: "Daher ist derjenige Urlaub aufzustocken, den der schwerbehinderte Beschäftigte ohne seine Behinderung beanspruchen könnte. Im vorliegenden Fall galt es also den unabhängig von der Behinderung vertraglich vereinbarten Urlaub von 29 Tagen zu erhöhen."

    Bemerkung zu dieser Begründung: "Lassen Sie sich beim Thema Zusatzurlaub nicht in die Irre führen! Rechnen Sie den Schwerbehindertenurlaub immer zusätzlich zu dem Urlaubsanspruch, der bereits unabhängig von der Behinderung besteht."


    Da beißt die Maus keinen Faden ab! Warum sollte das Recht bei dir anders sein. Lass dich nicht veräppeln!


    Sumsi

  • Hallo @KarlL.

    Ich habe gerade das gesamte Urteil vom 16.01.2019 - 2 Sa 567/18 gelesen. Tatsächlich geht daraus meiner Meinung nach nicht hervor dass der Arbeitgeber lediglich darauf hinweisen muss dass der Zusatzurlaub im arbeitsvertraglich festgeschriebenen Urlaub enthalten ist; wärst du so lieb mir zu sagen aus welchem Text das hervorgehen soll? Vielen Dank.


    Hi @Sumsi, ist superlieb von dir. Was Zuschüsse für mich betrifft, die mein Arbeitgeber erhalten könnte, abgesehen von der Verbesserung seiner Quote bezüglich Schwerbehinderter, so haben sie von Anfang an gesagt (bis Heute): "achwas, dass brauchen wir nicht". Was das angeht scheint es meiner Firma zu gut zu gehen. 😁


    Das von dir erwähnte Urteil habe ich denke ich auch schon gelesen.

  • Layer8
    Layer8
    bearbeitet 12. Aug 2022, 18:29

    Sorry, muss noch mal zum Urteil was schreiben. Ganz ehrlich @KarlL, ist das Absicht? Der Bund-Verlag schreibt alles nur nicht das was du sagst, hier der Artikel aus dem Bund-Verlag.


    Ich bin ein wirklich gutmütiger Mensch & man kann mich nicht leicht verärgern, aber das ist alles andere als nett.

  • [Deleted User]
    bearbeitet 15. Aug 2022, 12:23

    @KarlL

    @KarlL

    Zitat:

    "Nach Paragraph 208 Absatz 1 SGB IX sind die 5 Tage Sonderurlaub dem gesetzlichen oder tariflichen Mindesturlaub hinzuzurechnen.

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage, sollte es für Deine Firma einen Tarifvertrag geben und dort der Mindesturlaub bei maximal 25 Tagen liegen, dann hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf mehr Urlaub. Gibt es keinen Tarifvertrag gilt der gesetzliche Urlaub."

    Falsch!

    In besagten o.g. originalen Paragraphen steht weder das Wort "Sonderurlaub" noch das Wort "Mindesturlaub". Das entspringt deiner Phantasie. Unkorrekt!

    "Ist Zusatzurlaub gleich Sonder‌urlaub?

    Nein, Zusatzurlaub ist nicht mit Sonderurlaub gleichzusetzen. Eine Behinderung ab GdB 50 rechtfertigt keinen zusätzlichen Sonderurlaubsanspruch."


    Lies mal im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) nach, was Sonderurlaub überhaupt ist, bevor du hier falsche Dinge schreibst.

  • Und wie geht es sonst so ? 🙃