Nach wieviel Jahren hat man Anspruch auf einen neuen Rollstuhl?
Wann kann man einen neuen Rollstuhl beantragen? Welche Fristen und Erfahrungen kennt ihr? Diskutiert mit uns und findet Antworten!
*Satz von der Redaktion zur besseren Auffindbarkeit eingefügt*
Hallo, ich heiße Andreas bin 43 und seit 2013 Schwerbehindert mit Pflegegrad 3 und im Rollstuhl. Ich freue mich ein Teil euer Comminity zu sein. Wenn ich ehrlich bin ist es auch mein erster beitritt in einer Comminity. Ich freue mich also bei euch zu sein und wünsche allen einen guten Start ins neue Jahr Jahr und allen viel viel Gesundheit und Kraft für die Zukunft.
Ich hätte direkt eine Frage, ab wieviel Jahren habe ich einen Anspruch auf einen neuen elektrischen Rollstuhl?
Kennt sich jemand mit dem Thema freies Budget aus?
Kann mir jemand helfen wie ich es schaffe endlich ein behinderten Gerichtes Fahrzeug zu bekommen, da ich auf dem Dorf wohne und absolut eingeschränkt und eingesperrt Lebe
Ich würde mich über ein paar Antworten und neue Kontakte freuen.
LG euer Andreas
Antworten
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@Amboss Guten Morgen Andreas,
willkommen in unserer Community. Toll, dass du dabei bist.
Rat und Kontakte findest du unter unseren Forenuser*innen bestimmt.
Und falls du gerne stöberst, wir haben auf unserer Webseite auch einige interessante Fachartikel, z. B. zum Thema persönliches Budget.
Viel Spaß beim Mitdiskutieren, Austauschen und Antworten finden.
Viele Grüße
Annemarie
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Guten Morgen @Amboss ,
erst mal herzlich willkommen bei uns. Ich möchte gleich die Fragen aufgreifen.
- Einen neuen elektrischen Rollstuhl bekommt man dann, wenn aus medizinischen Gründen der alte zum Beispiel nicht mehr sachgerecht ist oder aber Defekte vorliegen und eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Diese Defekte können sowohl elektronischer als auch manueller Natur sein. Die Unwirtschaftlichkeit stellt normalerweise das Sanitätshaus fest. Es lohnt sich die Unwirtschaftlichkeit ab einem Alter von fünf Jahren auf jeden Fall überprüfen zu lassen. Ich würde Ihnen empfehlen mit dem versorgenden Sanitätshaus darüber zu sprechen.
- Für das persönliche Budget wurde ja schon ein Link eingestellt der ganz gut Auskunft über das Thema gibt. Aufgrund der Komplexität der Materie würde ich aber zu einer Beratung in einer Teilhabeberatungsstelle raten. Diese findet man unter: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
- bezüglich eines behindertengerechten Fahrzeuges kann ich folgendes sage:, Wenn eine Berufstätigkeit mit mindestens 19 Wochenstunden vorliegt kann unter umständen ein Rechtsanspruch auf ein behindertengerechtes Fahrzeug bestehen der aber im Einzelfall geprüft werden muss. Wenn keine oder eine geringere Berufstätigkeit vorliegt, dann ist es relativ schwierig ein behindertengerechtes Fahrzeug zu bekommen. Man könnte es als sogenannte Teilhabeleistung beim Sozialträger beantragen, muss dann aber darstellen, warum man es unbedingt braucht und warum Alternativen wie ein Behindertenfahrdienst, Taxi oder andere Möglichkeiten ausscheiden. Zum Beispiel wird so etwas regelmäßig genehmigt, wenn man eine ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht und zum Beispiel regelmäßig an Sitzungen teilnehmen muss die außerhalb von Zeiten der üblichen Verkehrsmittel stattfinden. Dies sind aber immer Einzelfall Entscheidungen des Sozialhilfeträgers. Auch in dieser Materie, die relativ kompliziert ist, würde ich Ihnen dringend zu einem Beratungsgespräch bei einer Teilhabeberatungsstelle raten (siehe Antwort zwei).
in diesem Sinne noch viel Spaß in unserer Community und weiterhin alles Gute.
2 -
@Weidenoberpfalz gute Antwort, finde ich. Zu 3. wollte ich nur anmerken, dass @Amboss ja bereits einen Rollstuhl hat.
Viele Grüße, Gustav
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Hallo @Amboss und auch von mir ein Willkommen in der Community und ein gesundes 2022.
Darf ich fragen, inwieweit Du behindert/beeinträchtigt bist? Ich gehe davon aus, dass Du mit einem Handrollstuhl versorgt bist oder liege ich da falsch? @Weidenoberpfalz ist auf Deine Fragen sehr gut eingegangen. Hast Du darüber hinaus weitere Fragen?
Hallo @Gustav, es geht doch im besagten Abschnitt um die Versorgung mit einem behindertengerechten PKW bzw. Umbau zu einem solchen.
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Nein alles gut. Ich freue mich auf weitere Gespräche und Posts. 😉
Wie schaut es bei Dir aus @Amboss, konnten Dir die bisherigen Antworten und Hinweise etwas weiterhelfen? Da Du eingangs bereits mitgeteilt hast, dass es Deine erstmalige Registrierung in einem Forum ist, mal ein kleiner Hinweis: Es wäre schon schön, wenn hier Antworten auf Deine Anfragen gepostet werden, dass von Dir dann ein Feedback kommen würde.
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