Rückerstattung
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Hallo zusammen
Grundsätzlich ist es so.Wer Erbt erbt..und zwar alles incl.Schulden und Forderungen.Dabei spielt es keine Rolle in welchem Verhältnis der Erbe zum Erblasser steht.
Hat also das Amt eine Rückforderung an dich und du verstirbst bevor die Forderung beglichen ist fällt die Forderung dem Erben zu.
Egal wie hoch die Erbsumme ist.
Vermeiden kannst du es auch nicht da das Amt über dein Ableben informiert wird sowie über eventuelle Erben.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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