Rückerstattung

hat die Sozialverwaltung des Bezirks Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Hilfen zur Bezahlung meiner Heimkosten wenn ich später eine Lebensversicherung ausbezahlt bekomme?

Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

P. S. always look on the bright Side of Life! 😍

Kommentare

  • Ich weiss nicht, wie es mit Lebensversicherung aussieht, ich kann dir nur erzählen, was bei mir passiert ist.

    Ich bin in eine öffentliche Schule gegangen, habe aber in einem Heim gewohnt. Damals war ich zwar intelligent genug für die öffentliche Schule, aber ich habe ein Mass an Betreuung im Alltag abseits der Schule gebraucht, das mir meine Eltern nicht bieten konnten.

    Die Gemeinde, wo mein Vater wohnt, hat die Kosten für das Heim zwar vorgeschossen, er musste sie aber zurückzahlen. Er ist letztes Jahr mit dem Zurückzahlen fertig geworden.

    Ich hätte die ganze Geldsituation nicht erfahren sollen, aber da ich sehr intelligent und aufmerksam bin (der Vorteil meiner Beeinträchtigung) habe ich es doch herausgefunden. Das führte zu einer Depression und ich musste die letzten 1.5 Jahre der Oberstufe in der Schule vom Heim beenden. Mit einem tieferen Abschluss.

    Die Depression ist geblieben, jetzt (7 Jahre später) habe ich sie immer noch (und nehme Antidepressiva). Ich wohne inzwischen alleine und brauche die Betreuung abseits der Arbeit nicht mehr. Aber die Arbeitssituation ist nach wie vor eine Achterbahnfahrt.

    Das Krasse ist, wenn ich weniger intelligent gewesen und von Anfang an in die Sonderschule im Heim gegangen wäre, hätte eine Versicherung die gesamten Kosten für Schule und Betreuung übernommen. Die letzten 1.5 Jahre wurden dann auch von der Versicherung übernommen.

    Die Kosten waren nicht ohne. Mein Vater brauchte rund 6 Jahre zum zurückzahlen, und dass, obwohl sein Einkommen im nationalen Durchschnitt für seinen Beruf liegt.

    Ich bin 20 Jahre alt und leide bis heute immer wieder unter ähnlichen bürokratischen Hürden, wenn ich die Unterstützung haben möchte, die mir zusteht. Intelligent und Behindert scheinen in der Schweiz Begriffe zu sein, die nicht zueinander passen.

    Ich habe eine Autismus-Spektrums-Störung (Asperger-Syndrom) und bin inzwischen überzeugt davon, dass meine Beeinträchtigung nur eine ist, weil die Gesellschaft sie zu einer macht.

  • Prian0815
    Prian0815 ✭✭✭
    bearbeitet 15. Aug 2021, 11:30


    @OK danke dir für deine offene Antwort auch wenn mir diese jetzt nicht weiterhilft. Ich denke dass deine Geschichte auch bei uns in Deutschland so hätte passieren können. Ich habe in den 28Jahren meiner Krankheitsgeschichte nun schon so einiges erlebt, vor allem in den letzten 11 Jahren mit Erwerbsunfähigkeit. da fällt einem manchmal echt nichts mehr ein. Ich hab inzwischen drei mal mit meinem Rechtsanwalt gegen Behördenirrsinn (willkür) gekämpft und dreimal recht bekommen

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • ich weiß zwar inzwischen dass die Sozialverwaltung die mir gezahlten Hilfen von mir zurückfordert, wenn meine Versicherung ausbezahlt wird, aber wie sieht das aus, wenn ich verstorben bin. Kann von einem Erben welcher mit mir nicht verwandt ist Geld gefordert werden, denn in dem Fall müsste ich der betreffenden Person ja raten das Erbe auszuschlagen was wiederum den Verzicht auf persönliche Dinge bedeuten könnte.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • @Prian0815

    Nach meiner Erfahrung (habe letztes Jahr eine Teil-Erbschaft bekommen) müssen Erben_Innen für die Verbindlichkeiten des/der Verstorbenen aufkommen.

    LG Jenny

  • @Jenny_Vo erstmal herzlichen Dank für die Antwort, warst du denn in einem Verwandschaftsverhältniss zum Erblasser?

    ich bin gerade sehr verwundert über das Gebaren der Sozialverwaltung die schrieben mir, dass ich alle Begünstigten aus meinen Versicherungen löschen soll da dies einer Schenkung gleichkäme und sie von diesen das Geld zurückfordern müssten. Daraufhin schrieb mir die Versicherung dass eine Löschung des Bezugrechts nicht möglich wäre und sie in diesem Fall die gesetzlichen Erben hinterlegen würden. Allerdings habe ich in einem Testament eine nicht mit mir verwandte Person als Erbin eingesetzt. Wenn die Sozialverwaltung eh Zugriff auf das von mir vererbte Vermögen hat kann es ihnen doch eigentlich egal sein ob Ein Bezugsberechtigter eingetragen ist.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • @Prian0815

    Ja, es war meine Mutter.

    Es tut mir leid, dass ich sonst so gut wie keine Ahnung habe, um Dir helfen zu können.

  • @Jenny_Vo muss dir nicht leid tun, kannst mir ja nur das erzählen was du weißt bzw wiederfahren ist. Dir auf jeden Fall mein aufrichtiges Beileid, es ist immer schmerzlich seine Eltern zu verlieren egal unter welchen Umständen. Ich wünsch dir viel Kraft und alles Gute für die Zukunft

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • @Prian0815

    Hab herzlichen Dank für Deine Zeilen.

    Für Dich erhoffe ich, dass sich jemand findet, der sich mit Deinem Problem auskennt.

    LG Jenny

  • ich versuche jetzt mal diese Frage auf diesem Weg erneut zu stellen, vielleicht kann ja mal ein Experte ein Auge drauf werfen.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • Da kommts wohl.... wie vielen anderen Fragen hier auch ....schlicht auf die Details an. Wie hoch ist die Lebbnsversicherung.... und : bis du noch im Heim ? Wird ein Heimbewohner entspr. vermögend, wird er vollautomatisch zum Selbstzahler.


    :-) Helmut

  • es geht ja nur noch um die Beantwortung dieser Frage

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • Erben erben....wenn sie das Erbe annehmen, neben dem Vermögen auch die Schulden. Wenn sie durch das Erbe passend vermögend werden, .... und das Amt in der Vergangenheit deren Einkommens u. Vermögenslage geprüft hat,.... ist damit zu rechenen das die sich dann auch melden...... wenn denn das Vermögen passend hoch ist. Für weitere infos braucht wes mehr Details.


    :-) Helmut

  • @Helmut60 Zu Deiner ersten Antwort: Lies bitte doch est einmal die Frage, bevor Du antwortest.


    Schönes WE

  • die Erben könnten durch das Erbe ja nicht vermögend werden, da ein Vermögen ja nicht vorhanden sein kann da ich ja solang ich vermögend bin ja als Selbstzahler beim Bezirk keine Schulden anhäufe. Vererbt werden kann also nur der Selbstbehalt sprich so um die 5000€. Die Frage ist ob der Erbe dann mehr als diese Summe an den Bezirk zu zahlen hätte obwohl er nicht mit mir verwandt ist.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • Sorry,... ich hatte das mit dem "nicht mit dir Verwandt " zwar übersehen..... aber geschrieben : " Wenn sie durch das Erbe passend vermögend werden, .... und das Amt in der Vergangenheit deren Einkommens u. Vermögenslage geprüft hat,...."


    Daraus folgt... : Da das Amt das Vermögen "der Erben" vorher nicht ( für dich ) geprüft hat, wird es das hinterher... für Ansprüche die durch dich entststanden sind .... auch nicht tun. ( Das schließt wiederum nicht aus, das die Erben dem Amt gegenüber anderen Personen gegenüber Unterhaltspflichtig sind, und das Amt das Vermögen nach dem Erbe deswegen einziehen kann.... )


    :-) Helmut

  • Hallo zusammen


    Grundsätzlich ist es so.Wer Erbt erbt..und zwar alles incl.Schulden und Forderungen.Dabei spielt es keine Rolle in welchem Verhältnis der Erbe zum Erblasser steht.

    Hat also das Amt eine Rückforderung an dich und du verstirbst bevor die Forderung beglichen ist fällt die Forderung dem Erben zu.

    Egal wie hoch die Erbsumme ist.

    Vermeiden kannst du es auch nicht da das Amt über dein Ableben informiert wird sowie über eventuelle Erben.


    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)