Dunkle Wolken überm Arbeitsplatz

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  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo!

    So langsam wird es konkreter. Am Dienstag war ich zu einer Infoveranstaltung zur Auffanggesellschaft TQG. Am 1.4. gehen die ersten etwa 70 Kollegen in die TQG, ich habe in einem kurzen Einzelgespräch erfahren, dass ich für den Februar 2014 vorgesehen bin, in die TQG zu gehen, ich stehe also auf der Liste. Aber noch können sie mich nicht entlassen, da nur wir drei bis vier Kolleginnen die Zentrale technisch bedienen können. Wir sollen auch noch im Laufe des Jahres mit der Technik räumlich umziehen und evtl. weitere Aufgaben übernehmen. Erst nach dem Umzug werde ich dann nicht mehr gebraucht und gehe in die TQG, FALLS nicht ein Wunder geschieht und ich irgendwie von der Kündigungsliste rutsche. Meine Kollegin hatte das Glück, sie stand erst drauf, jetzt nicht mehr, weil wohl jemand, der nicht geplant war, das sinkende Schiff verlassen hat.
    Die offiziellen Schreiben, die dann auch die Abfindungshöhe enthalten, kommen zum Monatswechsel Februar / März 2013. Noch im März muß man sich entscheiden, ob man, egal zu welchem Zeitpunkt, in die TQG geht oder nicht. Wenn man sich dafür entscheidet, hat man nochmal 12 Monate die Möglichkeit, sich zu qualifizieren mit Kursen, Bewerbungsmappen neu zu gestalten und Geld für die Rente zu sammeln. Man macht dann einen Auflösungsvertrag mit dem BFW, ist aber noch nicht arbeitslos, "nur" arbeitssuchend, weil die TQG als Arbeitgeber zählt. Falls ich in der Zeit keinen neuen Job finde, bekomme ich danach noch 12 Monate ALG 1, also im Ernstfalol noch 3 Jahre Zeit bis Hartz4.
    Wenn ich mich gegen die TQG entscheide, bekomme ich zu Februar 2014 eine normale Kündigung vom BFW, mir würden dann 3 Monate bis 15 Jahre fehlen, was der Zeitraum für Unkündbarkeit wäre, die mich wohl aktuell auch nicht retten würde.

    Gruß, Katrin



    Wenn das Schreiben mit dem "Angebot" kommt, nicht unterschreiben, sonst kann das Integrationsamt nichts mehr tun. Eine Unterschrift ist quasi so, als hättest Du selbst gekündigt. Dann würde ich mit dem Integrationsamt sprechen und dort fragen, was Du tun sollst. Die werden sich dann über die Situation informieren und Dir Ratschläge geben, ob Du unterschreiben sollst. So lange das Integrationsamt nicht zustimmt, kannst Du nicht gekündigt werden. Sag denen auch von dieser Dreimonatsfrist.

    Eine Übergangsgesellschaft mit Qualifizierung ist aber auch nicht das Schlechteste, was man sich vorstellen kann. Vielleicht findest Du auch was Anderes. Aber ich würde versuchen, erst mal über diese Dreimonatsgrenze zu kommen.

    Übrigens: eine Kündigungsschutzklage ist kostenlos, die meisten Klagen (80%) enden mit einem Vergleich, der sich günstiger auswirkt, als die Abfindung (bei der Du auch etwas nach oben pokern kannst mit Hinweis auf Sozialauswahl und Integrationsamt).

    Rein gefühlsmäßig würde ich in die TQG gehen, weil es mental schwierig und riskant ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, das einen nicht will (man könnte Dich z.B. hinausmobben oder persönliche Kündigungsgründe suchen).

    Wenn Du Rechtsberatung suchst, dann kannst Du bei http://www.frag-einen-anwalt.de/ Deinen Fall schildern und für eine kleine Summe einen Anwalt etwas fragen (so ca. 25-60€ würde ich anbieten).
  • Versuche auch, von dieser Liste runterzukommen, indem Du mit dem Betriebsrat darüber sprichst. Erwähne auch, dass Du ein schwerbehindertes Kind hast und die Kündigung bei Dir besonders belastend ist.
  • Hallo!

    Ich habe rein informativ gestern mit dem Integrationsamt telefoniert. Richtig helfen können sie mir nicht, da es sich nicht um eine behinderungsbedingte Kündigung handelt. Sie ist betriebsbedingt, da schützen keine Prozente im SBA, man sagte mir, das Amt könne ja die Firma nicht retten.
    Das Amt springt ein, wenn man behinderungsbedingt gekündigt wird oder wenn man einen neuen Arbeitsplatz hat, der an die Behinderung angepasst werden muß, z.B. höhenverstellbarer Tisch mit Motor statt Handkurbel.

    Noch diese Woche wird die Kündigungsnamensliste vom Betriebsrat unterschrieben, danach kommt die Post ins Haus. Ich werde hier weiter berichten.


    Gruß, Katrin
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo!

    Ich habe rein informativ gestern mit dem Integrationsamt telefoniert. Richtig helfen können sie mir nicht, da es sich nicht um eine behinderungsbedingte Kündigung handelt. Sie ist betriebsbedingt, da schützen keine Prozente im SBA, man sagte mir, das Amt könne ja die Firma nicht retten.
    Das Amt springt ein, wenn man behinderungsbedingt gekündigt wird oder wenn man einen neuen Arbeitsplatz hat, der an die Behinderung angepasst werden muß, z.B. höhenverstellbarer Tisch mit Motor statt Handkurbel.

    Noch diese Woche wird die Kündigungsnamensliste vom Betriebsrat unterschrieben, danach kommt die Post ins Haus. Ich werde hier weiter berichten.


    Gruß, Katrin


    Naja, wenn die Sozialauswahl nicht beachtet wurde und es Tätigkeiten im Unternehmen gibt, die Du ausführen kannst und eine Versetzung möglich ist, könnte das Integrationsamt die Kündigung ablehnen. Insofern ist die Antwort unglücklich formuliert. Vielleicht noch mal nachfragen. Kostet ja nichts. Also noch mal mit dem BR sprechen, ob die Sozialkriterien eingehalten wurden und noch mal mit dem IA sprechen. Immer in die Zukunft blicken, so eine Abfindung mit Kündigung ist auch nicht der Weltuntergang.
  • Hier ist ein Link dazu:
    http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/
    Wenn der Arbeitgeber die Sozialauswahl eingehalten hat, dann ist die Kündigung ok. Wenn es aber so ist: Du bist eine von mehreren Telefonisten und nur Du wirst gekündigt, die 20 jährige gesunde ledige und kinderlose Kollegin nicht, dann wurdest Du offenbar wegen Deiner Behinderung gekündigt. So in etwa läuft das ab. Du musst also dem IA mitteilen, was Du denkst, dass Du wegen deiner Behinderung benachteiligt wurdest.
  • Hallo Feuerstern!

    Das Beispiel mit der 20jährigen kinderlosen nichtbehinderten Kollegin ist gut,aber so ist es leider nicht.

    Wir sind zu dritt im Wechsel an einem Arbeitsplatz, kein Schichtdienst, ich bin mit meinen 38 Jahren das Küken dort, vom Alter und auch von der Betriebszugehörigkeit. Die beiden anderen sind 10 Jahre älter, ebenfalls schwerbehindert oder gleichgestellt und haben auch etwa 10 Jahre mehr an Zugehörigkeit. Die eine ist kinderlos, die andere hat 2 erwachsene Söhne. Beide dürfen bleiben..., meine Tochter ist 10, ich zahle Unterhalt, der sich dann verringern wird.


    Gruß, Katrin
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo Feuerstern!

    Das Beispiel mit der 20jährigen kinderlosen nichtbehinderten Kollegin ist gut,aber so ist es leider nicht.

    Wir sind zu dritt im Wechsel an einem Arbeitsplatz, kein Schichtdienst, ich bin mit meinen 38 Jahren das Küken dort, vom Alter und auch von der Betriebszugehörigkeit. Die beiden anderen sind 10 Jahre älter, ebenfalls schwerbehindert oder gleichgestellt und haben auch etwa 10 Jahre mehr an Zugehörigkeit. Die eine ist kinderlos, die andere hat 2 erwachsene Söhne. Beide dürfen bleiben..., meine Tochter ist 10, ich zahle Unterhalt, der sich dann verringern wird.


    Gruß, Katrin

    ja, das wird nach einem Punktesystem ermittelt. Der Grad der Schwerbehinderung von Dir und Deiner Tochter spielt da wohl leider keine Rolle.

    Der Kündigungsschutz greift wohl effektiv nur bei personenbezogener Kündigung (also z.B. wenn der Arbeitgeber einen einzelnen MA kündigen will, weil er nicht mehr so viel leistet).
  • Hallo!

    Es sieht nicht sehr gut aus momentan.
    Gestern hatten wir eine kurzfristig angesetzte Mitarbeiterversammlung "aus gegebenen Anlass", wie es formuliert wurde.

    Das BFW ist seit Juni 2012 in einer Schieflage, monatelang warteten wir auf 9 Unterschriften von verschiedenen Rehaträgern, die seit 50 Jahren mit ihrem Geld und jetzt als Gläubiger am BFW beteiligt sind. 8 davon haben wir für den Schuldenschnitt bekommen, eine nicht (Dachverband der Unfallversicherungen), womit keiner gerechnet hat. Aber die wollen lieber ihr Geld haben als uns anteilig zu retten und das hat uns jetzt fast das Genick gebrochen.

    Wir haben aber Glück im Unglück, gehen nicht sofort in die Insolvenz sondern "nur" ins Insolvenzplanverfahren.
    Der Unterschied:
    Bei einer Insolvenz kommt ein Insolvenzverwalter, der im Rang über der Geschäftsführung steht und alles abwickelt, vergleichbar mit Schlecker. Bei einem Insolvenzplanverfahren kommt ein Insolvenzsachverwalter mit abgeschwächten Funktionen. Er steht beratend neben der Geschäftsführung und versucht, uns in verkleineter Form am Leben zu erhalten. Diese Bestätigung, dass ein BFW in Hamburg erhalten bleiben soll, kam auch vom kurz anwesenden Sozialsenator Scheele, der in späteren Sitzungen unsere Situation im Senat bekanntgegeben hat.

    Dass wir in verkleineter Form weitermachen, war ja schon lange in Planung, aber das ist jetzt alles wieder auf Anfang gestellt. Der Insolvenzsachverwalter kommt nächsten Dienstag, um sich einzuarbeiten. Solange, wie das Verfahren läuft, dürfen durch die Geschäftsführung nur betriebswichtige Rechnungen bezahlt werden. Umbauten und Umzüge innerhalb des Geländes zur Verkleinerung sind gestoppt. Würde jetzt was gemacht werden, würde der Geschäftsführer sich strafbar machen.
    Unser Gehalt für Mai ist noch gesichert, evtl. auch noch für Juni. Danach bekommen wir bis zu drei Monate Insolvenzausfallgeld in Höhe des Nettogehaltes. Mit dem dadurch freiwerdenden Geldern will man das BFW bis zu einem Jahr vor der Zahlungsunfähigkeit schützen. Würde die eintreten, wären wir sofort insolvent, unabhängig vom Planverfahren.
    Alle Kündigungs- und sonstigen Fristen sind damit aufgehoben, der Sozialplan muss mit dem Sachverwalter neu besprochen und verhandelt werden. Es kann jetzt also ständig alles oder nichts passieren. Das ist kein gutes Gefühl, aber da muss man jetzt durch.

    Gruß, Katrin
  • Hallo!

    Gestern wurde uns auf einer Versammlung mitgeteilt, dass wir ab Mittwoch die Gehälter Mai, Juni, Juli als Insolvenzgeld vom Arbeitsamt bekommen.
    Wir müssen dafür jeder einzeln in der Personalabteilung eine eineitige Abtretungserklärung unterschreiben, damit eine Bank unsere gesamten Gehälter als Summe einbehalten und zwischenfinanzieren kann, damit das BFW weiter zahlungsfähig bleibt.
    Es gibt daher keine betriebsbedingten Kündigungen bis zum 31.7., danach muss weiter geschaut werden, wer gehen muss und wer bleiben darf. Von unseren zusammengerechnet 308 Vollzeitstellen müssen 170 abgebaut werden.
    Momentan ist es eine Art Seiltanz, einerseits brauchen wir jeden einzelnen Umschüler, der angemeldet wird, um finanziell zu überleben - andererseits zweifeln die Rehaträger, ob der jeweilige Umschüler noch 4 Semester zeitlich bei uns schafft oder ob er mittendrin das BFW wechseln muss.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin,

    ich verfolge Deinen Thread auch schon eine ganze Weile, da ich im Jahr 2007 in einer ähnlichen Situation war. Aber das Ganze war bei weitem nicht so "kuddelmuddelig". Wünsche Dir weiterhin viel Kraft, um das Procedere durchzustehen.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby!

    Danke für deine netten Worte. Es ist wirklich ein ganz blödes Gefühl, ich kann nur abwarten.


    Gruß, Katrin
  • Hallo!

    Nach mehr als einem Jahr Berichterstattung in diesem Thread und innerlichem Zittern gibt es endlich konkrete Infos:

    Am 5.8.13 hatten wir Betriebsversammlung, wo uns gesagt wurde, dass wir seit 1.8.13 in der Insolvenz sind. Wie schon bekannt, soll es in verkleineter Form weitergehen, es gibt eine Transfergesellschaft mit den Eintrittsdaten 1.9.13, 1.2.14 und 1.7.14. Plötzlich geht alles ganz schnell: Dienstag letzte Sitzung des Betriebsrates wegen der Unterschrift für die Namensliste der Kollegen, die gekündigt werden. Mittwoch Infos an diejenigen, wo sich etwas ändert zum Brief im letzten Dezember, der bei mir ja negativ war. Donnerstag Infoveranstaltungen der Transfergesellschaft und Übergabe des Vertrages, der bis zum 15.8. wieder abgegeben werden muss in der Perso, egal, bei welchem Datum man dabei ist.

    Seit Januar haben viele Kollegen das BFW verlassen, haben sich wegbeworben, sind regulär oder vorzeitig in Rente gegangen. Der Betriebsrat hat bis Ende Juli verhandelt, dass nicht, wie bisher gedacht, etwa 140 Vollzeitstellen verbleiben sondern 155. Dies alles ergab Verschiebungen auf der Namensliste des Sozialplanes. Ich zitterte bis zum letzten Tag, wandte mich per Mail an unseren Schwerbehindertenbeauftragten, damit ich für mich mit dem Gefühl das BFW verlasse, alles ausgeschöpft zu haben.
    Meine Kollegin sagte mir immer, ich solle ruhig bleiben, alles würde gut werden, sie legt sich selbst die Karten, darin würde sie sehen, dass wir beide als Kollegen zusammen weiterarbeiten, so recht konnte ich es ihr nicht glauben.

    Aber sie sollte Recht behalten:
    Dienstag morgen gegen 8 Uhr bekam ich kurz Besuch von der Unternehmensleitung. Die Kollegin sagte mir, noch inoffiziell wegen der letzten Sitzung des Betriebsrates um 13 Uhr, dass ich NICHT gekündigt werde, was ich den Verschiebungen auf der Liste zu verdanken habe. Mir polterte ein ganzer 8000er-Berg von Seele und Herzen, so froh und erleichtert war ich und bin es immer noch.

    Die Insolvenz wird bis November oder Dezember dauern, Teile des Geländes werden verkauft, abgerissen, neu gebaut, mein Aufgabenfeld wird sich nach einem innerbetrieblichen Umzug verändern, aber ich habe dann schon, nach 2005, die 2. Kündigungswelle überstanden. Nächstes Jahr im Mai habe ich 15 Jahre Betriebszugehörigkeit, was mir etwas mehr Sicherheit gibt, noch möglichst viele Jahre im BFW bleiben zu können.

    Ich bin einfach nur happy und dankbar für diese gute Wendung. Schriftlich habe ich es nicht, aber die Tatsache, keinen Vertrag der Transfergesellschaft zu haben, ist Bestätigung genug.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin,

    das freut mich wirklich für Dich!

    Schade, dass Du so viele Kollegen verloren hast. Das Ganze hat sicherlich einen bitteren Beigeschmack. Es ist immer wieder schlimm, wenn Menschen "wegrationalisiert" werden, meist kleine Firmen "dichtmachen" müssen, während sich die "Reichen und Schönen" im Luxus aalen, das Finanzamt besch*piep* und trotzdem mit einem blauen Auge davonkommen.

    Wenn man eine Schwerbehinderung hat, ist es ja noch schwieriger, eine neue Arbeitsstelle zu bekommen.

    Genieße das Wochenende und das Gefühl, auch weiterhin in der Firma gebraucht zu werden. Ich gönne es Dir von Herzen.

    Liebe Grüße
    von mir

    😉