Nachteile als Behinderter Mensch

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Antworten

  • Ich danke euch allen für die vielen Antworten!

    Es hat mich schon ein Stück weiter gebracht.

    An StefanNRW:
    Ich wollte wissen wie es für euch behinderte Menschen ist in der öffentlichkeit. In wie weit Ihr Nachteile seht, die ich zum Beispiel nicht sehen kann, weil ich keine Behinderung habe. Es soll nicht herablassend klingen, aber es ist nicht einfach für gesunde Menschen diese Nachteile zu entdecken. Bei einem Rollstuhlfahrer fängt es schon bei Treppen an, das weiß ich. Wenn es jetzt aber um andere Dinge geht, wie die ständigen Arztbesuche oder sonstigen Termine. Das kann ich nicht nachvollziehen.


    Diese sogenannten Vorteile sind:
    - 5 Tage Zusatzurlaub
    - besonderer Kündigungsschutz
    - Pauschbeträge
    - Befreiung / Ermäßigung der Kfz Steuer
    - Parkerleichterung
    - Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr

    Nur finde ich, sind das keine Vorteile in dem Sinne sondern einfach nur Erleichterungen (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).


    Danke swisswuff1 für deine Ausführliche Erläuterung. Anhand deines Beispiels habe ich auch mehr verstanden, wie es für dich ist und wie du mit deiner Behinderung umgehst.


  • Mustangmaus91 hat geschrieben:
    Diese sogenannten Vorteile sind:
    - 5 Tage Zusatzurlaub
    - besonderer Kündigungsschutz
    - Pauschbeträge
    - Befreiung / Ermäßigung der Kfz Steuer
    - Parkerleichterung
    - Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr


    Besten Dank fuer diese Phantasien.
    1) ich habe keinen Zusatzurlaub.
    2) es gibt dies bei mir nicht.
    3) es gibt dies nicht hier.
    4) KfZ Steuer zahle ich genau wie jedermann.
    5) Es gibt keine Parkerleichterung.
    6) Es gibt auch keine freie Tram-, Zug- etc. Fahrt.

    Ich ersuche Dich nun umso mehr, die von Dir vermuteten Vorteile aufzuzaehlen. Dies, damit ich besser verstehen kann, wie so jemand wie Du lebt und "denkt".


  • KarinM hat geschrieben:...Man muß nur einmal mit einem Rollifahrer einkaufen gehen, dann stellt man fest, daß er, obwohl er genauso viel eingekauft hat wie ein Fußgänger, immer noch die Hände frei hat.

    Ach ja, wie toll! *lol*
    Das Leben eines Behindertern unterscheidet sich oft nur minimal von dem eines Nichtbehinderten.
    Nachteile sehen oft nur die Leute, die Behinderung mit arm dran, leidend und schwierig asoziieren. Doch wir leben in einem Land, daß uns Hilfsmittel zur Verfügung stellt, mit denen wir unsere Defizite kompensieren können. Nachteile entstehen fast ausschließlich durch den Umgang der Gesellschaft mit uns und nicht durch unser Handicap. Würde man uns in unserem Alltagsleben nicht ständig auf unsere Behinderung reduzieren, gäbe es diese sogenannten Nachteile kaum.

    Das einzige was ich als Nachteil empfinden könnte ist das ich keine Treppen laufen kann.....

    Karin, was für eine postive Einstellung 😉, aber hast Du nicht die, für Dich schreckliche Belästigung durch die Zwangshelfer vergessen?

    Schönen Abend!



  • Hi swisswuff

    Ich habe jetzt keine Ahnung wie es in der Schweiz ist, aber in D ist es so::

    1) Bei einem GdB 50 oder mehr hat man 5 Tage mehr Urlaub. Sofern man nicht arbeitet
    hat man natürlich keinen Urlaub
    2) Bei einem GdB 50 oder mehr muß das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen. Man
    ist zwar nicht unkündbar, aber sie muß doch vom AG gut begründet sein.
    3) Bei einem GdB ab 30 gibt es stufenweise Pauschbeträge, bis 3600€ im Jahr. Wer
    keine oder kaum Einkommenssteuer bezahlt kann natürlich auch nichts absetzen
    4) Je nach Grad bzw Merkzeichen gibt es unterschiedliche Ermäßigungen. Ich habe noch
    nie Kfz Steuer bezahlt, Vorraussetzumg ist allerdings "aG"
    5) Bei einer Gehbehinderung bzw, außergewöhnlichen Gehbehinderung wie auch bei der
    ein oder anderen Behinderung gibt es Parkerleichterungen
    6) Es gibt freie Tram-, Zug- etc. Fahrt. bei einer Gehbehinderung wahlweise zur Kfz
    Steuerbefreiung bzw per Wertmarke (60€ pa.) Bei "ag" und "h" gibt es beides ohne
    Zuzahlung


    Dass wir alle auf unsere Behinderung verzichten könnten ist ja klar. Trotzdem habe ich wenig Verständnis auf manche Reaktionen ´bei der Frage Behinderung - Nachteile - Vorteile. Zumal die Frage ja von jemanden kommt der sich "von Amts wegen" damit befasst.

    Klaus

  • So was ich weiss im bezug auf den Öffentlichen Verker bekommt man nur das Behinderten Genaralabo günsterger als das normale Generalabo. Sonst weiss ich nicht das wenn man nicht grad so viel Fährt mit dem Öffentlichen Verker ob man dann noch vergünstigung bekommt.

    Erst wenn man zur IV noch EL hat dann kann man auch Einzelbilette wo gebraucht hat für das man in die Thrapie konnte oder zum Arzt zu den Arzkosten rechenen wo die EL die kosten überniemt.
    Radio und Fernsehgebühr fallen auch weg wenn man EL hat.
    Die Krankenassen beiträgen werden bis zu einem Gewiessen betragt auch übernommen wenn man EL hat.
    Zahnarztkosten überniemt auch die EL aber es ist von Vorteil wenn man einen Zahnarzt hat wo sich da genauer auskennt weil nicht alles Gezahlt wierd.

    Das ist das wo ich grad so weiss aus eigener erfahrung grad weiss.
    Lg Blitz
  • Klaus123 hat geschrieben:
    Dass wir alle auf unsere Behinderung verzichten könnten ist ja klar. Trotzdem habe ich wenig Verständnis auf manche Reaktionen ´bei der Frage Behinderung - Nachteile - Vorteile. Zumal die Frage ja von jemanden kommt der sich "von Amts wegen" damit befasst.

    Klaus



    Vielen Dank Klaus für deine Worte.

    Ich mache das Praktikum aus Interesse und ich versuche Behinderte Menschen immer irgendwie zu fördern. Ab Mai mache ich ein Praktikum in einer REHA Klinik, in der Behinderte Kinder zur Schule oder Kindergarten gehen und dort gefördert werden. Außerdem interessiere ich mich sehr für die Gebärdensprache. Es fasziniert mich, wie man sich mit seinen Händen über alles unterhalten kann!
    Jetzt muss mir mal einer sagen, dass ich das nur mache um meine Zeit nicht zu verschwenden oder ich würde mich dafür nicht interessieren!
  • Klaus123 hat geschrieben:.....Dass wir alle auf unsere Behinderung verzichten könnten ist ja klar. Trotzdem habe ich wenig Verständnis auf manche Reaktionen ´bei der Frage Behinderung - Nachteile - Vorteile. Zumal die Frage ja von jemanden kommt der sich "von Amts wegen" damit befasst.

    Sorry, Klaus

    aber ich persönlich finde manche reaktionen durchaus verständlich.
    Dabei ist es m.e. völlig egal, von wem das thema gekommen ist.


    Mustangmaus91, ich bin dir gegenüber nicht voreingenommen. Finde, dass du die fragestellungen grundsätzlich "gut angegangen" bist.


  • Danke vovy.

    Ich habe das Referat nun fertig. Wenn ihr möchtet, dann stelle ich das Referat online.
  • Du hast das referat schon geschrieben? Super!

    Ich würde es sehr gut finden, wenn du es online stellen würdest. 😉
  • Ja ich würd es auch gut finden wenn es online ist.
  • Aufsatz:

    1.) Worin sehen Sie die Vorteile eines behinderten Menschen in Bezug auf die Schwerbehinderteneigenschaft?

    Wenn ein schwerbehinderter Mensch seinen Ausweis bekommt wird je nach Merkzeichen unterschieden welche Vorteile es gibt:

    - Merkzeichen: G
    Wenn ein schwerbehinderter Mensch das Merkzeichen G auf seinem Ausweis hat, hat er eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr/ erhebliche Gebehinderung/ Geh- und Stehbehinderung. Man hat den Vorteil der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und Nachteilausgleiche bei der Steuer.

    - Merkzeichen aG:
    Wenn ein schwerbehinderter Mensch das Merkzeichen aG auf seinem Ausweis hat, hat er eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Man hat den Vorteil der Parkerleichterung und Nachteilausgleiche bei der Steuer.

    - Merkzeichen B:
    Dieses Merkzeichen berechtigt die schwerbehinderte Person eine Begleitperson in den öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich mitzunehmen.

    - Merkzeichen Bl:
    Das Merkzeichen Bl bekommt nur ein Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Mit diesem Merkzeichen im Schwerbehinderten Ausweis, wird man im öffentlichen Personenverkehr unentgeltlich befördert und bekommt Nachteilsausgleiche bei der Steuer sowie eine Parkerleichterung.

    - Merkzeichen Gl:
    Das Merkzeichen Gl bekommt nur ein Mensch, bei dem eine Taubheit auf beiden Ohren besteht. Durch dieses Merkzeichen wird man unentgeltlich im öffentlichen Personenverkehr befördert und bekommt Nachteilsausgleiche bei der Steuer.

    - Merkzeichen H:
    Ein Merkzeichen H bekommt nur ein Mensch, der Hilflos ist. Hilflos ist derjenige, der zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremde Hilfe bedarf. Eine solche Hilflosigkeit besteht, wenn die betroffene Person komplett Querschnittsgelähmt oder Rollstuhlabhängig (kann keine Schritte mehr laufen) ist. Durch dieses Merkzeichen wird man unentgeltlich im öffentlichen Personenverkehr befördert und bekommt Nachteilsausgleiche bei der Steuer.

    - Merkzeichen RF:
    Mit dem Merkzeichen RF wird man von den Rundfunk-/ Fernsehgebührenpflicht befreit und bekommt eine Gebührenermäßigung für Telefonate (Sozialtarif).
    Vorraussetzungen, für diesen Vorteil, erfüllen Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem GdB ab 60 allein wegen der Sehbehinderung, Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen unmöglich ist.


    Zu diesen Merkzeichen und deren Vorteile gibt es im Allgemeinen noch andere Bereiche in denen ein schwerbehinderter Mensch Vorteile hat gegenüber einem gesunden Menschen.

    Folgende Vorteile sind gegeben:

    Im Arbeitsalltag:

    - besonderer Kündigungsschutz (§ 85 SGB IX)
    Einem behinderten Menschen kann nur mit Einstimmung des zuständigen Integrationsamtes gekündigt werden. Es ist schon ein Vorteil gegenüber einem gesunden Menschen, denn diesem kann man direkt und fristlos kündigen. Einem eingeschränkten Menschen können, wenn er im normalen Arbeitsmarkt tätig ist, manchmal ein paar Aufgaben schwerer fallen als einem gesunden Menschen.

    - Zusatzurlaub von 5 Tagen (§125 Abs. 1 SGB IX)
    Diese 5 Urlaubstage sind für einen behinderten Menschen, um die vielen Arztbesuche, Untersuchungen und Amtsgänge zu tätigen, die er auf Grund seiner Behinderung erledigen muss. Das Gesetz geht davon aus, dass ein eingeschränkter Mensch mehr Zeit brauch um sich zu regenerieren.

    - Pauschbeträge bei Lohn- und Einkommensteuer (§33 b EStG)
    Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die behinderte Menschen infolge ihrer Behinderung besitzen, wird ein Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen. Das muss beim Finanzamt beantragt werden.
    Pauschbeträge erhalten folgende Personen:
    - schwerbehinderte Menschen (GdB von mindestens 50);
    - behinderte Menschen mit GdB von mindestens 25, wenn die Behinderung zu
    einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht;
    Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB. Für behinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung hilflos sind (Merkzeichen H) und für Blinde (Merkzeichen Bl) beträgt der Pauschbetrag 3.700 Euro.
    Der Pauschbetrag, der einem behinderten Kind zusteht, für das die Eltern Kindergeld beziehen, wird auf Antrag auf die Eltern übertragen.


    Nachteilausgleiche rund um das Auto:

    - Befreiung von Kfz- Steuer (§ 3 a KraftStG)
    Von der Kfz- Steuer wird nur das Fahrzeug, das auf den schwerbehinderten Menschen zugelassen ist, befreit. Diese eingeschränkten Menschen sind sowohl Blinde, Hilflose als auch außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen Bl, H oder aG). Man geht davon aus, dass ein gehbehinderter Mensch ein Auto dringender benötigt, aufgrund seiner Einschränkung, als ein gesunder Mensch, um seine Termine wahrzunehmen. Diese schwerbehinderten Menschen können sowohl die Befreiung der Kfz- Steuer bekommen als auch die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.

    - Ermäßigung der Kfz- Steuer (§3 a KraftStG)
    Das Fahrzeug, das auf den schwerbehinderten Menschen zugelassen ist, bekommt eine 50%ige Ermäßigung. Zu diesen schwerbehinderten Menschen gehören welche mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) und Gehörlose (Merkzeichen Gl).
    Jedoch können die schwerbehinderten Menschen in diesem Fall nur wählen zwischen der Ermäßigung der Kfz- Steuer oder der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.

    - Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte oder blinde Menschen
    Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und blinden Menschen (Merkzeichen aG und Bl) kann unter anderem gestattet werden:
    - auf sogenannten Behindertenparkplätzen zu parken;

    - an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken;
    - im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu
    überschreiten;
    - in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken;
    - an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken;
    - auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken;
    - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgängigen Verkehr zu behindern, zu parken;
    Ohne Führerschein oder auf sie zugelassenes Fahrzeug, können die genannten Personen diese Ausnahmegenehmigung wahrnehmen. Aus dieser Genehmigung geht dann hervor, dass der Fahrzeugführer von den entsprechenden Vorschriften der StVO befreit ist.

    - Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen auf der Grundlage einer bundesrechtlichen Regelung
    -Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von 80 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen;
    - Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von 70 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem GdB von 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
    - Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von 60 vorliegt;
    - Schwerbehinderte Menschen, die einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnausleitung haben, wenn hierfür ein GdB von 70 vorliegt;
    Diese Gruppen können auch eine bundesweit geltende Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese enthält die zuvor genannten Parkerleichterungen. Diese berechtigen jedoch nicht zum parken auf Behindertenparkplätzen.

    - Sonderregelung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
    Gehbehinderte (Merkzeichen G), die nur noch einen Aktionsradius von 100 m haben, können auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Diese gilt jedoch nur in Rheinland-Pfalz. Diese Genehmigung beinhaltet die gleichen Parkerleichterungen wie die bundeseinheitliche Sonderregelung. Diese berechtigt jedoch nicht zum parken auf einem behinderten Parkplatz.

    - Parkerleichterung für behinderte Menschen mit Verlust oder starker Beeinträchtigung beider Hände und für kleinwüchsige Menschen
    Auch diese Gruppe kann einen Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalteverbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.


    Nachteilausgleiche im Personenverkehr

    - Freifahrt im Nahverkehr (§§145 ff. SGB IX)
    Mit einem entsprechenden Schwerbehindertenausweis und nach dem Erwerb einer Wertmarke sind im öffentlichen Personenverkehr kostenlos zu befördern
    - schwerbehinderte Menschen, die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beieinträchtig (Merkzeichen G)
    - Hilflose und Gehörlose (Merkzeichen H oder Gl)
    - bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter Menschen
    - die notwendige Begleitperson des schwerbehinderten Menschen (Merkzeichen B)
    Zur Freifahrt des schwerbehinderten Menschen erforderlich sind der Schwerbehindertenausweis und das Ausweisblatt mit Wertmarke. Die Begleitperson fährt stets kostenlos mit, selbst dann, wenn die behinderte Person keine Wertmarke besitzt. Ist das der Fall, muss die Behinderte Person eine Karte lösen und die Begleitperson fährt trotzdem kostenlos.
    Die Wertmarke ist kostenlos für:
    - Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H)
    - Empfänger von Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV)
    - Empfänger von Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe)
    - Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII
    - Empfänger von Leistungen nach §§ 27 a und 27 d BVG
    - bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter Menschen
    Nahverkehr ist im Sinne des SGB IX der öffentliche Personen verkehr mit:
    1. Straßenbahnen (auch Hochbahnen, U-Bahnen, Schwebebahnen – aber nicht Berg- oder Seilbahnen);
    2. Fahrzeuge im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG auf Linien;
    3. S-Bahnen in der 2. Wagenklasse;
    4. Eisenbahnen in der 2. Wagenklasse in Zügen und auf Strecken und Streckenabschnitten, die in ein von mehreren Unternehmen gebildetes, mit den unter Nr. 1, 2 oder 7 genannten Verkehrsmitteln zusammenhängendes Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Beförderungsentgelten einbezogen sind (Verkehrsverbund);
    5. Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Nahverkehr zu befriedigen (Züge des Nahverkehrs);
    6. sonstige Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Sinne §§2 Absatz 1, 3 Absatz 1 AEG in der 2. Wagenklasse;
    7. Wasserfahrzeugen in Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb eines Bereiches liegen.

    - Freifahrt im Fernverkehr (§§ 145 ff. SGB IX)
    Die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen wird im Fernverkehr, wie auch im Nahverkehrsbereich, stets kostenlos befördert. Voraussetzung ist das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis. Im Fernverkehr hat der schwerbehinderte Mensch selbst den üblichen Fahrpreis zu zahlen, auch wenn er in Besitz einer Wertmarke ist.
    Fernverkehr ist der öffentlichen Personenverkehr mit
    1. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 PBefG;
    2. Eisenbahnen, ausgenommen Sonderzugverkehr;
    3. Wasserfahrzeugen im Fähr- und Übersetzverkehr, sofern keine Häfen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angelaufen werden;
    soweit der Verkehr nicht zum Nahverkehr zählt.


    Nachteilausgleiche rund um das Haus

    - Wohngeld
    Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden abgesetzt:
    - ein Freibetrag von 1.500 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 100 oder von mindestens 80, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des §14 SGB XI vorliegt.
    - ein Freibetrag von 1.200 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig im Sinne des §14 SGB XI ist.
    - Wohnraumförderung
    Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden schwerbehinderten Menschen unter anderem Freibeträge eingeräumt. Ferner können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Baudarlehen gewährt werden, wenn infolge der Behinderung besondere Anforderungen an die bauliche Umgebung zu stellen sind.

    - Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    Von der Gebührenpflicht werden unter anderem folgende behinderte Menschen befreit:
    - Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentliche sehbehinderte Menschen mit einem allein hierdurch bedingten GdB ab 60;
    - Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist;
    - schwerbehinderte Menschen mit einem GdB ab 80, die wegen ihres Leidens ständig gehindert sind, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen;
    - sonderfürsorgeberechtigte Menschen nach § 27 e BVG;
    Die Befreiung umfasst nicht die Kabelanschlussgebühr.

    - Telefongebührenermäßigung
    Sofern behinderte Menschen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erfüllen, kann für Telefonate über Anschlüsse, bei denen die Deutsche Telekom als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt ist, eine soziale Vergünstigung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gewährt werden (Sozialtarif der Deutschen Telekom im T-Net). Bei Blinden, Gehörlosen und sprachbehinderten Menschen mit einem GdB ab 90 gilt ein höherer Sozialtarif.



    Wenn man also die genannten Vorteile in Ihrer Gesamtheit sieht, kann man schon sagen, dass ein schwerbehinderter Mensch mehr Vorteile in seinem Alltag hat wie ein gesunder Mensch. Dennoch kann man es nicht wirklich als Vorteile ansehen, denn ein schwerbehinderter Mensch hat in seinem Leben genug Einschränkungen. Durch diese Vorteile, die im Gesetz verankert sind, ist es in mancher Hinsicht eine Erleichterung für den eingeschränkten Menschen. Es muss ja nicht heißen, dass der Mensch so schwerbehindert ist, dass er sich gar nicht mehr fortbewegen kann. Es gibt ja auch genug Menschen, die einen schwerbehinderten Ausweis haben, aber man es Ihnen nicht ansieht. Diese haben dann eben den Vorteil von den 5 Tagen Zusatzurlaub, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis ist.
    Trotz allem würde ich sagen, dass viele schwerbehinderte Menschen es als Vorteil sehen würden, wenn sie keine Behinderung hätten.


    Ich persönlich sehe es als besonders großen Vorteil, dass sich unser Staat mit behinderten Menschen befasst und sie nicht sich selbst überlässt. Es ist bei uns im Gesetz verankert, dass ein Mensch, der eine Behinderung hat, einen Antrag stellen kann und somit festgestellt werden kann, welchen Grad der Behinderung er hat. Wenn dann festgestellt worden ist, was für einen GdB der Mensch hat, dann kann er auch vereinzelt die Vorteile in Anspruch nehmen.










    2.) Können Sie sich vorstellen, dass die Feststellung als schwerbehinderter Mensch für den Betroffenen auch Nachteile mit sich bringen kann?

    Nachteile sind nicht gleich Nachteile. Es sind eher die Vorurteile, die den behinderten Menschen Nachteile bereiten.
    Als Nachteil kann man es sehen, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch auf einen neuen Arbeitsplatz bewirbt. Der Arbeitgeber wird sich gegen den schwerbehinderten Menschen entscheiden, weil er der Meinung ist, dass er diesen nicht mehr losbekommt, wegen dem besonderen Kündigungsschutz und der Behinderte kaum da ist und keine Leistung erbringt. Dabei ist es wissenschaftlich bewiesen, dass behinderte Menschen sogar noch besser und härter Arbeiten als gesunde Menschen. Doch durch diese Vorurteile hat ein behinderter Mensch keine Chance auf einen Arbeitsplatz, den er gerne ausüben möchte.
    Ein Mensch, der in einer Firma beschäftigt ist und während seines Arbeitsverhältnisses einen Schwerbehinderten Ausweis bekommt, darf nicht gekündigt werden und wenn dann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes. Wenn der behinderte Mensch, jedoch in einer kleinen Firma ist, die durch seine Behinderung (und vielleicht ständigen Krankheit) häufig ausfällt, ist er für die kleine Firma nicht mehr tragbar. In einer solchen Situation würde das Integrationsamt zustimmen. Aber wenn es an finanziellen Problemen hängt, dass der behinderte gekündigt bekommen würde, kann das Integrationsamt sich auch mit dem Arbeitgeber zusammen setzen und darüber beraten, ob er nicht finanzielle Zuschüsse bekommt und somit den behinderten Menschen behält.
    Dennoch kann die Behinderung zu einem Problem werden, in egal welcher Hinsicht.
    Für Blinde Menschen ist es unmöglich ohne eine Begleitperson, einem Blindenhund oder dem Blindenstock irgendwo hinzu gehen. Der Blinde ist immer auf andere angewiesen. Als Nachteil kann man es auch sehen, dass immer noch zu wenig Bücher, Texte oder sonstige Schriftstücke taktil markiert sind.
    Für Gehörlose gibt es immer noch zu wenige Sendungen, die untertitelt sind, was ein Nachteil ist.
    Wohnungen, Gebäude und Verkehrsmittel sind noch nicht überall barrierefrei, was für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson eine riesige Hürde sein kann. Denn es gibt kaum noch nette Mitmenschen, die einem Behinderten Menschen einfach so helfen würden.
    Manche Schulabschlüsse, die behinderte Menschen erwerben können, sind auf dem Arbeitsmarkt nicht anerkannt. Das Problem und der Nachteil bestehen dann darin, dass der Behinderte in einer Werkstatt arbeitet oder gar nicht arbeiten darf.

    Ein ganz besonders großer Nachteil ist, dass ein behinderter Mensch in manchen Situationen nicht für voll genommen wird und man sich über ihn lustig macht. Es ist etwas ganz schlimmes, dass behinderte Menschen in der Öffentlichkeit schikaniert oder diskriminiert werden. Doch es gibt ein ganz tollen Spruch, den mir meine Mutter oft gesagt hat: „Es hat sich keiner selbst gemacht!“ und an diesem Spruch ist etwas Wahres dran! Die behinderten Menschen können sich auch etwas Besseres vorstellen, wie immer von anderen Menschen abhängig zu sein oder sich alles erkämpfen zu müssen, was für uns gesunde Menschen normal ist.




    Bitte seid nicht zu kritisch. Es musste auch ein bisschen so geshrieben werden, dass mein "Vorgesetzter" zufrieden ist.

  • Hallo Mustangmaus,

    Deinen Aufsatz hast Du gut recherchiert, aber die meisten Dinge die Du aufgezählt hast, sind keine Vorteile, sondern ein Ausgleich von Nachteilen. Sie heißen ja auch Nachteilsausgleich und werden nur im Zusammenhang mit einem Schwerbehindertenausweis gewährt. Den Parkausweis für Behindertenparkplätze z.B. gibt es nur, weil Rollifahrer auf normalen Parkplätzen nicht parken können. Sie sind Fußgängern gegenüber benachteiligt weil sie auf normalen Parkplätzen die Autotüre nicht weit genug öffenen können um ihren Rollstuhl aus dem Auto zu holen.

    Wenn jemand körperlich nicht in der Lage ist seinen Haushalt selber zu führen, kann man es nicht als Vorteil bezeichnen, daß er eine Haushaltshilfe benötigt. Ohne diese Hauhaltshilfe würde keiner den Haushalt machen.

    Einige Punkte die Du aufzählst, haben nichts mit dem Nachteilsausgleich Schwerbehinderter zu tun, sie sind eine Hilfe finanziell Benachteiligter, die jedem Bundesbürger, egal ob behindert oder nichtbehindert, mit niedrigem Einkommen zu steht. Das Wohngeld ist z.B. so eine Unterstützung, bei der sich das Wohnungsamt an den Miet- und Heizungskosten beteiligt.

    Gruß Karin
  • ich gebe Karin recht!


    Aber mir stößt das mit den Vorteilen sehr bitter auf und ich würde dir den Aufsatz deswegen um dir Ohren hauen.

    Es ist kein Vorteil eine Behinderung zu haben um dadurch Vorteile zu haben!

    Vergiss das Wort „Vorteil“ und nenne es Nachteilsausgleich!

    Ich glaube keiner hier wird sich eine Behinderung zugefügt haben und Vorteile zu haben.
    Ein Vorteil ist nicht Behindert zu sein

    Wenn dein Vorgesetzter die folgende Frage als Aufgabe gestellt hat, sollte er mal selber darüber nachdenken. Er kann gerne mit mir tauschen.

    „1.) Worin sehen Sie die Vorteile eines behinderten Menschen in Bezug auf die Schwerbehinderteneigenschaft?“




    Und hier hat du nicht richtig recherchiert

    Zum Thema Parkausweis bist du nicht auf dem neusten stand, denn „Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen“ können jetzt nach 50 Jahren Contergan endlich auch parken.

    Und Merkzeichen H bekommen nicht nur Leute die nicht laufen können, auch Amelie oder Phokomelie usw. können

  • ickenicke hat geschrieben:
    Ich gebe Karin recht! Aber mir stößt das mit den Vorteilen sehr bitter auf und ich würde dir den Aufsatz deswegen um dir Ohren hauen.


    Mustangmaus hat ihr Thema bestimmt nur falsch verstanden. Auf dieses Mißverständnis so aggressiv zuantworten finde ich nicht richtig. 😢
  • Ja Karin,, ich meine es ernst,,, denn so denken die Menschen über uns,,, und das soll durch solche Aufsätze nicht noch gefördert und verstärkt werden.
    😠 😠 😠 😠
  • Hallo Mustangmaus,

    ich würde zuallererst irgendwo am Anfang den Satz reinbringen: Von Vorteilen aufgrund einer Schwerbehinderung im eigentlichen Sinne kann man ohnehin gar nicht sprechen, es handelt sich vielmehr um sog. Nachteilsausgleiche, die bewirken sollen, die Nachteile, die durch die Behinderung entstehen, ein stückweit "auszugleichen". Ich würde im gesamten Text danach komplett den Ausdruck "Vorteile" gegen Nachteilsausgleiche ersetzen.

    Zu den Formulierungen:
    Der Arbeitgeber wird sich gegen den schwerbehinderten Menschen entscheiden, weil er der Meinung ist, dass er diesen nicht mehr losbekommt... (hört sich an, wie ein Krebsgeschwür, das er nicht mehr haben will).
    Dann schreibst Du...
    Ein ganz besonders großer Nachteil ist, dass ein behinderter Mensch in manchen Situationen nicht für voll genommen wird und man sich über ihn lustig macht. Es ist etwas ganz schlimmes, dass behinderte Menschen in der Öffentlichkeit schikaniert oder diskriminiert werden. Doch es gibt ein ganz tollen Spruch, den mir meine Mutter oft gesagt hat: „Es hat sich keiner selbst gemacht!“ und an diesem Spruch ist etwas Wahres dran! Die behinderten Menschen können sich auch etwas Besseres vorstellen, wie immer von anderen Menschen abhängig zu sein oder sich alles erkämpfen zu müssen, was für uns gesunde Menschen normal ist.

    Dieser letzte Absatz gefällt mir persönlich überhaupt nicht, denn er spiegelt meiner Ansicht nach nicht den aktuellen Stand in der heutigen Gesellschaft wieder. Es gibt sicherlich immer wieder Einzelfälle, aber das ist nicht der Regelfall. Ich denke schon, dass im Laufe der Jahre das Verstehen in Bezug auf Behinderungen in den Köpfen der "gesunden" Leute gewachsen ist. Ich glaube, in fast jeder Familie gibt es mind. einen Menschen mit einer Behinderung oder (schweren) Krankheit.

    Ich kann natürlich nur über meine eigene Situation reden. Ich bin jedenfalls nicht der Ansicht, dass mein Arbeitgeber mich "loswerden" will, dass mich irgendwelche Leute nicht für ganz voll nehmen oder sich über mich lustig machen. Ich werde auch nicht schikaniert oder diskriminiert. Ich habe es mit meiner Behinderung nur etwas schwerer im Leben als ein "gesunder" Mensch und muss häufig gucken, wie ich mein Leben "geregelt" bekomme. Gerade auch deswegen bin ich dankbar, die mir zustehenden Nachteilsausgleiche zu erhalten. Das mir diese nicht in den Schoss fallen und ich dafür auch kämpfen muss/musste ist normal.

    freundliche Grüße und toi toi toi für Deine Arbeit.

    vom Zornröschen

    😉
  • Hallo Zusammen!
    Jetzt muss ich mich doch auch mal melden -- und ich ärgere mich immer mehr, dass ich
    am Dienstag auf unserer Betriebsversammlung das Thema nicht aufgegriffen habe.

    Ich habe die Diskussion die letzten Tag mit Interesse verfolgt, fand den Meinungsaustausch sehr gut – und wird Teile davon für die nächste Betriebsversammlung verwenden.

    Aber das Ergebnis von mustangmaus ist, gelinde gesagt, enttäuschend. Hat er/sie überhaupt irgendetwas davon „aufgenommen“, uns SB Menschen ernst genommen?

    Wie ickenicke sagt ist das Wort "Vorteile" völlig fehl am Platz -- es sind Nachteilsausgleiche.

    Dann (ich habe es aber teilweise nur überflogen) kommt es mir teilweise vor, wie eine Sammlung von Gesetzestexten, aus verschiedenen Bundesländern -- die sich teilweise widersprechen.

    Der Anspruch alles "sagen" zu wollen, führt natürlich zu einem Text, der in Sich nicht stimmig ist (ein Beispiel --> MZ "G", kostenlos im ÖPNV?, weiter unten im Text "nur mit Wertmarke" --> die kostet was. Wenn ich Steuererleichterungen fürs Auto bekomme (bei MZ "G"), kann ich die Wertmarke vergessen).

    Andere Sachen wie Wohngeld usw. hat Karin ja schon richtig gestellt (dafür brauche ich keinen SB-Ausweis).

    Übrigens: Ich hätte meine BRV-Rede auch mit dem Wort "Vorteile" in Bezug auf SB-Ausweis begonnen – aber das dann ganz klar und vehement widerlegt/klargestellt.

    Dies so zu formulieren, wie es Mustang gemacht hat, finde ich eine Frechheit, erst auf 3 Seiten „Vorteile“, und dann „genug Einschränkungen.“ Als klar denkender Mensch (mit oder ohne SB-Ausweis) ist der folgende Satz eine Frechheit (anderes Wort fällt mir nicht ein)
    „Dennoch kann man es nicht wirklich als Vorteile ansehen, denn ein schwerbehinderter
    Mensch hat in seinem Leben genug Einschränkungen.“

    Aber doch noch kurz eine Anmerkung:
    Ein Ausweis bringt dem „normal“ mit Handicap belasteten Menschen eigentlich nur wirklich was, wenn er im aktiven Berufsleben steht – sage ich jetzt einfach mal so (z. B. Zusatzurlaub).
    Bei vielem wird aber zuviel reingedichtet, z.B. erwähnt Mustang den „Kündigungsschutz“, dieser „Schutz“ ist sehr eingeschränkt, er gilt nur wenn eine Kündigung wegen mit der Behinderung als Grund erfolgen soll.

    So empfinde ich auch den zweiten Teil auch eher als Aufzählung von „Stammtischweisheiten“, als wie Klarstellung, was die „Vorteile“ sind.
    (Dazu gehört auch die Leistungsfähigkeit, bei mir ist EDEKA – Ende der Karriere, da ich einfach, selbst wenn ich wollte, die Zeit nicht mehr aufbringen kann, wg. diverser Arztbesuche usw. – swisswuff1 ist überhaupt nicht erwähnt worden, er hat diverse Dinge doch schon sehr gut zusammengefasst – Rache? weil die Schweizer nicht mehr als 4 Wochen Urlaub wollen?)

    Gruß, Josef

  • Jetzt mal an alle:

    Ich habe die Fragen so gestellt bekommen! Gegen die Fragestellung kann ich nichts machen. Mein Vorgesetzter ist leider ein Mensch, der die Arbeit zwar macht, aber nicht aus purer Leidenschaft, sondern nur, weil er Beamter ist. Eine Situation war, die ich absolut nicht verstehen konnte.
    Es kam eine behinderte Frau ins Büro und hat erzählt, dass sie ihren Ausweis wieder gefunden hatte, dass der im Korb neben ihrem Bett gelegen hatte. Als sie das immer wieder wiederholt hatte und froh war, dass sie ihn wieder hatte, hat er sich hinter der Tür versteckt und hat sich über die Frau lustig gemacht.
    Damit wollte ich nur das mit der diskriminierung klarstellen.

    Das es keine Vorteile sind, ist mir wohl bewusst, aber mein Vorgesetzter wollte, dass ich es so schreibe. Was soll ich also eurer Meinung nach machen?

    Es ist für mich schon verständlich, dass ihr euch darüber ärgert, aber ich kann doch auch nichts für die Fragestellung. Ich weiß auch, dass ich es hätte anders formulieren können.

  • Hallo Mustangmaus!

    Es ist natürlich ein Problem mit dem Vorgesetzten, je nach dem wie das Verhältnis zu ihm ist. Und natürlich wie lange du schon in "Amt und Würden" bist.

    Aber zeige ihm doch einfach unsere "Reaktionen"!

    Vielleicht geschieht ein Umdenken.
    In was für einem Amt seit ihr?
    Hoffentlich nicht Integrationsamt 😳
    Gruß
  • ickenicke hat geschrieben:
    Ja Karin,, ich meine es ernst,,, denn so denken die Menschen über uns,,, und das soll durch solche Aufsätze nicht noch gefördert und verstärkt werden.
    😠 😠 😠 😠


    Dein Denken trägt aber auch nicht gerade dazu bei, diese Vorurteile ab zu bauen. 🙁
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