Stehe noch unter Schock und wurde ausgebremst!

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  • Oh Gott!

    Ich bin Rentner und möchte das noch eine Weile bleiben.

    Bei dem Wulst von Vorschriften und Bürokram,dazu komplizierten Steuererklärungen usw.
    Wie soll man da noch auf einen grünen Zweig kommen?

    Beim Durchschauen eines Akt ist mir aufgefallen,das er sehr Ordentlich ist in meinen Augen.Übersichtliche Rechnungen,Dazu Kontoauszüge.

    Müßen die fehlenden finden und Prüfen,dann beim Finanzamt anfragen,was man tun kann.
    Habe gestern noch per Mail bei Sohn abends Nachgefragt ob ich die Akten hier habe,die jetzt wichtig sind.Kam nur ein Nein!!

    Hoffe er hat sie irgendwo eingelagert und kommt ran.Denke es währe wichtig,gerade das mit der Steuer baldmöglichst abklären zu laßen.
    Unser Sohn hat uns die letzten Jahre immer wieder gefahren und auch Arbeiten für uns gemacht,dazu unseren Umzug von der WG in diese Wohnung.Dabei hat er Zeit und Geld geopfert.
    Könnte man hier noch etwas anführen evtl.Hatte damals noch keine Pflegestufe.
    LG
    SENDRINE 😺
  • Sendrine,

    ich will ja keine Angst machen, aber das Finnazamt kann eigentlich sehr schnell die Steuer schätzen, vorallem wenn sie zwei Jahre nicht gemacht wurden. Wenn dein Sohn den Bescheid der Schätzung erst einmal hat,hat er gar nicht mehr viel Zeit sie zu bezahlen, das Finanzamt sind die Schnellsten die Ohne Gerichtlichen Vollstreckungsbescheid sofort das Konto deines Sohnes Pfänden können und auch ins Haus kommen um zu Pfänden., auch wenn da ja jetzt nicht viel zu pfänden ist.
    Das Pfänden des Kontos ist aber eine Schlimme Sache für einen Selbständigen. Und das Konto wird erst wieder frei geben wenn die Steuerschulden beglichen sind.
    Außerdem liegt die Schätzung vom Finanzamt in fast allem immer höher als was er tatsächlich hätte zahlen müssen. Auch wenn du das Finanzamt die Dinge erledigen lässt,um den Steuerberater zu sparen, weißt du nicht ob da alles korrekt abgelaufen ist oder ob es nur wieder eine grobe Schätzung der Dinge war.

    Wenn du selbst alles in die Hand nimmst, also zu jedem Kontoauszug die Rechnungen suchst und dabei sollte keine Fehlen. Und dir jemanden suchst der von Buchhaltung Ahnung hat, der dir auch bei dem Kassenbuch helfen kann. Habt ihr bei weitem größe Chancen den zu zahlenden Steuerbetrag zu minimieren. Selbst 1000€ würden deinen Sohn doch helfen.Und wenn das Finanzamt die 20000€ Steuern anerkannt hat ist davon auszugehen das bei einer erneuten Schätzung der Betrag nicht unter dieser Summe liegt.
    Es liegt also in eurer Hand zu versuchen die Steuererklärung so korrekt wie eben möglich schnellstens nachzuholen.


    Außerdem Wenn ihr 20000€ Steuer für ein Jahr zahlen müsst, müsste dein Sohn im Jahr dafür 125263€ Gewinn gemacht haben. Auf den Monat bezogen wären das 10450€ Gewinn.Und auf den Gewinn musst du noch alles drauf rechnen was er vorher Gewinnminderd abziehen konnte um auf den Gesamtumsatz was dein Sohn hatte zu kommen . Wie von Benzin,Miete,eingangs Rechnungen ect. Und das Zweifel ich mal an das das so stimmt , das ihr tätsachlich soviel hättet Zahlen müssen.Natürlich macht man mehr Gewinn , wenn man seine Rechnungen und Ausgaben wie Strom Miete, Telefon und soweiter einfach nicht bezahlt hat.
    Wenn sie aber gezahlt werden wirken sie wieder geminnmindert. Das heißt wenn sie erst dieses Jahr bezahlt werden wirkt sich das auch erst dieses Jahr gewinnmindert, Steuermindernt aus. Das heißt alle Offen Rechnung die ihr zu bezahlen habt wirken erst steuer senkend wenn sie beglichen werden.Selbst wenn der Selbstängige einen Minus Gewinn hat, kann er sich alle diese Steuern vom Finanzamt zurückholen.Ein MinusGewinn entsteht, wenn alle Ausgaben über den Einnahmen liegen, er quasie sich noch Geld von euch borgen muss um die Ausgaben zu bezalhen, weil seine Einnahmen nicht reichen.Dann erhält er natürlich trotz allem die 19% Steuern vom Finanzamt zurück und nicht dein Sohn sondern das Finazamt muss Steuern zurückbezahlen.

    Ein guter Selbstäniger und dessen Buchhaltung kann das Ganze mit den Steuern so laufen lassen das er so gut wie keine Steuern zahlen braucht.Denn Invenstionen und die daraus resoltierenden Abschreibungen mindern den Gewinn erheblich.

    Und je eher ihr diese alten Rechnungen, von den Gläubigern zahlt um so billiger wird es für Euch. Denn wenn erst Mahnbescheide und Vollsteckungsbescheide und andere Geldeintreiber wie Anwalt und Inkassoberüro eingeschaltet sind um so mehr Geld kostet es für Euch. Also am besten ihr schreibt die Gäubiger selbst an oder ruft an bittet um Ratenzahlung.Bevor der Gerichtvollzieher kommt.
    Kann auch sein das schon längst Mahnbescheide und Vollstreckungbescheide gekommen sind von denen ihr gar nichts wisst, weil die Ex es entgegengenommen und vernichtet hat, auch wenn sie das nicht darf.

    Aber eins muss ich euch noch sagen,auch der Gerichtvollzieher ist kein Unmensch. Selbst wenn er vollstreckt,nimmt er auch kleine Ratenzahlungen. Das Problem vieler Firmen ist, selbst wenn ein offizeller Vollstreckungsbescheid für ihre Rechnungen die hinausgehen vorhanden ist. Müssen sie immerwieder erneut die Gerichtsvollzieher bezahlen(Geld vorstrecken) um ihre Forderungen eintreiben zu können.Meist tuen sie das dann nicht mehr wenn es mehrmals erfolglos war und nur Kleinst Beträge kommen. und abzusehen ist das die Firma in Insolvenz gehen wird.Denn dann haben sie nur noch Geld hinterher geworfen.


    >>Müßen die fehlenden finden und Prüfen,dann beim Finanzamt anfragen,was man tun kann.
    Habe gestern noch per Mail bei Sohn abends Nachgefragt ob ich die Akten hier habe,die jetzt wichtig sind.Kam nur ein Nein!!

    Das ist manchmal gar nicht so leicht, bei mancher Einnahme halten sich die Leute nicht daran die Rechnungsnummer oder Kundennummer anzugeben.Das ist aber nicht weiter Schlimm, denn diese Einnahmen auch wenn sie nicht mit Rechnungen belegt werden können, werden dann trozdem voll versteuert.
    Aber auch Einzahlungen von euren Sohn solltet ihr den Einzahlbeleg dazu heften. Wenn er zum beispiel Geld von Kunden erhalten hat und es Einzahlt sollte schon die Rechnung dabei sein.Normalerweise ist aber dafür das Kassenbuch da.
    Er kann aber auch selbst jederzeit eine reine Privateinlagen machen,die nicht versteuert wird.
    Aber auch Geld von euch was eingezahlt wird ,dann solltest du es belegen können, sonst wird das auch voll versteuert.Am besten ihr macht einen Darlensvertrag und lasst es euren Sohn einzahlen als Privateinlage und heftet dazu den Vertrag ab.

    Schlimm ist wenn was bezahlt wurde und du kannst es nicht belegen was damit bezahlt wurde.Jede Ausgabe von dem Konto was nicht belegt werden kann mit Rechnung gelten dann als eine reine Privatausgabe und da werden nicht die 19% Steuermindert und als Gewinnminderte Ausgabe anerkannt.


    Deshalb sehe alles durch Was bezahlt wurde, Jeder Betrag wo dahinter ein minus steht , solltest du nachweisen können was damit bezahlt wurde.Denn all das wird nur Gewinnmindert und 19% Steuermindert anerkannt wenn es wirkliche Ausgaben sind die mit der Firma in zusammenhang stehen.

    Auch das Kassenbuch spielt erhebliche eine Rolle. Kann ja sein das die Ex Geld abgehoben hat,es aber in die Kasse eingezahlt hat,bzw,verbucht hat und damit aber Rechnungen beglichen hat von der Firma und das als Ausgabe im Kassenbuch eingetragen hat.Dann ist dies nicht zu beanstanden. Wenn sie es legentlich nur abgehoben hat und nicht in der Kasse nichts verbucht hat sind es Privatausgaben(unter Privatentnahmen im der Jahresbilanz zu finden).
    Sind aber in der Kasse auch noch Privatentnahmen zu finden,hat sie es für sich selbst ausgeben.
    Den Griff in die Kasse oder Abhebungen von Konto kann jeder Selbständige so viel machen wie er lust hat,nur hat er die Konsequenz dafür zu tragen und seine Steuren hat er regelmässig zu bezahlen. Und schlecht ist es immer wenn er aber dafür andere beauftragt.


  • Hallo Helenchen!

    Soweit ich es weiß,ist die 30 000E Steuerschätzung deshlb zustande gekommen,weil Drei Jahre keine Steuer gemacht wurde.
    Eine wurde vor kurzem eingereicht und deshalb sind es jetzt nur noch 20 000E.

    Hätte das ganze gerne schnellstens erledigt.Jedoch habe ich nun die Antwort von meinem Sohn bekommen,das er im Moment nicht weiß,wo alles ist.Er hat seine Habseligkeiten an 3 Stellen eingelagert und durch den Streß mit dem Auszug den Überblick verloren.
    Nun meint er im Herbst doch noch das ganze einem Steuerberater zu übergeben.

    Ich selbst hoffe,das wir das eher machen können.Gerichtsvollzieher ist bei einer Rechnung schon zu Gange und der Betrag hat sich inzwischen Verdoppelt.Von 2500.- auf 5000E.Dann eine kleine wo der Geldeintreiber bei uns war und von knapp 55 Euro auf 167E angestiegen ist.
    Hätte er es gewußt oder auch wir,währen wir mit dem Gläubiger in Verbindung getreten oder hätten zumindest diesen kleinen Betrag baldmöglichst bezahlt.
    Was in so einem Kopf vorgeht verstehe ich leider nicht.
    Kommt aber öfter vor,mußte ich mir sagen laßen.
    Immer wieder lese ich mir die Ratschläge hier durch und habe auch unseren Sohn darauf hingewiesen,sie zu lesen.

    Er versteht bestimmt manches besser wie ich.Doch soviel möchte ich meinen,alles Schriftliche schnellstmöglich zu sichten und evtl zu Antworten,wo es um unbezahlte Forderungen geht.
    Hoffe er kapiert das auch.Den ohne seine Mithilfe sind auch wir als Eltern Machtlos.
    LG SENDRINE 😺
  • Deinem Sohn sollte es klar sein das wenn ein Bescheid der Steuerfestung vom Finazamt kommt, die Finazbehöre sehr schnell und ohne Gerichtliche Vollsteckungsbescheide, das Konto pfänden kann und das tut sie dann auch.das ist so wie das ahmen in der Kirche. Wenn ihr das Geld für den Steuerbescheid nicht aufbringen könnt solltet ihr euch mit der Finanzbehörde in Verbindung setzten und versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. dies Geschied natürlich immer mit Zinsen.Aber erst mal wird dann nicht das Konto gepfändet.

    Gerichtliche Dinge und das bezahlen des Finazamtes sollte vorrang vor allem andern haben.Das Finazamt zuerst!
    Mit jedem Vollstreckungsbescheid kann das Konto jederzeit gepfändet werden. Voran geht zwar erst einmal der gerichtliche Mahnbescheid,aber bis zum Vollstreckungsbescheid dauert es nicht lange.Anwälte und Inkassobüro müssen erst den Mahnbescheid erwirken, sie können nicht einfachso pfänden.
    Wenn Gepfändet wurde, müsst ihr euch an den Gerichtsvollzieher oder an die Firma selbst wenden und abbitte zu leisten damit Ratenzahlungen vereinbart werden kann. Der Gläubiger geht meistens darauf ein und dann wird die Pfändung aufgehoben.

    Zu beachten ist auch das längst fällige Rechnungen von den Firmen mit einem Mahnbescheid quittiert werden , dabei kommt ordentlich was drauf auf die Rechnungen. Manche machen es auch über Anwalt oder Inkassobüro, wo dann noch mehr drauf kommt.Ihr solltet euch also mit allen offen Rechnungen beschäfftigen. Klein betäge vielleicht gleich bezahlen und große Beträge Ratenzahlungen vereinbaren. Zumindest wo die Rechnungen schon ein viertet Jahr alt sind und schon Mahnungen von den Firmen gekommen sind. Sonst ist davon auszugehen das da auch wieder Gelder drauf kommen.

    Klar dein Sohn kann sich ja auch einen Anderen Steuerberater nehmen, er muss nicht den Selbigen nehmen den er hatte.So entgeht er erstmal die Kosten zu bezahlen bevor der Steuerberater wieder was für ihn macht.
    Er kann das aber ganze auch von einer Buchhalterin machen lassen. Es muss nicht von einem Steuerbüro abgesegnet sein.
    Was aber wichtig ist das der Steuerberater oder die Buchhalterin absolute gute Kenntnisse von der ganzen Steuer haben muss.Aber die Kosten sind bei jedem Steuerberater gleich, denn Steuerberater haben dafür Sätze, die sich nach dem Umsatz richten, die sie verlangen dürfen. Mit einer Buchhalterin kann man selbst über den Preis reden.

    Was mir nicht klar ist,sind die 30000€ beziehungsweise 20000€ für 1 oder für 3Jahre?
    Freilich gelten die Jahre 2009 und 2008 für abgeschlossen, und dein Sohn könnte oder müsste sogar die Steuererklärung längst gemacht haben. Mein Ex musste die Steuererklärung vierteljährig machen, aber mit der Jahresabschlußbilanz hatte sich das Steuerbüro mächtig viel Zeit gelassen und wurde manchmal sogar fast ein Jahr später.
    Um dir mal das deutlicher zu erkären, das Finazamt will erst einmal überhaupt Geld und Steuererklärung sehen.(Bei uns Vierteljährlich)Dabei muss es nicht alles der Richtigkeit entsprechen, es könnte nochmal in der Jahresabschlussbilanz zur einer Korektur kommen und auch erst da finden Abschreibungen die den Gewinn auch mindern können statt.Und erst dann ist die Sache abgeschlossen. Aber für die Jahresabschlußbilanz können sie sich weitaus mehr Zeit nehmen wie für die Steuererkärung die Fristgemäß oder mit einer verlängerten frist( das war glaub ich nur 1 oder3 Monate) durch Beantragung abgegeben werden muss.

    Lass doch mal deinen Sohn schauen was auf dem Steuerbescheid steht für wieviel vergangene Jahre er gilt.
    Die komische Abrundung auf 20000€ macht auch mich stutzig, aber vielleicht ist die abrundung auch nur von deinem Sohn.

    Es wird schon ein hartes Brot für deinen Sohn werden da ja jetzt nichts mehr auf dem Konto war 20000€ aus der Luft zu greifen, Aber mach ihm klar das das Finazamt da nicht lange fackelt wenn er nicht Ratenzahlung mit dem Finazamt vereinbart.
    Vielleicht kann er mit dem Finazamt aushandeln das er nur erst mal das Jahr bezahlt wofür die Jahresbilanz gemacht wurde (vielleicht wurde auch nur die Steuererkärung gemacht) Wenn er der Behörde zusichert bis zu einem bestimmten Termin die anderen beiden Jahre nachzuholen.





  • Lieben Dank!

    Das mit den von 30 000E auf 20 000E runter stimmt.
    Die glatte Summe,hat mich erst Gestern stutzig gemacht,nach einem Beitrag.

    Er hat eine Buchhaltungskraft gefunden,die ihm das ganze macht.
    Jetzt müßen nur noch die Unterlagen gefunden werden.

    Ohne geht gar nichts.LG SENDRINE 😺


  • Du sollst ja nicht selbst zur Buchhalterin motiern, dennoch alles was die Buchhalterin nicht machen braucht wird für euch ja kostengünstiger.
    Desshalb gehe vorher lieber alles selbst noch mal alles durch ob Beträge die mit minus dahinter vom Konto ob da irgentwo Rechnungen fehlen.Mache dir Merkzettel dran wenn du die Rechnung dazu nicht findest.
    Alle offene Eingangsrechnungen also die Rechnungen die dein sohn zu bezahlen hat. Sortiere am besten. Entweder nach Datums oder nach namen

    Diese Vorarbeit ist gar nicht so schwer, denn auf dem Kontoauszug steht meist vermerkt die Rechnungsnummer oder Kundennummer und der Name der Firma an dem die Geldsache ging.

    Wenn du sagst dir fiel auf das der Akt eigentlich recht ordentlich war, könnte vielleicht auch der Rest ordentlich geführt sein.Das Erspart dir die Arbeit,jede einzelne Rechnung zu suchen. Vielleicht fehlen nur ein paar wenige.
    Wenn du sagst sie hat Leute in bar abkassiert muss ja auch ein Kassenbuch da sein, auch erhalten Selbständige oft Quittungen die sie als Ausgabe nur in einem Kassenbuch verbuchen können, weil diese nicht mit Karte bezahlt wurden sondern bar.

    Sollte es in den ganzen Rabsch was er an unterlagen hat, irgendwo bar bezahlt Quittungen geben die nicht dem Kassenbuch zugeordnet waren,aber ausgaben für die Firma waren,.Würde ich das Kassenbuch nochmal schreiben lassen.
    Ich hatte zu dem Kassenbuch ein Programm mir in Exel erstellt, man kann es aber auch mit der Hand schreiben.Das Schreiben solltest du aber der Buchhalterin überlassen, damit du nicht Einnahmen mit Ausgaben verwechselst, als total ungelernte würde ich mich nicht daran versuchen


    Also deine Aufgabe :
    Erstens die Akten ordnen nach Jahr
    Die Eingangsrechnungen in einen Hefter ordnen
    die Ordner der letzten zwei Jahre alle nachprüfen ob alle Rechnungen vorhanden sind
    Und Schauen ob schon bezahlte Quittungen, Benzin Kopierpapier Druckerpatrone zum beispiel nicht in dem Kassenbuch aufgeführt wurden sind, die lege gut extra und hefte sie nicht einfach so ins kassenbuch







  • MACH ICH!!!!!!!!!!!!!!!!!DANKE VORERST!!!!!!!!!!!!!!!!



    Drücke jeden einzelnen.Gruß SENDRINE 😺
  • @ Helenchen

    Deine ausfuehrliche Ausfuehrungen kann ich auch aus Schweizer Sicht einigermassen nachvollziehen.

    Natuerlich hat ein Steuerpflichtiger einer Buchhalterin auch dann (oder vielleicht gerade dann!) auf die Finger zu schauen und noetigenfalls (sanft!) zu klopfen, wenn sie auch sein Bett teilt. Es ist jedoch fuer das Verschulden (und damit die Strafhoehe) schon nicht dasselbe, ob ein Steuerpflichtiger Dinge absichtlich selber oder gar bandenmaessig dreht, oder das Debakel mit erheblichem Fremdverschulden und "nur" mit leichtsinniger Vernachlaessigung der Aufsichtspflicht zustandekam.

    Was die vollstaendigen Angaben betrifft, welche eine Selbstanzeige strafbefreiend machen koennen, duerfte dieses Erfordernis an der Unmoeglichkeit der Erfuellung und (zumindest in der Schweiz) gar an der Unzumutbarkeit finden. Wenn durch Pflichtvergessenheit oder Absicht der Rechnungsfuehrerin nur noch Kontoauszuege der Bank vorhanden sind, gibts keine anderen Belege. Das nachbasteln solcher koennte sogar eher neue Gefahr statt Nutzen zeitigen.

    Falls es zutreffen sollte, dass die 30 000 fuer drei Jahre waren, koennte der Steuerberater fuer das eine Jahr die ganze Steuer weg gebracht haben! Was zumindest die Aussicht auf eine Ermaessigung fuer die anderen Jahre bei dem von mir angeregten Gespraech vor Grossaufwand erhoehen koennte.

    Bei den notorisch hohen deutschten Steuersaetzen halte ich uebrigens 10 000 Euro pro Jahr fuer einen kleinselbstaendigen Banksklaven, der es gar vermag eine Konkubine zu unterhalten, nicht einmal fuer ueberrissen. Die Einschaetzung muss schon deshalb relativ hoch liegen, weil sich sonst Kreti und Pleti nur noch einschaetzen liessen, statt den grossen Aufwand der korrekten Buchfuehrung und Steuerabrechnung auf sich zu nehmen. Falls es das Finanzamt ohne strafrechtliche oder andere Weiterung auch nur dabei belaesst, muesste jeder weitere - wahrscheinlich kaum zielfuehrende - Aufwand gut ueberlegt werden.

    Was die direkte Beitreibung von Schulden durch die Deutschen Finanzbehoerden betrifft, staune ich. In der Schweiz duerfen mit wenigen Ausnahmen (z.B. fuer unverzollte Waren, die von der Zollverwaltung beschlagnahmt und verwertet werden duerfen) nur die Konkurs- und Betreibungsaemter Schuldner sekkieren. In erster Linie sahnen die Baenkster und anderen Finanzmisswirtschaftsgaenster ab. Obwohl die Banken fuer das "Risiko" von Kleinkrediten Zinsen an der Wuchergrenze abzocken, halten sich wegen den (in Rechtsstaaten streng verbotenen) brutalen privaten Beitreibungsmethoden bis hin zum professionellen Stalking die Ausfallraten bei nur rund einem Prozent. Auch nicht betruegerische Kreditkartenhalter werden, wie vorher nur die Alimentenschuldner neuerdings strafrechtlich in den mittelalterlichen Schuldturm (mit der franzoesischen Revolution wurde die Schuldsklaverei abgeschaft und die Vollstreckung auf das Vermoegen des Schuldners beschraenkt) geworfen. Obwohl es den Baenkstern freistaende, Vermoegenslosen nur Debitkarten ohne Ueberzugsmoeglichkeit auszugeben, und damit das Ausfallrisiko a priori zu vermeiden. Das gibt den Baenkstern zudem den Vorteil, Schuldner ohne eigenen Aufwand oder Kosten direkt durch den Staat verfolgen zu lassen und die Forderungen praktisch ebenfalls kostenlos an das Strafverfahren zu haengen.

  • Also da du sagtes die Steuer von 20000€ sind für Drei Jahre , dann wäre der Daraus resolutierende gewinn für die Gesamten 3 Jahre 125263€-2000€ Steuer=105263€
    auf den Monat bezogen wäre es 2923€
    , vorausgesetzt sie hätte alle Gläubiger immer schön Gleich bezahlt, was sie aber anscheind nicht getan hat. Deshalb war der eigentliche Gewinn viel kleiner, denn es sind ja noch Rechnungen nicht bezahlt, Ich gehe mal davon aus das ihre Abhebungen mindestens in der Höhe lagen, oder Höher und deshalb wurden die Gläubiger auch nicht bezahlt.

    Von den 2923€ müssen aber noch alle Privaten Ausgaben von einem Selbständigen bezahlt werden dazu zählen die Krankenkasse und die Rentenversicherung, wenn man nichts in die Gesetzliche einzahlt hat man sich vieleicht eine private Rentenversicherung zugelegt, auch eigene Unfallversicherung gehört dazu.
    Wie hoch das bei deinem Sohn weiß ich ja nicht,Aber das hätte man noch mal abziehen müssen von den 2923€ und das ergibt den erst das Was für die Abhebungen zu verfügung stand. Wahrscheinlich aber lag sie mit den Abhebungen drüber und hat deshalb die Gläubiger nicht bedient.
    Denke aber von den übrigen geld hätte man schon leben können. Wie gesagt der betrag von dem rest Gewinn kommt nur zu stande wenn in diesen Jahren alle Eingangs Rechnungen sowie die Miete ,Telefon und soweiter auch wirklich bezahlt hätte.





  • Hallo Helenchen!

    Das denke ich auch.
    Sind dabei eine Festplatte zu suchen,wo Rechnungen drauf sind,was wiederum eine herausforderung darstellt.

    Unser Herr Sohn hat sich etwas aufgebürdet,mit der jungen Frau und dann noch der Selbständigkeit,dem er auf Dauer nicht gewachsen war und sie natürlich auch nicht.

    Beibringen wollte sie sich nie etwas laßen.Habe ihr selbst mehrmals angebote gemacht,bei praktischen Dingen,kam immer ein Nein,brauch ich nicht.

    Ich selbst bin 54 Jahre und lese immer wieder Eure Beiträge um mir ein Bild zu machen und zu lernen.Auch das Internet selber gibt Möglichkeiten um dazu zu lernen.

    Wenn der Karren aus der Scheiße gezogen worden ist,dann muß das ganze in eine Form gebracht werden und genauer unter die Lupe genommen werden.

    Hoffe er hat dazu gelernt und setzt sich auch wieder mit seinen Eltern auseinander,nicht weil sie gescheiter sind,aber mit etwas Erfahrung auch ihren Beitrag leisten können.
    LG SENDRINE 😺
  • @ Sendrine

    Vielleicht waere es von Vorteil, zuerst unter die Lupe zu nehmen (oder wenigstens grob abzuschaetzen), ob der Karren zu tief in der Scheisse steckt, um noch daraus gezogen werden zu koennen (vorhandenes Restvermoegen abzueglich vorhandene und absehbare Schulden). Immer mehr weiblich ruinierte Lohnsklaven und kleinselbstaendige Banksklaven werden lebenslang finanziell hingerichtet. Bei Deinem Sohn ist immerhin von Vorteil, dass er nicht auch noch fuer Nichtmehrfamilienangehoerige in Sippenhaftung genommen wird.

    Insbesondere koennte jetzt (nicht vom Sohn selber) dem schlechten Geld nachgeworfenes gutes spaeter fehlen, um ihm gelegentlich ein Essen, ein Reislein oder die Befriedigung eines anderes Beduerfnisses zu spendieren....
  • Hallo Tigerhai.
    Das mit der Schulden Eintreibung wie ich es erzählt habe stimmt leider so. Und mein Ex Mann war ein direkter Profi, wenn es um die Eintreibung seiner eigen Schulden ging..
    Er hatte genug taktiken gelernt um seine Gläubiger hinzuhalten, mache glaubten seine Firma existiert gar nicht mehr und stellen ihre Forderungen ein, sie hatten ja die Möglichkeit diese als erfolglose Forderung in der Jahresbilanz abzuschreiben. Er reagierte nicht Auf Gerichtichen Mahnbescheid, auf keinen Vollstreckungsbescheid. Er reagiert nur wenn man ihm sein Konto pfädete oder Der Gerichtsvollzieher an seine Tür klopfte. Seine Taktik bei Kontopfändung war immer mit Gerichtvollzieher und Firma zu handeln auf Ratenzahlung, dann zahlte er ein oder zwei Raten davon und stellte seine Ratenzahlung wieder ein.In dem Moment dachten die Firmen er sei Insolvent.Selten kam es dann zu einer erneuten pfändung in dem auf vollständige Zahlung gepocht wurde.
    Ich war schon 2000 der Meinung, er sollte in die Insolvenz gehen , er teilte meinung nicht.Bis Ende 2002 konnte ich seine Taktik immer wieder verfolgen.Obwohl er total überschuldet war und er sich jede Woche beim Gerichtvollzieher zu melden hatte und auch Haftbefehl deshalb auf ihn ausgestellt wurde , braucht er keinen Offenbarungseid zu leisten. Mir selbst war das vollkommen Unverständlich, ich dachte das Problem wird sich irgentwann von selber lösen, der Gerichtvollzieher wird hin schon in die Schranken verweisen. Sein Geschäfft hat er übrigens noch 4 Jahre weiter geführt, nach meiner Zeit und ich denke nur mit der Selben Taktik.
    Das es immerwieder sollche erfolglosen Geldeintreibungen kommt und die Firmen deshalb Pleite hat man schon viel gehört im Fernsehen.

    Hallo Sendrine
    Was ich dir heute früh ganz schnell gesendet habe muss ich noch ergänzen
    Auf die Summe kommt man nur wenn man wirklich 20000€ Steuer zu zahlen hätte!Das steht aber noch nicht fest.
    Ergibt sich dann eine kleine Steuersumme ist logisch auch die der Jahresgewinn kleiner.
    Also Auf das Jahresgewinn von 105263€ kommt man wie folgt 20000x100Geteilt durch 19%
    Auf diese Summe kommt man nur, wenn man Annehmen kann das alles mit 19% versteuet wurde.Also dein Sohn nicht mit lebensmitteln handet die mit 7% versteuert werden, denn dann stimmt die Rechnung nicht und man kann die Summe auch nicht auf diese
    Weise ermitteln.
    105263€ geteilt durch 36 Monate =2923€ in einem Monat was zur Verfügung stand

    von den
    2923€ sind abzuziehen alle Privatausgaben wie
    - die Krankenkassebeiträge für dein Sohn
    - die Rentenkassebeiträge sofern er so was hat
    - Unfallversicherung wenn er sowas hat
    - die Miete vom der Wohnung (anteitlig nicht die Miete der Gewerberäume)
    - die Nebenkosten der Wohnung( ohne Gewerberäume)
    - alle Offene Rechnungen aus den drei Jahren Geteit durch 36
    - Der Pauschalbetrag für private Nutzung des Firmenfahrzeugs ca.
    - der Pauschalbeitrag für private Nutzung des Telefons ca.
    was dann noch übrig ist hätte man abheben können,

    Denke aber dein Sohn hat vielleicht auch abhebungen gemacht, sicher oder?

    Und der Rest hat seiner Freundin dann nicht ausgereicht und deshalb hat sie die Gläubiger auch nicht bedient um an Geld zu kommen.Denke aber nicht das der Rest vom Gewinn so gar groß war,mit dem was vielleicht noch dein Sohn gebraucht und abgehoben hat. Deshalb hat sie das gemacht und die Rechnungen einfach nicht bezahlt, denn Essen und ander Dinge die man sich geleistet hat mussten ja bezahlt werden.

    Ich denke mal hier haben sich beide eine Scheinwelt aufgebaut.
    Dein Sohn ist vermutlich nur nach den Umsatz gegangen,wieviel Kohle er mit den Rechnungen rein holt, hat dabei aber die vielen Ausgaben nicht zusammengerechnet und abgezogen, Weil er hatte vermutlich ganz den Überblick verloren und es seiner Freundin alles überlassen hatte.

    Seine Freundin wird auch gehofft haben, wenn ich es diesen Monat nicht begleiche ,kommt vielleicht nächsten monat mehr Geld in die Kasse, weil da soviele Offene Ausgangsrechnungen von den Kunden sind. Das war aber dann nicht so wie sie es sich erhofft hatte.
    Irgentwann konnte sie dann nicht mehr mit der Lüge leben und selbst wollte sie sich die Schuld nicht eingestehen. Und die Tatsachen kammen ja dann ans Licht.

    Ich denke sie hat sich ein Leben mit einem Selbstänigen erhofft , das wenig Arbeit macht aber viel Kohle zum Ausgeben bescherrt. Beides hat sich für sie nicht erfüllt.
    Die Wahrheit ist ans Licht getretten und sie ist davor Ausgerissen.Und die Schuld deinen Sohn in den Ruin getrieben zu haben, statt es mit deinem Sohn zu besprechen und es mit dir zu besprechen, will sie sich nicht geben.

    Sendrine was noch ganz wichtig ist
    Sorgt dafür das egal ob gesetzliche oder private Krankenkasse immer die Beiträge bezahlt werden.Nach schon zwei Monaten Zahlungsverzug kündigt die Kasse automatisch,weiles so vorgeschrieben ist. Aber es nimmt deinen Sohn wegen der Kündigung keine neue Krakenkasse mehr auf. Er steht dann Ohne da und muss alle Arztrechnungen und alle Krankenhausrechnungen komplet selber bezahlen.

    Zweitens wenn er eine private Rentenversicherung hat(oder Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht)Dann gibt es zwei Möglichkeiten, entweder es Zahlt sie weiter oder er legt sie Still. Das heißt sie ruht dann,aber alle Anspruche von den bisherigen bezahlten Beiträgen bleiben erhalten. Aber dann fällt meistens der Anspruch auf eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitrent(sowas wie Anspruch auf Eu-Rente) auch weg. Man kann sie zwei Jahre ruhen lassen und keine Beiträge bezahlen und dann Aufnehmen und wieder bezahlen. Wenn man sie läger ruhen lässt dann ruht sie für ganz, aber die Ansprüche bleiben trotzdem erhalten.
    Kündigen ist eine schlechte Sache, Denn die Beträge aus der Rückversicherung sind meistens viel weniger.Und wenn man noch nicht lange was eingezahlt hat macht man
    daraus ein großes Minuns zu dem Was man eingezahlt hat.

    Sichte erst mal alle Offene Beträge,alle Rechnungen die dein Sohn zu bezahlen hat
    Stelle dann erstmal alle Ausgangsrechnungen gegenüber die die Kunden zu bezahlen haben.

    Und auch wenn jetzt sich daraus ein Minus ergibt, viele Selbständige sind mit einen Dicken fetten Minus in die Selbstädigkeit gegangen,weil sie hohe Kredite auf sich genommen haben und haben es trotzdem geschafft.Und das hat dein Sohn nicht!

    Die Buchhalterin kennt sich damit besser aus und aus der letzten Bilanz kann sie einiges heraus lesen. Wieviel Betriebskosten er hat,Wieviel Wareneinkauf er hatte und Wieviel Umsatz in dem Jahr gemacht wurden. Und wieviel Reingewinn er gemacht hat und wieviel für Umumgänglicher Privatausgaben er hatte ( Krankenkasse usw.)Und was unterm Strich übrig bleibt um dann davon zu leben.Natürlich muss man die offen Rechnungen aus dem Jahr noch mit einbeziehen.
    Sie kann dir dinge sagen ob sich das ganze Lohnt oder ob man die Flinte ins Korn schmeißen sollte. Und wenn sie auch der Meinung ist das rechnet sich nicht und das auch begründen kann, solltet ihr kein Geld hinterher werfen, das wäre dann sinnlos hinaus geschmissenes Geld.

    Also viele Grüße Helenchen

  • Hallo Helenchen!


    Was die zwei anbelangt,denke liegen wir beide richtig.
    Das die Summe mit der Steuernachzahlung dadurch entstanden ist,weil eben keine Steuererklärung gemacht wurde und deshalb überhöht angesetzt nehme ich hier auch an.

    Durch den plötzlichen schnellen Auszug innerhalb 2 Wochen und in dem Schockzustand in dem er war,weiß er nicht mehr,wo die Unterlagen geschweige die Festplatte ist.

    Nun kam noch der Ärger mit der angemieteten Wohnung dazu,wo er dachte eigentlich schon Anfang August einziehen zu können.

    Mein Gefühl sagt mir,er müßte eigentlich etwas rausbekommen,als zu bezahlen.Aber vielleicht liege ich auch falsch.

    Jedenfalls,hat die junge Frau einen großen Fehler begangen,alle sich vom Leib zu halten,die evtl. hätten Helfen können und damit Markus sehr sehr geschadet.
    Da sie im gegenüber immer betont hat,sie wollte ihn nur schützen,denke ich,das
    sie die Dinge grundsätzlich falsch einschätzt und auch keine Einsicht kennt.

    Ansonsten hätte sie uns auch nicht im Regen stehen laßen,als wir für einen Teil ihrer Schulden aufgekommen sind.

    Jetzt können wir nur auf unsere Schutzengel hoffen,das wir schnellstmöglich über die fehlenden Sachen stolpern und endlich eine Bleibe finden,mit der auch wir Leben können.
    Deine Ausführungen hier sind sehr übersichtlich,jedoch hilft einmal Lesen nicht.
    Werde Deine Zeilen und auch andere mir noch des öfteren zu Gemüte führen.
    Wünsche Dir einen angenehmen Abend sowie all denen die sich hier so seine eigenen Gedanken machen.LG SENDRINE 😺
  • @ helenchen,

    sei froh wenn das keiner liest was dein mann gemacht hat. denn wenn einer so blöde mal vorbeischaut und dieses liest obwohl hier unter decknamen kann man über einen gerichtlichen beschluss deine identität feststellen und dann ist die ka... am dampfen. ist eine vorsätzliche straftat die du da grad geschildert hast.

    nur eine anmerkung am rande.
    lg ralle
  • @ Sendrine


    Weisst du eigentlich, was du mit deinem Sohn hier anstellst ? Du stellst ihn blos, vor tausenden von Internetusern. Du erzählst hier intimste Sachen über seine Finanzen,sein Geschäfts-und Privatleben und die ganze Welt kann das lesen. Du lässt ihn quasi nackt in diesem Forum stehen.SORRY, ABER ÜBERLEG MAL ! 😢
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