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Aw: Umgang mit neuer Beeinträchtigung?
Ja, leider ist dem so. Ich finde es immer sehr schade, wenn man doch versucht zu helfen und dabei kommt keine Reaktion mehr vom Beitrag Ersteller.

Aw: Welche finanziellen Hilfen für Tochter mit Pflegegrad 3 und GdB 100 H?
Guten Morgen @Papa2000 ,
bei Ihnen im Bundesland wären dann die so genannten Landschaftsverbände als überörtliche Sozialhilfeträger gegebenenfalls zuständig. Natürlich wird in diesem Zuge auch geprüft, ob sie unterhaltspflichtig gegenüber ihrem Kind sind und ob sie eventuelle Ersparnisse dafür verwenden müssen. Allerdings gibt es hier hohe Obergrenzen, so dass dies in der Regel nicht der Fall ist. die zentrale Frage wird also sein, kann ihre Tochter sich ihren Lebensunterhalt in Zukunft selbst verdienen ja oder nein. Das wichtigste, was sie als aller erstes tun müssen, abzuklären, welcher Sozialhilfeträger in ihrem Bundesland in diesem speziellen Fall zuständig ist. Ich würde jetzt eher auf die Landschaftsverbände tippen. Auch wäre mit der Agentur für Arbeit noch abzuklären, ob nicht ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, während der Ausbildung im Berufsbildungswerk.
Das bedeutet die Agentur für Arbeit bezahlt Übergangsgeld und Behinderung bedingtes Bedarfe, sofern sie zwingend erforderlich sind (vor allen Dingen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) sind gegebenenfalls beim Landschaftsverband geltend zu machen. Es kann allerdings auch sein, dass man zu dem Ergebnis kommt, dass das Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichend ist. Ein wichtiger Punkt ist aber auch wenn ihre Tochter bei Ihnen im Haushalt mietfrei wohnt, wird ihr eine so genannte Ersparnis angerechnet, was dazu führt, dass ihr unter Umständen weniger Leistung zusteht. Wenn sie mit der Tochter einen Mietvertrag machen, was unter Umständen zulässig sein könnte (abgeschlossene Wohnung in einem Haus zum Beispiel) muss man bedenken, dass sie wiederum steuerpflichtig werden.
Aw: Welche finanziellen Hilfen für Tochter mit Pflegegrad 3 und GdB 100 H?
Guten Tag @Papa2000 , erst einmal danke für die Informationen, die gegeben wurden. Von welchen finanziellen Mitteln lebt denn die Tochter dann, wenn sie in Ausbildung ist? Sie muss doch eine Art Ausbildungsvergütung bekommen. Diese wird in der Regel dann durch die Agentur für Arbeit übernommen, wenn die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk stattfindet. Sollte dies behinderungsbedingt nicht reichen kommt es darauf an, in welchem Bundesland sie wohnen? Der sogenannte überörtliche Sozialhilfeträger (in Bayern wäre das der Bezirk) könnte gegebenenfalls einspringen oder auch die Agentur für Arbeit. Das kommt auf die jeweilige genaue Fallgestaltung an. Um eine genaue Auskunft geben zu können, bräuchte ich mehr Angaben über die persönlichen Verhältnisse.