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Hallo Ingmar<\/p>
Hier einmal der Rechtspassus zu deiner Frage.<\/p>
4. Rechtsstellung und Arbeitsentgelt der Menschen mit Behinderungen in WfbM Gemäß § 221 Abs. 1 SGB IX stehen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, grundsätzlich zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Bei Arbeitnehmern im Arbeitsbereich einer WfbM muss die Arbeitsleistung gegenüber dem Betreuungs- oder Pflegeaufkommen für den Menschen mit Behinderungen deutlich überwiegen. Ein Arbeitsverhältnis liegt daher erst dann vor, wenn der Hauptzweck der Beschäftigung das Erbringen der wirtschaftlich verwertbaren Leistung ist, und nicht die Ermöglichung einer angemessenen Beschäftigung im Vordergrund des Aufenthaltes in der Werkstatt steht. Und<\/strong> genau dieser Satz ist es, der angemessenen Lohnzahlungen verhindert.<\/p>
Du bist kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Ganz einfach gesagt. Und das ist die Schweinerei an dem ganzen.<\/p>
Ihr erbringt für die unterschiedlichsten Großfirmen Aufträge wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Im Prinzip seit Ihr Zulieferer für Kleinteile oder kleine Stückmengen. Müsste der Auftragsgeber diese Aufträge an die Industrie geben, müsste er wesentlich mehr Geld bezahlen für die erbrachte Arbeit. Also weichen viele Großunternehmen gerne auf Behindertenwerkstätten aus.<\/p>
Das Thema Entlohnung steht schon seit Jahren auf der Erledigungsliste aller Parteien. Allen ist die Diskrepanz bekannt. Keiner tut was dagegen. Es gab sogar schon einmal vor Jahren die Drohung der Industrie bei steigenden Lohnkosten keine Aufträge mehr zu vergeben.<\/p>
Die Gewerkschaften und Behindertenverbände laufen seit Jahren Sturm gegen die Praxis. Bis heute ohne Erfolg.<\/p>
Sorry. Hätte dir gerne was anderes erzählt<\/p>
Gruß<\/p>
Ralf<\/p>","bodyRaw":"[{\"insert\":\"Hallo Ingmar\\nHier einmal der Rechtspassus zu deiner Frage.\\n4. Rechtsstellung und Arbeitsentgelt der Menschen mit Behinderungen in WfbM Gemäß § 221 Abs. 1 SGB IX stehen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, grundsätzlich zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Bei Arbeitnehmern im Arbeitsbereich einer WfbM muss die Arbeitsleistung gegenüber dem Betreuungs- oder Pflegeaufkommen für den Menschen mit Behinderungen deutlich überwiegen.\"},{\"attributes\":{\"bold\":true},\"insert\":\" Ein Arbeitsverhältnis liegt daher erst dann vor, wenn der Hauptzweck der Beschäftigung das Erbringen der wirtschaftlich verwertbaren Leistung ist, und nicht die Ermöglichung einer angemessenen Beschäftigung im Vordergrund des Aufenthaltes in der Werkstatt steht. Und\"},{\"insert\":\" genau dieser Satz ist es, der angemessenen Lohnzahlungen verhindert.\\nDu bist kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Ganz einfach gesagt. Und das ist die Schweinerei an dem ganzen.\\nIhr erbringt für die unterschiedlichsten Großfirmen Aufträge wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Im Prinzip seit Ihr Zulieferer für Kleinteile oder kleine Stückmengen. Müsste der Auftragsgeber diese Aufträge an die Industrie geben, müsste er wesentlich mehr Geld bezahlen für die erbrachte Arbeit. Also weichen viele Großunternehmen gerne auf Behindertenwerkstätten aus.\\nDas Thema Entlohnung steht schon seit Jahren auf der Erledigungsliste aller Parteien. Allen ist die Diskrepanz bekannt. Keiner tut was dagegen. Es gab sogar schon einmal vor Jahren die Drohung der Industrie bei steigenden Lohnkosten keine Aufträge mehr zu vergeben.\\nDie Gewerkschaften und Behindertenverbände laufen seit Jahren Sturm gegen die Praxis. Bis heute ohne Erfolg.\\nSorry. Hätte dir gerne was anderes erzählt\\nGruß\\nRalf\\n\"}]","format":"rich","dateInserted":"2023-06-19T08:06:48+00:00","insertUser":{"userID":68822,"name":"Slowrider","title":"","url":"https:\/\/enableme.vanillacommunities.com\/profile\/Slowrider","photoUrl":"https:\/\/us.v-cdn.net\/6032412\/uploads\/userpics\/UCMMX4QJRF5R\/n5C8AMXQH5FER.jpg","dateLastActive":"2025-08-23T15:00:40+00:00","banned":0,"punished":0,"private":false,"label":"✭✭✭✭","labelHtml":"✭✭✭✭"},"displayOptions":{"showUserLabel":false,"showCompactUserInfo":true,"showDiscussionLink":false,"showPostLink":false,"showCategoryLink":false,"renderFullContent":false,"expandByDefault":false},"url":"https:\/\/community.enableme.org\/de\/discussion\/comment\/283033#Comment_283033","embedType":"quote"}">
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@Slowrider
Zitat: Ihr erbringt für die unterschiedlichsten Großfirmen Aufträge wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Im Prinzip seit Ihr Zulieferer für Kleinteile oder kleine Stückmengen. Müsste der Auftragsgeber diese Aufträge an die Industrie geben, müsste er wesentlich mehr Geld bezahlen für die erbrachte Arbeit.
Da steckt eben der Teufel im Detail, Stichwort "Zuverdienstgrenzen". Es wäre durchaus denkbar, die Entlohnung für Beschäftigte einer WfbM an denen zu orientieren, zumal die mit der Einführung des Bürgergelds auch gestiegen sind.
Das wäre eine Petition wert: https://epetitionen.bundestag.de/epet/sessionrestorationerror.html
Ja genau, diese Umstände habe ich auch nie verstanden, oder akzeptiert. V. A. v. d. Hintergrund der Überstunden, die anfielen, wenn der industrielle Auftrag nicht rechtzeitig fertig wurde.
Ganz schlimm, der Arbeitstherapeut war davon auch betroffen, auch ohne Überstundenbezahlung;o)