<div class="js-embed embedResponsive" recordid":57597,"recordtype":"discussion","body":"Hallo<\/p>
Vielleicht kann mir jemand helfen:<\/p>
bei mir ist im Februar letzten Jahres eine Berufskrankheit aufgetreten und von der BG (Unfallkasse) anerkannt worden. <\/p>
Seit August bekomme ich Pflegegeld von der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 und habe einen Alltagshelfer, der über die Verhinderungspflege der Pflegekasse bezahlt wird. Mir war nicht bekannt, dass die Unfallkasse auch Pflegegeld zahlt. <\/p>
Nach einem Telefonat meines Hausarztes mit meiner Rehamanagerin wegen Uneinigkeit über eine andere Therapie hat die Unfallkasse jetzt Pflegebedarf geprüft und der Gutachter aus dem Unfallkrankenhaus nur Grad 2 vergeben. Das bedeutet für mich bei einer Versorgung durch die Unfallkasse eine deutliche Schlechterstellung als über die Pflegekasse (niedrigere Pflegestufe und keine Verhinderungspflege). <\/p>
Kann ich die Versorgung über die Unfallkasse ablehnen oder dieses geringere Pflegeld bei der Pflegekasse gegen rechnen lassen oder bedeutet es tatsächlich einen Leistungsverlust? <\/p>
Vielen Dank für Hinweise!<\/p>","bodyRaw":"[{\"insert\":\"Hallo\\nVielleicht kann mir jemand helfen:\\nbei mir ist im Februar letzten Jahres eine Berufskrankheit aufgetreten und von der BG (Unfallkasse) anerkannt worden. \\nSeit August bekomme ich Pflegegeld von der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 und habe einen Alltagshelfer, der über die Verhinderungspflege der Pflegekasse bezahlt wird. Mir war nicht bekannt, dass die Unfallkasse auch Pflegegeld zahlt. \\nNach einem Telefonat meines Hausarztes mit meiner Rehamanagerin wegen Uneinigkeit über eine andere Therapie hat die Unfallkasse jetzt Pflegebedarf geprüft und der Gutachter aus dem Unfallkrankenhaus nur Grad 2 vergeben. Das bedeutet für mich bei einer Versorgung durch die Unfallkasse eine deutliche Schlechterstellung als über die Pflegekasse (niedrigere Pflegestufe und keine Verhinderungspflege). \\nKann ich die Versorgung über die Unfallkasse ablehnen oder dieses geringere Pflegeld bei der Pflegekasse gegen rechnen lassen oder bedeutet es tatsächlich einen Leistungsverlust? \\nVielen Dank für Hinweise! \\n\"}]","format":"rich","dateInserted":"2023-02-27T08:46:02+00:00","insertUser":{"userID":74738,"name":"Sebastian Kaminsky","url":"https:\/\/enableme.vanillacommunities.com\/profile\/Sebastian%20Kaminsky","photoUrl":"\/\/graph.facebook.com\/2753400124790756\/picture?width=200&height=200","dateLastActive":"2023-11-26T14:26:38+00:00","banned":0,"punished":0,"private":false,"label":"✭","labelHtml":"✭"},"displayOptions":{"showUserLabel":false,"showCompactUserInfo":true,"showDiscussionLink":true,"showPostLink":true,"showCategoryLink":false,"renderFullContent":false,"expandByDefault":false},"url":"https:\/\/community.enableme.org\/de\/discussion\/57597\/pflegeleistungen-bg-schlechterstellung","embedType":"quote","name":"Pflegeleistungen BG Schlechterstellung?"}">
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@Sebastian Kaminsky
Du hast natürlich ein Widerspruchsrecht gg. die Entscheidung der BG. Den kannst du innerhalb von vier Wochen formlos schriftlich an die BG schicken, mit dem deutlichen Hinweis auf die abweichende Feststellung der Pflegekasse, und bitte um eine Neufestsetzung i. S. d. Pflegekasse. Für den Fall, die BG hilft nicht deinem Widerspruch ab, verlange zusätzlich nach einer ausführlichen Begründung. Deinem Widerspruch an die BG legst du die aussagekräftigen Unterlagen der PfK bei. Ich möchte mal vorsichtig behaupten, dass die BG deinem Widerspruch abhilft. Falls nicht, kannst du gg. diese Entscheidung wieder Widerspruch einlegen, und dann klagen. Aber das muss hoffentlich nicht mehr nötig sein.