Frage an Euch wegen des GdB Bescheids von 30 Prozentpunkten
Hallo liebe Community,
ich wünsche allen Forenteilnehmern einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffe, dass alle schöne Weihnachtsfeiertage hatten.
Ich bin komplett neu hier im Forum. Letztes Jahr wurde bei mir eine mittelschwere Depression, ADHS, ADS und Autismus des ersten Grades festgestellt.
Ursächlich für meine Diagnostik war meine Therapeutin gewesen. Aus den meiner Therapeutin bespiegelten Lebensgeschichte sind auch brenzliche Lebensszenarien ableitbar. Zum Beispiel bin ich durch meine Vergesslichkeit und "besonderen" Ordnung, Arbeitstempo im damaligen Ausbildungsberuf gekündigt worden.
Aktuell mache ich eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und bin im zweiten Lehrjahr.
Nach dem Sich-kümmern um ein Feststellungsverfahren beim GdB wurde ein GdB von 30 Prozentpunkten festgesetzt.
Ich könnte zum Beispiel eine Gleichstellung mit den 50-%-gradig Beurteilten dadurch erwirken.
Mein Anliegen:
Für mich ist es wegen meiner Arbeitserfahrung wesentlich, einen Kündigungsschutz erwirken zu können.
Meine Befürchtung, warum ich mich hier melde:
Meine Angst ist, dass mein Gleichstellungsantrag abgelehnt werden kann. Natürlich könnte ich dann noch per Vorverfahren Widerspruch einlegen und das dann wiederum begründen. Danach ließe sich auch eine Verpflichtungsklage erheben, aber es wäre mir lieber es in einem mehr friedvollerem Wege zu schaffen.
Das Versorgungsamt ist aber gar nicht begründend auf meinen Diagnostikbericht eingegangen. Deshalb habe ich einen Widerspruch als Rechtsbehelf eingelegt. Parallel habe ich meine Ärzte um Stellungnahme gebeten und würde diese dann in meiner Widerspruchsbegründung beilegen.
Zudem bin ich Brillenträger und ein Frühgeborener. Laut meiner Neurologin hat sich auf mein Gehirn die Frühgeburt nicht sonderlich ausgewirkt. Jedoch steht im Frühgeburtsbericht beispielsweise drin, ich hätte Sauerstoffmangel gehabt. Ebenfalls ist eine Ersichtlichkeit bei meinen Koordinationsschwierigkeiten frühdiagnostisch vernehmbar. Aus diesem Grund vermute ich schon, dass auch bei meiner aktuellen bestehenden Langsamkeit die Wahrheit in meiner Frühgeburt teilweise liegt.
Aber wäre nach eurer Auffassung nach es wesentlicher, die Feststellung auf einen höhergradigen Wert auszuweiten ?
Oder ist ein GdB von 30 Prozentpunkten in Ordnung?
Soll ich beim Augenarzt auch meine aktuellen Dioptrinwerte einholen lassen ?
Ich freue mich auf eure Antwort wirklich sehr.
Antworten
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Hallo @DerLerner96
Herzlich willkommen bei EnableMe und vielen Dank, dass du deine Situation hier im Forum so ausgiebig schilderst. Wir hoffen, du erhältst schon bald hilfreiche Antworten auf deine Frage!
Beste Grüsse
EnableMe
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Hallo @DerLerner96,
wir haben diene Frage an einen Fachexperten weitergeleitet und hoffen, dass du bald eine Antwort bekommst.
Viele Grüße
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Hallo @DerLerner96,
da nach den Ausführungen das Widerspruchsverfahren schon läuft, würde ich alle Umstände, die zur Erhebung eines genauen Gesundheitszustandes beitragen, in das Verfahren einbringen. Sollte nach dem Widerspruch der Grad der Behinderung bei 30 bleiben, kann man immer noch eine Gleichstellung in Erwägung ziehen. Oder sollte man zu dem Ergebnis kommen dass die Widerspruchsbegründung des Versorgungsamtes nicht ausreichend ist gäbe es auch noch die Möglichkeit der Klage.
Wichtig zu wissen ist, solange das Verfahren läuft, ist man, auch arbeitsrechtlich, als Mensch mit Schwerbehinderung zu behandeln, auch wenn diese noch nicht final festgestellt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen Weidenoberpfalz
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