Frage an Euch wegen des GdB Bescheids von 30 Prozentpunkten

DerLerner96
bearbeitet 2. Jan 2025 in Bildung & Studium

Hallo liebe Community,

ich wünsche allen Forenteilnehmern einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffe, dass alle schöne Weihnachtsfeiertage hatten.

Ich bin komplett neu hier im Forum. Letztes Jahr wurde bei mir eine mittelschwere Depression, ADHS, ADS und Autismus des ersten Grades festgestellt.

Ursächlich für meine Diagnostik war meine Therapeutin gewesen. Aus den meiner Therapeutin bespiegelten Lebensgeschichte sind auch brenzliche Lebensszenarien ableitbar. Zum Beispiel bin ich durch meine Vergesslichkeit und "besonderen" Ordnung, Arbeitstempo im damaligen Ausbildungsberuf gekündigt worden.

Aktuell mache ich eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und bin im zweiten Lehrjahr.

Nach dem Sich-kümmern um ein Feststellungsverfahren beim GdB wurde ein GdB von 30 Prozentpunkten festgesetzt.

Ich könnte zum Beispiel eine Gleichstellung mit den 50-%-gradig Beurteilten dadurch erwirken.

Mein Anliegen:

Für mich ist es wegen meiner Arbeitserfahrung wesentlich, einen Kündigungsschutz erwirken zu können.

Meine Befürchtung, warum ich mich hier melde:

Meine Angst ist, dass mein Gleichstellungsantrag abgelehnt werden kann. Natürlich könnte ich dann noch per Vorverfahren Widerspruch einlegen und das dann wiederum begründen. Danach ließe sich auch eine Verpflichtungsklage erheben, aber es wäre mir lieber es in einem mehr friedvollerem Wege zu schaffen.

Das Versorgungsamt ist aber gar nicht begründend auf meinen Diagnostikbericht eingegangen. Deshalb habe ich einen Widerspruch als Rechtsbehelf eingelegt. Parallel habe ich meine Ärzte um Stellungnahme gebeten und würde diese dann in meiner Widerspruchsbegründung beilegen.

Zudem bin ich Brillenträger und ein Frühgeborener. Laut meiner Neurologin hat sich auf mein Gehirn die Frühgeburt nicht sonderlich ausgewirkt. Jedoch steht im Frühgeburtsbericht beispielsweise drin, ich hätte Sauerstoffmangel gehabt. Ebenfalls ist eine Ersichtlichkeit bei meinen Koordinationsschwierigkeiten frühdiagnostisch vernehmbar. Aus diesem Grund vermute ich schon, dass auch bei meiner aktuellen bestehenden Langsamkeit die Wahrheit in meiner Frühgeburt teilweise liegt.

Aber wäre nach eurer Auffassung nach es wesentlicher, die Feststellung auf einen höhergradigen Wert auszuweiten ?

Oder ist ein GdB von 30 Prozentpunkten in Ordnung?

Soll ich beim Augenarzt auch meine aktuellen Dioptrinwerte einholen lassen ?

Ich freue mich auf eure Antwort wirklich sehr.