Verschlechterungsantrag abgelehnt. Was nun?
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Guten Abend @Sezin ,
leider ist es hier schwierig, eine Aussage zu treffen, welche Grad Behinderung erwartet werden kann. Denn maßgeblich ist, welche Teilhabeeinschränkungen durch die jeweilige Erkrankung bestehen.
Um das professionell beurteilen zu können, bräuchte man die ärztlichen Befunde, den gerade im Bereich der Psyche ist von GdB 10-100 alles möglich je nach Ausprägung.
Genauso verhält es sich bei allen anderen Erkrankungen. Sie werden sich gedulden müssen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Sobald dieser vorliegt, rate ich Ihnen, professionelle Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Entweder sie lassen sich einen Beratungstermin bei der örtlichen Teilhabeberatungsstelle geben oder beim örtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Hier erhalten Sie die entsprechende Unterstützung und Auskunft bezüglich entsprechender Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen.
Weidenoberpfalz
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