Was kannst du tun, wenn dein Verschlechterungsantrag abgelehnt wurde? Welche Schritte sind möglich? Diskutiere und finde hilfreiche Ratschläge!
*Satz von der Redaktion zur besseren Auffindbarkeit eingefügt*
Ich bin neu hier und brauche Hilfe. Habe wegen Migräne 20, psychische Störung 20, Lungenfunktionseinschränkung 20, Malabsortion 10, Funktionsstörung der Wirbelsäule 10, Kniegelenksverschleiß rechts 10 mit einer gesamt GdB von 30.
Da ich auch schon mehrmals (4x) mit Bauchdecken-Hernien operiert wurde und auch mit schmerzhaften Verwachsungen mehrmals Bauspiegelung bekam und das letzte Jahr auch noch am Zwerchfell operiert wurde hatte ich ein Verschlechterungsantrag wegen Bindegewebsschwäche gestellt, die abgelehnt wurde.
Daraufhin habe ich widersprochen und in der Zwischenzeit wurde mir auch noch Schlafapnoe, Lipödem 3. Grades mit starken Schmerzen diagnostiziert. Meiner Psyche geht es gar nicht mehr gut.
Dies alles habe ich jetzt beim Widerspruch mit angegeben. Mit welchem Bescheid kann ich in diesem Fall rechnen? Kann das wieder abgelehnt werden?
Mit welchem Ergebnis du auf deinen Widerspruch rechnen kannst, wage ich nicht zu vermuten. Leider spielt bei der Vergabe eines Gesamt GdB dein Allgemeinbefinden keine Rolle. Es werden sogar die Einzelgrade nicht aufaddiert, sondern nur die, die die Grunderkrankung verschlechtern, darauf direkten Einfluss nehmen. Damit erklärt sich dein relativ geringer GdB 30 trotz der zusätzlichen Einzelbewertungen. Sonst bräuchte man sich ja nur nacheinander auf alle 10 Finger mit dem Hammer kloppen, und bekommt GdB 100, weil es für jeden Finger GdB 10 gibt.
Allerdings würde deine verständlicherweise angegriffene Psyche einfließen können, wenn du in Behandlung wärst, oder dich in Kürze in Behandlung begibst. Gemäß der Versorgungsmedizinischen Grundsätze könnte dir je nach fachärztlich diagnostizierter Schwere ein zusätzlicher GdB von 20 bis 40 zuerkannt werden. Daher würde es Sinn machen, dem Versorgungsamt jetzt mitzuteilen, dass du psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen willst, und sie bis dahin deinen Widerspruchsbescheid aufschieben. Aber damit nicht lange warten!
Die Hoheit über die Vergabe eines GdB hat das Versorgungsamt. Daher möchte ich keine weiteren Prognosen abgeben. Der kurze Draht zu denen aber hilft ungemein, also lieber einmal zu viel als zu wenig anrufen und nachfragen.
Stell dich mal mit Termin bei denen vor, dass die sehen, wer du bist. Sofern dir das möglich ist.
es gehört auch etwas taktisches Vorgehen dazu, weil die Behörde auch gern trixt und den MdK garnicht beteiligt. Auch fragen sie oft nicht alle angegebenen Ärzte direkt an, sondern nehmen die letzten Informationen des Hausarztes, die nicht das Gesamtbild widerspiegeln.
Es ist sinnvoll vorher mit den Ärtzen zu reden, was man in der Gesamtheit will.
Nach der Ablehnung würde ich die angegebenen Ärzte fragen, ob sie beteiligt wurden.
Danach würde ich den Bescheid den Ärzten zumailen zusammen mit dem Widerspruchstext.
Nach Vorliegen der Eingangsbestätigung würde ich dort anrufen und sie zur Rede stellen und vereinbaren, welche Ärzte anzufragen sind.
Dann merken sie, dass das für sie zu schwierig ist und beteiligen den MdK.
Es ist auch richtig, dass der Gesamtzustand eingeschätzt wird. Nach Deinen Schilderungen sind das eher 100 statt 30%
Hast Du auch die entsprechenden Merkzeichen mit beantragt?
Danke für die Antwort. Nein Merkzeichen habe ich nicht mit angegeben. Hätte ich es machen sollen? Und welches Merkzeichen wäre angebracht?
Von meinem Neurologen z. B. weiss ich dass er beim ersten mal gar nicht angeschrieben wurde. VdK habe ich jetzt auch mit eingeschaltet. Die haben jetzt Akteneinsicht veranlasst und auch die neuen Diagnosen im Vorfeld mit angegeben. Ich hoffe sie können mehr erreichen.
Mit dem Hausarzt kannst doch alles besprechen, denn bei ihm sollte ja alles zusammenlaufen. aber für den GdB sind letztlich die Fachärzte zuständig für die zusammenhängende Einschätzung
Wenn der Hausarzt Befunde schickt, ist es meist nur die letzte aktualisierte Einschätzung.
Deshalb sind die Fachärzte wichtig für die Gesamteinschätzung.
Einspruch hast offenbar nicht mehr. Ich weiß nicht, wie oft man neu beantragen kann, weiß aber der VdK.
Erst hatte ich Widerspruch eingelegt da ich aber auch danach die VdK mit ins Boot genommen habe, sagte mir die SBin, dass die Frist durch VdK verlängert wurde. Deshalb wurde Akteneinsicht beantragt und danach wollen die mit mir die Begründung machen.
Hast du irgendwelche Tips, was ich bei der Begründung alles mit angeben kann?
zwei Fliegen mit einer Klappe: VdK und Fristverlängerung. Das ist sehr gut, weil der VdK jetzt dein Verbündeter ist. Bei deinem nächsten Kontakt dorthin sollte der Fokus auf deine angeschlagene Psyche intensiviert werden, vor Allem die Auswirkungen auf deine berufliche Situation. Je nach dem, was du für ein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber (AG) hast, empfiehlt sich ein Gespräch in Vorwegnahme der Möglichkeit, das Versorgungsamt oder der VdK kontaktieren den, und wenn es nur um die Krankschreibungen der letzten Zeit geht.