Verschlechterungsantrag abgelehnt. Was nun?

Sezin
Sezin
bearbeitet 25. Jun 2024 in Chronische Erkrankungen

Was kannst du tun, wenn dein Verschlechterungsantrag abgelehnt wurde? Welche Schritte sind möglich? Diskutiere und finde hilfreiche Ratschläge!

*Satz von der Redaktion zur besseren Auffindbarkeit eingefügt*


Ich bin neu hier und brauche Hilfe. Habe wegen Migräne 20, psychische Störung 20, Lungenfunktionseinschränkung 20, Malabsortion 10, Funktionsstörung der Wirbelsäule 10, Kniegelenksverschleiß rechts 10 mit einer gesamt GdB von 30.

Da ich auch schon mehrmals (4x) mit Bauchdecken-Hernien operiert wurde und auch mit schmerzhaften Verwachsungen mehrmals Bauspiegelung bekam und das letzte Jahr auch noch am Zwerchfell operiert wurde hatte ich ein Verschlechterungsantrag wegen Bindegewebsschwäche gestellt, die abgelehnt wurde.

Daraufhin habe ich widersprochen und in der Zwischenzeit wurde mir auch noch Schlafapnoe, Lipödem 3. Grades mit starken Schmerzen diagnostiziert. Meiner Psyche geht es gar nicht mehr gut.

Dies alles habe ich jetzt beim Widerspruch mit angegeben. Mit welchem Bescheid kann ich in diesem Fall rechnen? Kann das wieder abgelehnt werden?

Beste Antwort

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 23. Mär 2023, 12:32 Antwort ✓

    @Sezin

    Hallo, da hast du ja schon Einiges mitgemacht!

    Mit welchem Ergebnis du auf deinen Widerspruch rechnen kannst, wage ich nicht zu vermuten. Leider spielt bei der Vergabe eines Gesamt GdB dein Allgemeinbefinden keine Rolle. Es werden sogar die Einzelgrade nicht aufaddiert, sondern nur die, die die Grunderkrankung verschlechtern, darauf direkten Einfluss nehmen. Damit erklärt sich dein relativ geringer GdB 30 trotz der zusätzlichen Einzelbewertungen. Sonst bräuchte man sich ja nur nacheinander auf alle 10 Finger mit dem Hammer kloppen, und bekommt GdB 100, weil es für jeden Finger GdB 10 gibt.

    Allerdings würde deine verständlicherweise angegriffene Psyche einfließen können, wenn du in Behandlung wärst, oder dich in Kürze in Behandlung begibst. Gemäß der Versorgungsmedizinischen Grundsätze könnte dir je nach fachärztlich diagnostizierter Schwere ein zusätzlicher GdB von 20 bis 40 zuerkannt werden. Daher würde es Sinn machen, dem Versorgungsamt jetzt mitzuteilen, dass du psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen willst, und sie bis dahin deinen Widerspruchsbescheid aufschieben. Aber damit nicht lange warten!

    Die Hoheit über die Vergabe eines GdB hat das Versorgungsamt. Daher möchte ich keine weiteren Prognosen abgeben. Der kurze Draht zu denen aber hilft ungemein, also lieber einmal zu viel als zu wenig anrufen und nachfragen.

    Stell dich mal mit Termin bei denen vor, dass die sehen, wer du bist. Sofern dir das möglich ist.

    Für die Zwischenzeit: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/74726/psychische_und_seelische_behinderung?dscc=essenc

    Tschüß

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

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Antworten

  • @Sezin Hallo Sezin,

    schön, dass du deine Fragen in unserer Community stellst. Danke für dein Vertrauen. Sei willkommen.


    Die anderen Mitglieder teilen sicher gern ihre Erfahrungen mit dir. Außerdem habe ich deinen Post an einen unserer Fachexperten weiter geleitet.


    Hast du schon gesehen, dass wir auf unserer Webseite einige informative Fachartikel zum Thema Schwerbehindertenausweis und GdB haben?


    Einen produktiven Austausch hier im Forum mit vielen hilfreichen Antworten wünscht

    Annemarie

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  • Danke. Die Artikel zu Schwerbehinderten und GdB habe ich durchgelesen, waren sehr informativ.

  • @Sezin hallo,

    ich bin gespannt, was der fachexperte zu deinem anliegen schreibt.


    vg

  • guten Mogen Sezin,

    es gehört auch etwas taktisches Vorgehen dazu, weil die Behörde auch gern trixt und den MdK garnicht beteiligt. Auch fragen sie oft nicht alle angegebenen Ärzte direkt an, sondern nehmen die letzten Informationen des Hausarztes, die nicht das Gesamtbild widerspiegeln.


    Es ist sinnvoll vorher mit den Ärtzen zu reden, was man in der Gesamtheit will.

    Nach der Ablehnung würde ich die angegebenen Ärzte fragen, ob sie beteiligt wurden.

    Danach würde ich den Bescheid den Ärzten zumailen zusammen mit dem Widerspruchstext.

    Nach Vorliegen der Eingangsbestätigung würde ich dort anrufen und sie zur Rede stellen und vereinbaren, welche Ärzte anzufragen sind.

    Dann merken sie, dass das für sie zu schwierig ist und beteiligen den MdK.


    Es ist auch richtig, dass der Gesamtzustand eingeschätzt wird. Nach Deinen Schilderungen sind das eher 100 statt 30%

    Hast Du auch die entsprechenden Merkzeichen mit beantragt?

    viel Erfolg

    Karin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Och, habe was falsche eingegeben.

    Danke für die Antwort. Nein Merkzeichen habe ich nicht mit angegeben. Hätte ich es machen sollen? Und welches Merkzeichen wäre angebracht?

    Von meinem Neurologen z. B. weiss ich dass er beim ersten mal gar nicht angeschrieben wurde. VdK habe ich jetzt auch mit eingeschaltet. Die haben jetzt Akteneinsicht veranlasst und auch die neuen Diagnosen im Vorfeld mit angegeben. Ich hoffe sie können mehr erreichen.

  • hast Du einen Job? Oder hast Eu-rente beantragt, wenn Du keinen Job bekommst..

    Merkzeichen G für Gehbehinderung und ggf. B für Begleitung. Das sollte schon mit beantragt werden, je nachdem was zutrifft.

    VdK weiß ich nicht. Du musst aber die Fristen für Einsprüche einhalten, denn da gehts immer eine Stufe höher, denke ich.

    Aber wichtig ist Dein Kontakt zu den Ärzten.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Ich bin Vollzeit als Bürosachbearbeiterin am arbeiten.

    Danke für den Hinweis. Das werde ich beim nächsten Termin mit VdK direkt mit ansprechen, dass die Merkzeichen auch mit beantragt werden sollen.

    Bei meinem Hausarzt habe ich am Dienstag ein Termin. Ich werde Sie auch nochmal ansprechen.

    Reichen die Befundberichte von den Fachärzten nicht aus? Sollte ich diese trotzdem ansprechen?

  • Mit dem Hausarzt kannst doch alles besprechen, denn bei ihm sollte ja alles zusammenlaufen. aber für den GdB sind letztlich die Fachärzte zuständig für die zusammenhängende Einschätzung

    Wenn der Hausarzt Befunde schickt, ist es meist nur die letzte aktualisierte Einschätzung.

    Deshalb sind die Fachärzte wichtig für die Gesamteinschätzung.

    Einspruch hast offenbar nicht mehr. Ich weiß nicht, wie oft man neu beantragen kann, weiß aber der VdK.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Erst hatte ich Widerspruch eingelegt da ich aber auch danach die VdK mit ins Boot genommen habe, sagte mir die SBin, dass die Frist durch VdK verlängert wurde. Deshalb wurde Akteneinsicht beantragt und danach wollen die mit mir die Begründung machen.

    Hast du irgendwelche Tips, was ich bei der Begründung alles mit angeben kann?

  • Dann ist ja der Weg klar

    Zur Begründung: Der Beischeid entspricht nicht den bestehenden Behinderungen, weil die Ärzte nicht entsprechend angefragt wurden

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @Karlinchen welchen bescheid meinst du? wurde nicht widerspruch eingelegt und von @Sezin im forum angefragt womit sie nun zu rechnen hat?


    vg

  • Karlinchen
    Karlinchen ✭✭✭
    bearbeitet 24. Mär 2023, 10:04

    Hallo Sezin,

    hab ich was falsch gemacht?

    Dann bitte ich um Entschuldigung

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Ja habe ich, ich habe aber auch VdK mit eingeschaltet, die Akteneinsicht gefordert haben. Deshalb hat sich wohl die Frist verlängert.

    Es wird nun daraufhin eine Begründung des Widerspruchs abgegeben.

    Das ist nun zur Zeit der jetzige Stand.

  • Liebe Community,

    in diesem Thread gab es einige Beiträge, die nicht zur Klärung der ursprünglichen Frage beigetragen haben. Da der Austausch zu diesem Thema bis dahin sehr produktiv verläuft, haben wir den Thread wieder geöffnet.


    Bitte achtet zukünftig bei euren Posts auf eine wertschätzende Kommunikation untereinander. Uns ist ein respektvoller Umgang wichtig! Achtet auch darauf, dass mancher Kommentar anders aufgefasst werden kann, als ihr ihn gemeint habt. Deshalb ist es in manchen Fällen besser, erst etwas Abstand zu einem Post zu bekommen und ihn am nächsten Tag noch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu lesen. Bitte an alle User, achtet auf einen konstruktiven Austausch auch in allen anderen und neuen Threads (Nettiquette).


    Viele Grüße

    euer Team von EnableMe

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  • Danke für die Klarstellung, auch für andere Threads

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @Sezin

    Guten Freitag,

    zwei Fliegen mit einer Klappe: VdK und Fristverlängerung. Das ist sehr gut, weil der VdK jetzt dein Verbündeter ist. Bei deinem nächsten Kontakt dorthin sollte der Fokus auf deine angeschlagene Psyche intensiviert werden, vor Allem die Auswirkungen auf deine berufliche Situation. Je nach dem, was du für ein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber (AG) hast, empfiehlt sich ein Gespräch in Vorwegnahme der Möglichkeit, das Versorgungsamt oder der VdK kontaktieren den, und wenn es nur um die Krankschreibungen der letzten Zeit geht.

    Tschüß

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!