Kann die Auswärtige Verpflegung bei der EL-Berechnung vom Einkommen abgezogen werden?

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Ich habe bei der SVA in meinem zuständigen Kanton angerufen und sie konnten auf meine Frage nicht eingehen, obschon ich die Wegleitung der Ergänzungsleistung zitiert habe. Zudem kann ich den ELV Art. 1a40 angeben.

Sofern der Abzug für Auswärtige Verpflegung zulässig ist, konnte ich keinen Tarif finden. Ich habe angenommen er ist gleichhoch wie bei der Eingliederung IV mit CHF 19/Tag.

Kann mir jemand weiterhelfen?

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  • Pascal
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    Hallo @Mental


    Vielen Dank für deine Offenheit und das Vertrauen an die Community.

    Ich habe deine Frage eben auch an diverse Fachexpertinnen und Experten weitergeleitet.

    Die Fachpersonen helfen uns alle ehrenamtlich demnach kann es einen kleinen Moment dauern.

    Bin überzeugt, dass Sie dir deine Frage beantworten können. Viele Grüsse Pascal

    Pascal EnableMe

  • Hallo @Mental


    Als Leiter einer IV-Stelle bin ich nicht der Experte in Fragen der Ergänzungsleistungen (EL), da die EL nicht von den IV-Stellen, sondern von den kantonalen Ausgleichskassen bearbeitet werden. Ich habe aber deine Frage einem sehr kompetenten EL-Experten unserer kantonalen Ausgleichskasse weitergeleitet und er hat sie mir wie folgt beantwortet:

    "Wir (SVA Graubünden) anerkennen in der Praxis i.d.R. keine Kosten für auswärtige Verpflegung. Im allgemeinen Lebensbedarf sind diese z.B. für das Mittagessen mit CHF 10.00 gedeckt (Naturalansätze nach Art. 11 Abs. 2 AHVV), da diese Kosten ja auch zu Hause anfallen würden. Bei nachweislich zwingend höheren Kosten kann die Differenz anerkannt werden (z.B. Schichtarbeit des nicht invaliden Ehepartners). In weitaus den meisten Fällen unserer versicherten Personen besteht aber die Möglichkeit vergünstigter Kantinenverpflegung (z.B. in einer Werkstätte nach IFEG)."

    Wenn dir dies nicht abschliessend weiterhilft, empfehle ich dir, trotzdem nochmal die SVA deines Wohnkantons zu kontaktieren, auch wenn die letzte Auskunftserteilung für dich nicht befriedigend war.

    Beste Grüsse

    Thomas

  • Mental
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    Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

    Dies hat mir weitergeholfen