Sonderparkgenehmigung für Behinderte

Hallo, ich bin. 90% behindert wegen einer halbseitigen spastischen Lähmung: Mir wurde obige Genehmigung versagt, da ich keine 80% auf die unteren Gliedmaßen habe und andere Werte nicht dazu zählen. Ich kann aber wegen der Beeinträchtigung eines Armes und Hand auch keinen Rollator oder Gehhilfen nutzen und bin nach meinem empfinden schlechter gestellt als ein Rollstuhlfahrer mit gesunden Händen welcher solch Parkerleichterungen bekommt.. So beträgt meine Gehstrecke nur 100 bis 200 m. Wie soll ich mich hier Verhalten. Lohnt eine Klage beim Sozialgericht. Freundlichst Gert

«13

Antworten

  • Hallo Gert,

    die Regelung für Behindertenparplätze ist in meinen Augen auf deutsch gesagt ASOZIAL. Ich bin in einer ähnlichen Position, ich würde auch keinen Parkausweis bekommen. Dagegen hat z.B. ein Beinamputierter mit Prothese beim Aus- und Einsteigen kaum Probleme und muss die Tür auch nicht sehr weit öffnen wie z.B. ich es muss. Wie du erkannt hast, da hilft nur eine Klage gegen deine Gemeinde. Ich selbst habe nie eine Klage eignereicht und kenne auch niemanden. Wenn du den Klageweg gehst, lass und wissen, wie es ausgeht!

    Bist du beim VdK? Der kann vielleicht dabei helfen, musst aber Mitglied sein.

  • @loewe57 Ob ein Klageweg Aussicht auf Erfolg hat, weiß ich leider auch nicht (möchte es aber eher bezweifeln). Auf alle Fälle dauert er in der Regel ewig. Wenn du eine entsprechende Rechtschutzversicherung hast, nimm dir einen spezialisieren Anwalt, sonst ist der VdK auch hilfreich.

    Widerspruch hattest du sicher fristgerecht eingereicht?

    Viele Grüße, Gustav

  • Hallo Gert,

    wie ist das mit deiner Behinderung ? Kannst du selber ein passend umgebautes Auto fahren, hast du so eins, oder mußt/willst du von jemandem in einem normalen Auto gefahren werden ?

    Hast du so ein Auto, und kannst es selber fahren, kann sich eine Klage lohnen. Hast du kein Auto und mußt gefahren werden, bietet sich die Möglichkeit, dich Zielnah aussteigen zu lassen.... dann fährt der Fahrer zu einen Parkplatz..... das ist wohlmöglich nicht schön.... aber so einen Vorschlag kann dir ein Richter am Sozialgericht machen.... wenn nichts zwingendes gegen so einer Lösung spricht.... hilft nur das laufen weiter aufzugeben, und dazu zu stehen, das du (noch mehr) auf einen Rolli angewiesen bist.... Dann hättest du Anspruch auf aG.... und den blauen Parkausweis.

    :-) Helmut

  • "hilft nur das laufen weiter aufzugeben"

    @Helmut60 hu, hu, wer gibt das laufen auf , wenn sie*er noch dies kann, nur um ein ag zu bekommen? 😲

  • Man muß sich halt entscheiden was man will, und einem wichtig ist. Es gibt Gehbehinderte die quälen sich 100 m weit, und sagen das sie laufen können.... und es gibt welche, die quälen sich nicht, und können daher keine 100 m laufen. Je nachdem kommt es so... oder anders.

    :-) Helmut

  • "Je nachdem kommt es so... oder anders"

    @Helmut60 das war der satz zum freitag. nehme ich in meine zitatensammlung auf. 😄

  • @Helmut60 manche verzichten auch extra auf einen Rollstuhl solange es geht, da sie ihre Beine bewegen wollen. Ein Rollstuhl ist ein Segen doch verführt, dass man sich zu oft einsetzt.

    Hast du das schon mal bedacht?

    btw. Ich verzichte zukünftig darauf, auf jeden deiner noch kommenden posts zu reagieren.

  • Ja Gustav, sowas habe ich bedacht.... Es kommt halt im Detail drauf an was man will,... kann... und besser für einen ist.... was Betroffene und Ämter halt oft unterschiedlich sehen.

    Ich hab aufgrund meiner Behinderung Gleichgewichtsstörungen, kann nur sehr langsam laufen, und trokel oft wie betrunkern durch die Gegend. Es kommt immer wieder vor das die Polizei mich deswegen anspricht. Ich lauf lieber so rumm.. solange nich nicht falle.... andere setzten sich lieber in einem Rolli, weil sie sich so sicherer fühlen, und mehr unternehmen können.

    In Sachen nicht auf meine Beiträge reagieren.... Es gibt hier... wie schon bei MyHandicap... User, die mir auf meine Beiträge nur per E-Mail antworten, weil es denen hier so oft zu xxxxxxxx Komentrare dazu gibt.

    :-) Helmut

  • Nun mal nicht ganz so dick auftragen

    Sorry, dass ich mich erst heute zu Wort melde. Ich finde es beleidigend, wie du Alles und Jeden über einen Kamm scherst.

    Mir wurde der rechte Unterschenkel amputiert und um aus dem Auto oder hineinzukommen bin ich sehr wohl darauf angewiesen die Tür vollständig offnen zu können, da es nicht möglich ist die Prothese so anzupassen, dass ich das Kniegelenk kaum benutzen kann, auf der Beifahrerseite eines normalen PKWs habe ich überhaupt keine Chance einzusteigen.

    Mach dich also besser mal kundig, bevor du pauschal andere Leute angreifst.

  • Glaube bin der Falsche den Du an sprichst

  • Hallo,

    hab hier gerade mal reingeschaut.

    Jeder kann doch seine Meinung vertreten und hat auch seine eigenen Erfahrungen gemacht.

    Ich finde es nur nicht schön über Menschen zu urteilen, wenn man die Hintergründe nicht sieht.

    Ich z.B. habe 80% aG, bin beinamputiert, habe eine kaputte Wirbelsäule usw.

    Fahre Auto und benutze auch einen Behintertenparkplatz.

    Also ich brauch den Platz um die Tür weit genug aufzumachen. Beim normalen Parkplatz würd ich die Tür nicht genug öffnen .

    Man kann sich da nur ein Urteil erlauben, wenn man es selbst erlebt hat.

    Lg Marry

  • domino
    domino ✭✭✭✭
    bearbeitet 3. Dez 2021, 18:40

    Liebe Community,

    Dann werde auch ich mal etwas zur Anfrage beitragen, nicht zuletzt, um wider auf das eigentliche Thema des Posts zurückzukommen. 😏

    Hallo @loewe57 ,

    meines Wissens reicht für das Erlangen einer Sonderparkgenehmigung das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis. In Deinen bisherigen Ausführungen hast Du dieses Dokument noch nicht erwähnt. Deiner Schilderung nach solltest Du eigentlich ein "aG" innehaben. Anderenfalls würde ich mich an Deiner Stelle zunächst darauf konzentrieren.

    Weitere Informationen zum besagten Merkzeichen hier:

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und drücke die Daumen für eine hoffentlich baldige Klärung.

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Das mit den Behindertenparkplätzen ist schon so eine Sache,

    einerseits, drüfen Inhaber des Merkzeichns aG und dem Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parken. Andererseits, dürfen so Behinderte aber auch teils kostenlos auf gebürenpflichtigen Parplätzen parken. Dennoch sieht man immer wieder, das "so Behinderte" die ohne Rolli oder andere Hilfe ein und aussteigen können, Gefahren werden, Behindertenparkplätze belegen, obwohl 3 Meter weiter, ein normler Parkplatz ... mit dem die auch zurecht kommen, frei ist. Wenn dann ein selbst Auto fahrender Rollifahrer,oder einer der Hilfe beim ein und Aussteigen aus der Seitentür braucht... kucken die aufgrund der XXXXXXX der anderen schlicht in die Röhre... und dürfen weiter suchen.

    WEnn ich mit meiner Tochter im Rolli mit unserem Auto unterwegs war, und den letzten freien normalen Parkplatz belegt hab, wurde ich mitunter angepöbelt.... ich soll doch gefälligst den freien Behindertenparkplatz nehmen....

    Dazu dann das Theater um an das Merkzeichen überhaupt zu kommen. Auf der einen Seite gibt es klare Regeln, auf einer anderen Seite gibt es Gleichstellungsmöglichkeiten, die das ganze nicht einfacher machen. Da hilft nur, sich genau zu überlegen was man wirklich kann, braucht.... will, und sollte bei Bedarf halt Klagen.

    :-) Helmut

  • "WEnn ich mit meiner Tochter im Rolli mit unserem Auto unterwegs war, und den letzten freien normalen Parkplatz belegt hab, wurde ich mitunter angepöbelt.... ich soll doch gefälligst den freien Behindertenparkplatz nehmen...."

    @Helmut60 entschuldige mal, wenn unsere Behindertenparkpätze von nicht Berechtigten belegt sind, regen wir uns auf (mit Recht). Und du stehst auf einem normalen Parkplatz und Nichtbehinderte sollen gefälligst suchen.

    Mir fehlt da völlig das Verständnis!