Merkzeichen B

Hallo zusammen,

ich ( GdB 100 Mz G ) habe seit kurzen zusätzlich das Mz B, weiß aber nicht so richtig, was ich damit anfangen kann bzw. wo mir dieses Mz echt hilfreich ist?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus.

Antworten

  • z.b erhält die Begleitperson bei Veranstaltungen freien Eintritt bei Fahrten mit dem Taxi wird sie kostenfrei mitbefördert bei Zugfahrten ebenso.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

    P. S. always look on the bright Side of Life! 😍

  • Hallo,

    also das mit dem Taxi wusste ich nicht.👍

    Danke.

  • @schlag

    im taxi muss doch immer nur die fahrt bezahlt werden - unabhängig wie viele personen mitfahren. sehe ich das evtl. falsch?

  • hallo,

    es empfiehlt sich bei veranstaltungen vorher nachzufragen. nicht jeder veranstalter macht das.

    mit zugfahren kenne ich mich leider nicht aus.

  • @Lori mit den Veranstaltern hast du natürlich Recht, bei den Zugfahrten war das zumindest vor 23 Jahren noch so.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • Also meines Wissens geht das nur, wenn ich die Wertmarke zum Ausweis habe.

    Da ich die Kfz - Steuererleichterungen habe, gibt es für den Zug glaube ich nix mehr.

  • das siehst du falsch, also wenn wir hier im Pflegeheim einen Ausflug machen lief das immer anders.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

    P. S. always look on the bright Side of Life! 😍

  • eim Merkzeichen B darf die Begleitperson kostenlos mitreisen – das gilt auch für viele europäische Länder

    Zudem ist es Personen mit dem Merkzeichen B erlaubt, ihr Handgepäck, einen Rollstuhl (wenn die Beschaffenheit des Verkehrsmittels es zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel und auch einen Blindenhund auf Reisen durch ganz Deutschland kostenlos mitzunehmen. Die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen darf ebenfalls unentgeltlich mitfahren.

    Hier gibt es noch eine großzügige Regelung: Für die Begleitperson besteht selbst dann ein Recht auf kostenfreie Fahrt, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Was den internationalen Fernverkehr betrifft, wird die begleitende Person von Rollstuhlfahrern und Blinden mit dem Merkzeichen „Bl“ auch in vielen europäischen Staaten kostenlos befördert. Für diese Fahrten können am Fahrkartenschalter besondere, unentgeltliche Fahrkarten erworben werden. Das Ticket müssen Sie sich jedoch in dem Land besorgen, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde. Sie erhalten hierzu nähere Informationen bei der Deutschen Bahn.

    Noch ein Hinweis: Es ist nicht gestattet, dass zwei schwerbehinderte Menschen, die beide in ihrem Ausweis das Merkzeichen B haben, sich gegenseitig begleiten.

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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  • mag bei euch anders sein, kann ich leider nicht beurteilen.

    jedenfalls zahle ich hier, wenn ich mit drei personen taxi fahre, denselben preis den ich auch allein zahlen würde.

  • betrifft hier natürlich auch Großraumtaxi mit mehreren Erollis

    Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

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