guten Tag, gilt auch als Langzeitschwerbeschädigt, wenn man von 1984 bis 2012 GdB 30 mit G hatte, aG

hatte einen Unfall im Bildungsurlaub,1984 wurde nicht als Arbeitsunfall anerkannt, seitdem GdB 30 mit G. Nun liest man immer, dass wenn man bis vor 2007 schwerbeschädigt ist, früher in Rente gehen kann. Oder gilt das nur, wenn man zu diesem Zeitpunkt mindestens einen GdB von 50 hat?

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