kann meine Mutter die Kindergeld Annahme verweigern,?
Ich bin behindert und meine Mutter bekommt mein Kindergeld auf ihr Konto. Ich bin 49 Jahre alt und wohne in einer eigenen Wohnung. Zwischen mir und meiner Mutter gibt es immer Streit wegen dem Kindergeld. Sie will es für dich behalten und erpresst mich damit, das Kindergeld nicht mehr haben zu wollen, damit es mir bei der Grundsicherung angerechnet wird und es so "verloren" geht. 2007 als ich noch zu Hause wohnte sollte ich eine Abzweigung unterschreiben, was ich nicht getan habe. Und es gibt auch eine Auskunft Sperre über mein Kindergeld bei der Familienkasse. Meine Frage ist, darf meine Mutter mein Kindergeld ablehnen um mir zu schaden? Es ist so, " leihst du mir dein Kindergeld nicht, nehme ich es nicht mehr auf mein Konto" ich muss dann Monate hinter laufen um mein geld wieder zu sehen.Geht das so einfach ohne meine Mitwirkung?
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Antworten
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Wenn ich mich nicht irre, muß deine Mutter im Zweifelsfall sogar beweisen, das sie das Geld für dich ausgegeben hat...( Wobei es dabei noch die Tücke geben kann, das das Geld für Dinge ausgegeben werden sollte, die nicht zum Regelbedarf gehören.... da es sonst bei dir als Einkommen zählt.).. an sonsten muß sie es für wer weis wie viele Jahre zurückzahlen.
So erging es eimen Bekannten von mir.... dagegen zu Klagen hatte nicht geholfen.
😀 Helmut
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Rüdiger2015 hat geschrieben:
Ich bin behindert und meine Mutter bekommt mein Kindergeld auf ihr Konto. Ich bin 49 Jahre alt und wohne in einer eigenen Wohnung. Zwischen mir und meiner Mutter gibt es immer Streit wegen dem Kindergeld. Sie will es für dich behalten und erpresst mich damit, das Kindergeld nicht mehr haben zu wollen, damit es mir bei der Grundsicherung angerechnet wird und es so "verloren" geht. 2007 als ich noch zu Hause wohnte sollte ich eine Abzweigung unterschreiben, was ich nicht getan habe. Und es gibt auch eine Auskunft Sperre über mein Kindergeld bei der Familienkasse. Meine Frage ist, darf meine Mutter mein Kindergeld ablehnen um mir zu schaden? Es ist so, " leihst du mir dein Kindergeld nicht, nehme ich es nicht mehr auf mein Konto" ich muss dann Monate hinter laufen um mein geld wieder zu sehen.Geht das so einfach ohne meine Mitwirkung?
Deine Mutter sollte sich das gut überlegen. Es ist so wie Helmut schrieb.
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Helmut60 hat geschrieben:
Wenn ich mich nicht irre, muß deine Mutter im Zweifelsfall sogar beweisen, das sie das Geld für dich ausgegeben hat...( Wobei es dabei noch die Tücke geben kann, das das Geld für Dinge ausgegeben werden sollte, die nicht zum Regelbedarf gehören.... da es sonst bei dir als Einkommen zählt.).. an sonsten muß sie es für wer weis wie viele Jahre zurückzahlen.
So erging es eimen Bekannten von mir.... dagegen zu Klagen hatte nicht geholfen.
😀 Helmut
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😀 Danke euch beiden, das hat mir schon etwas geholfen und ich habe den Beitrag gleich an meine Mutter weitergegeben, mal sehen was als Reaktion kommt!
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Rüdiger2015 hat geschrieben:
😀 Danke euch beiden, das hat mir schon etwas geholfen ...
Aber bitte, Jungs leisten doch gerne Hilfe zum Betrug.
Rüdiger2015 lebt nicht mit seiner Mutter im gemeinsamen Haushalt und bekommt Grundsicherung – also muss das Kindergeld angerechnet werden. Es geht nicht verloren, sondern wird denen geholfen, die ehrlich sind und weniger Geld haben. In solchen Fällen sollte Administrator gleich IP notieren, bevor sich der TE abmeldet.
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@eva,
der Tatbestand des Betrugs ist nicht bekannt. Es ist nicht alleine deswegen weil der behinderte Sohn in eigener Wohnung lebt und Grundsicherung bezieht automatische Betrug! 😉
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Hey, von Betrug kann keine Rede sein, denn 2007 sollte ich eine Abzweigung unterschreiben, welches ich nicht getan habe und somit war es erledigt!
Auch ist mein Konto vor Auskünften gesperrt! Sogar ich bekomme nur allgemeine Auskünfte.
Und ihr könnt sicher, das es schon jemand in den letzten Monaten, seit Juli, schon jemand probiert hat , denn ich werde ambulant betreut!
Ich möchte nur wissen, kann meine Mutter die Annahme des KG verweigern, obwohl niemand Auskunft geben darf. Für mich heißt das, das Sie das Geld automatisch bis zu ihrem Lebensende auf ihr Konto kommt ohne das irgendjemand da was machen kann, oder?
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Hallo Rüdiger,
ganz plump gesagt, hört sich das jetzt so an, als wenn deine Mutter das Kindergeld an dich weitergibt,.... denn .. warum sonst solltest du etwas dagegen haben, das sie es nicht mehr haben wil ? Ebenso Plump gesagt, kann sie natürlich die Annahme des Kindergeldes verweigern. Je nachdem wie Ihr Einkommen ist, z.B. wenn sie Wohngeld bekommt, muß sie es angeben... tut sie es nicht, ... ergibt sich ein ziehmlich blöder Kreislauf, bei dem früher oder später heraus kommt, das sie das Kindergeld bekommt, obwohl du nicht mehr in ihrem Haushalt wohnst. Das kann dann einfach gesagt sau blöd für alle Beteiligten kommen. So erging es meinem Bekannten, der mehrere Tausend Euro Kindergeld zurück zahlen mußte.
😀 Helmut
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Hallo Helmut60
Ich schreibe das nochmal, meine Mutter bekommt das Kindergeld, da ich bei der Abzweigung hrssgt habe, ich unterschreibe nicht.
Des Weiteren habe ich ein psychologisches Gutachten, in dem ich hund und katze halten darf .
Also bezahlt meine Mutter guter dafür.
Dann zählt meine Mutter zelefon mit WLAN Anschluss für mich usw.
Da sie aber niemals 200€ dafür ausgibt , fragt sie immer ob ich es ihr leihen könnte, klar kein Problem; nur wenn ich es im nächsten Monat wieder haben möchte, fängt sie an mich zu erpressen, sie will das Geld nicht mehr nehmen! Dann weiß sie ggensu ich bin erpressbar, denn ich liebe meine Tiere und wie gesagt ich habe ein psychologisches Gutachten,
Diese Erpressungen machen mich fertig.
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Also die Stadt weiß es und der Caritas Verband weiß es auch, habe ja schon gefragt, ob die eine Idee haben. Dazu kam nur, ich sollte darauf verzichten, dann ist Ruhe!
Ne, die wissen, das meine Mutter EINEN TEIL
für mich ausgibt, denn anderen Teil muss ich ihr" leihen"! Von meiner Seite verzichte ich nicht!
Aber weiter kam nix und ich bin genauso schlau und gestresst wie vorher 😢
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Rüdiger2015 hat geschrieben:
Hallo Helmut60
Ich schreibe das nochmal, meine Mutter bekommt das Kindergeld, da ich bei der Abzweigung hrssgt habe, ich unterschreibe nicht.
Des Weiteren habe ich ein psychologisches Gutachten, in dem ich hund und katze halten darf .
Also bezahlt meine Mutter guter dafür.
Dann zählt meine Mutter zelefon mit WLAN Anschluss für mich usw.
Da sie aber niemals 200€ dafür ausgibt , fragt sie immer ob ich es ihr leihen könnte, klar kein Problem; nur wenn ich es im nächsten Monat wieder haben möchte, fängt sie an mich zu erpressen, sie will das Geld nicht mehr nehmen! Dann weiß sie ggensu ich bin erpressbar, denn ich liebe meine Tiere und wie gesagt ich habe ein psychologisches Gutachten,
Diese Erpressungen machen mich fertig.
Hallo Rüdiger,
so hört sich das doch schon ganz anders an. Dennoch ist das mit dem Kindergeld heikel. Da sollte nach einer wie es im Amtsdeutsch heißt, besseren Möglichkeit zur Deckung deines Ärtzlich nachgewiesenen Mehrbedarfs suchen. Das kann über einen Mehrbedarf aufgrund der Tierhaltung, und der behinderungsbedingten besseren Teilnahme am öffentlichem Leben durch die Nutzung des Internets gehen.
Das nennt sich Individuell höherer Bedarf :
Der Regelbedarf ist mit den Regelsätzen abgedeckt und der ergänzende Mehrbedarf ist eindeutig festgelegt. Hat jedoch ein Sozialhilfeempfänger einen individuellen Bedarf, der laufend (nicht nur einmalig) höher ist als der durchschnittliche Bedarf, muss der Sozialhilfeträger diesen besonderen Bedarf anerkennen und einen abweichenden Regelsatz festsetzen (§ 27a Satz 4 SGB XII)
Mit etwas Glück hält der Kostenträger wegen dem Kindergeld ruhig, so das es so weiter gehen kann. Spätestens wenn deine Mutter deswegen Probleme bekommt, ist aber so oder so eine andere Lösung nötig. Entscheide dich weise 😉
😀 Helmut
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An Helmut60
Ja den Mehrbedarf von 77€ bekomme ich auch, nur die Tiererhaltungskosten gab es früher mal, wurden dann abgeschafft!
Ich denk über deinen Ratschlag mal nach
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Die 77 Eiro müßten der "einfache Mehrbedarf" aufgrund deiner Behinderung sein. Da muß der Mehrbadarf für die ärztlich nachgewiesene notwendige Tierhaltung nicht mit drin sein. Wenn auch otto normalverbraucher keinen Mehrbdarf für Tierhaltung bekommen, muß das nicht heißen das es bei dir auch so sein muß. Da hilft nur : mal nachrechnen was die Tierhaltung tatsächlich kostet.... mit Tierhaftpflicht-, u. Tierarztkosten -versicherung Futter, Pflegemittel und co. .
😀 Helmut
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Genau, der einfache Mehrbedarf beträgt ca 77,-€ durch Nachweis des GdB.
Für Sonderernährung gibt es zusätzlich Mehrbedarf.
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Helmut60 hat geschrieben:
Die 77 Eiro müßten der "einfache Mehrbedarf" aufgrund deiner Behinderung sein. Da muß der Mehrbadarf für die ärztlich nachgewiesene notwendige Tierhaltung nicht mit drin sein. Wenn auch otto normalverbraucher keinen Mehrbdarf für Tierhaltung bekommen, muß das nicht heißen das es bei dir auch so sein muß. Da hilft nur : mal nachrechnen was die Tierhaltung tatsächlich kostet.... mit Tierhaftpflicht-, u. Tierarztkosten -versicherung Futter, Pflegemittel und co. .
😀 Helmut
Das Grundsicherungsamt wird nix zu den Tieren dazu zahlen, FALLS ÜBERHAUPT, wäre die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Im Übrigen habe ich noch nie gehört, dass es ein ärztliches Gutachten gibt, welches einer Katze den gleichen Status wie einen Blindenhund gibt.
Es wird auch ein simples, psychologisches Gutachten nicht reichen und viele, die z.B. (auch hier im Forum schon nachgelesen) bei PTBS etc. einen Hund brauchten und sich besorgten, bekamen grosse Schwierigkeiten, weil keine öffentliche Stelle die Kosten wie Ausbildung/Futter/Tierarzt etc. übernehmen wollten!
Eine Erwähnung noch, der Mehrbedarf für Behinderung soll die erhöhten Kosten, die durch die jeweilige Behinderung entstehen, abmildern. Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....
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little hat geschrieben:
Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....
Da keine Nachweispflicht bei Verwendung des Grund-Mehrbedarfs besteht ist es egal wofür es verwendet wird!
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little hat geschrieben:Helmut60 hat geschrieben:
Die 77 Eiro müßten der "einfache Mehrbedarf" aufgrund deiner Behinderung sein. Da muß der Mehrbadarf für die ärztlich nachgewiesene notwendige Tierhaltung nicht mit drin sein. Wenn auch otto normalverbraucher keinen Mehrbdarf für Tierhaltung bekommen, muß das nicht heißen das es bei dir auch so sein muß. Da hilft nur : mal nachrechnen was die Tierhaltung tatsächlich kostet.... mit Tierhaftpflicht-, u. Tierarztkosten -versicherung Futter, Pflegemittel und co. .
😀 Helmut
Das Grundsicherungsamt wird nix zu den Tieren dazu zahlen, FALLS ÜBERHAUPT, wäre die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Im Übrigen habe ich noch nie gehört, dass es ein ärztliches Gutachten gibt, welches einer Katze den gleichen Status wie einen Blindenhund gibt.
Stimmt.. das passiert wohl nicht oft. Da Tierhaltung aber im Haushalt für mehr Arbeit sorgt, die getan werden muß, und es ein Gutachten geben soll, das die Tierhaltung rechtfertigt, wäre es dumm, es nicht zu versuchen die Kosten dafür geltend zu machen.... wenn es denn über das Kindergeld nicht mehr so weiter gehen sollte.
😀 Helmut
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idur65 hat geschrieben:little hat geschrieben:
Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....
Da keine Nachweispflicht bei Verwendung des Grund-Mehrbedarfs besteht ist es egal wofür es verwendet wird!
Du hast nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte:
Ja, natürlich gibt es keine Nachweispflicht! Jedoch auch keine Einschränkungen und da es bislang selbst für anerkannte Assitenz-Hunde keinen Mehrbedarf gibt, könnte das Amt theoretisch auch sagen "Ja mei, du brauchst Geld für deine Tiere, die du wegen deiner Behinderung brauchst, dann nimm doch den Mehrbedarf, den du bereits für deine Behinderung bekommst, mehr gibts nicht.
Jetzt verstanden, wie ich es meinte?
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Helmut60 hat geschrieben:
Stimmt.. das passiert wohl nicht oft. Da Tierhaltung aber im Haushalt für mehr Arbeit sorgt, die getan werden muß, und es ein Gutachten geben soll, das die Tierhaltung rechtfertigt, wäre es dumm, es nicht zu versuchen die Kosten dafür geltend zu machen.... wenn es denn über das Kindergeld nicht mehr so weiter gehen sollte.
😀 Helmut
Assistenz-Katzen gibt es schlicht nicht, insofern sind sie genau 0 relevant für eine etwaige Kostenbeteiligung! Das ist purer Luxus, der schlicht selten notwendig ist und auch nicht übernommen wird.
A pro pos Gutachten, da ist, für eine echte Anerkennung als Assistenz-Hund erheblich mehr notwendig als 1 psychologisches Gutachten, die Hürden und auch die damit verbundene notwendig Ausbildung sind irre teuer und werden nur selten von der KRANKENKASSE bezahlt, das Jobcenter/Sozialamt hat damit nix zu tun und wird entsprechend auch für die Folgekosten nicht zuständig sein!
Deine Fantasie in allen Ehren, aber du solltest deine (mitunter abgedrehten) Ideen nicht als "in Stein gemeisselt" hier hinstellen, wenn du nicht wenigstens 1 Bundesurteil oder 1 allg. gültige Richtlinie mit anzeigen kannst, die das was du für möglichst hälst untermalst!
Alles andere macht dich auf Dauer unredlich
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