kann meine Mutter die Kindergeld Annahme verweigern,?

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  • little
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    Helmut60 hat geschrieben:
    Die 77 Eiro müßten der "einfache Mehrbedarf" aufgrund deiner Behinderung sein. Da muß der Mehrbadarf für die ärztlich nachgewiesene notwendige Tierhaltung nicht mit drin sein. Wenn auch otto normalverbraucher keinen Mehrbdarf für Tierhaltung bekommen, muß das nicht heißen das es bei dir auch so sein muß. Da hilft nur : mal nachrechnen was die Tierhaltung tatsächlich kostet.... mit Tierhaftpflicht-, u. Tierarztkosten -versicherung Futter, Pflegemittel und co. .

    😀 Helmut


    Das Grundsicherungsamt wird nix zu den Tieren dazu zahlen, FALLS ÜBERHAUPT, wäre die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
    Im Übrigen habe ich noch nie gehört, dass es ein ärztliches Gutachten gibt, welches einer Katze den gleichen Status wie einen Blindenhund gibt.
    Es wird auch ein simples, psychologisches Gutachten nicht reichen und viele, die z.B. (auch hier im Forum schon nachgelesen) bei PTBS etc. einen Hund brauchten und sich besorgten, bekamen grosse Schwierigkeiten, weil keine öffentliche Stelle die Kosten wie Ausbildung/Futter/Tierarzt etc. übernehmen wollten!
    Eine Erwähnung noch, der Mehrbedarf für Behinderung soll die erhöhten Kosten, die durch die jeweilige Behinderung entstehen, abmildern. Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....
  • MyHandicap User
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    little hat geschrieben:
    Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....


    Da keine Nachweispflicht bei Verwendung des Grund-Mehrbedarfs besteht ist es egal wofür es verwendet wird!
  • Helmut60
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    little hat geschrieben:
    Helmut60 hat geschrieben:
    Die 77 Eiro müßten der "einfache Mehrbedarf" aufgrund deiner Behinderung sein. Da muß der Mehrbadarf für die ärztlich nachgewiesene notwendige Tierhaltung nicht mit drin sein. Wenn auch otto normalverbraucher keinen Mehrbdarf für Tierhaltung bekommen, muß das nicht heißen das es bei dir auch so sein muß. Da hilft nur : mal nachrechnen was die Tierhaltung tatsächlich kostet.... mit Tierhaftpflicht-, u. Tierarztkosten -versicherung Futter, Pflegemittel und co. .

    😀 Helmut


    Das Grundsicherungsamt wird nix zu den Tieren dazu zahlen, FALLS ÜBERHAUPT, wäre die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
    Im Übrigen habe ich noch nie gehört, dass es ein ärztliches Gutachten gibt, welches einer Katze den gleichen Status wie einen Blindenhund gibt.


    Stimmt.. das passiert wohl nicht oft. Da Tierhaltung aber im Haushalt für mehr Arbeit sorgt, die getan werden muß, und es ein Gutachten geben soll, das die Tierhaltung rechtfertigt, wäre es dumm, es nicht zu versuchen die Kosten dafür geltend zu machen.... wenn es denn über das Kindergeld nicht mehr so weiter gehen sollte.

    😀 Helmut
  • little
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    idur65 hat geschrieben:
    little hat geschrieben:
    Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....


    Da keine Nachweispflicht bei Verwendung des Grund-Mehrbedarfs besteht ist es egal wofür es verwendet wird!


    Du hast nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte:

    Ja, natürlich gibt es keine Nachweispflicht! Jedoch auch keine Einschränkungen und da es bislang selbst für anerkannte Assitenz-Hunde keinen Mehrbedarf gibt, könnte das Amt theoretisch auch sagen "Ja mei, du brauchst Geld für deine Tiere, die du wegen deiner Behinderung brauchst, dann nimm doch den Mehrbedarf, den du bereits für deine Behinderung bekommst, mehr gibts nicht.

    Jetzt verstanden, wie ich es meinte?
  • little
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    Helmut60 hat geschrieben:

    Stimmt.. das passiert wohl nicht oft. Da Tierhaltung aber im Haushalt für mehr Arbeit sorgt, die getan werden muß, und es ein Gutachten geben soll, das die Tierhaltung rechtfertigt, wäre es dumm, es nicht zu versuchen die Kosten dafür geltend zu machen.... wenn es denn über das Kindergeld nicht mehr so weiter gehen sollte.

    😀 Helmut


    Assistenz-Katzen gibt es schlicht nicht, insofern sind sie genau 0 relevant für eine etwaige Kostenbeteiligung! Das ist purer Luxus, der schlicht selten notwendig ist und auch nicht übernommen wird.

    A pro pos Gutachten, da ist, für eine echte Anerkennung als Assistenz-Hund erheblich mehr notwendig als 1 psychologisches Gutachten, die Hürden und auch die damit verbundene notwendig Ausbildung sind irre teuer und werden nur selten von der KRANKENKASSE bezahlt, das Jobcenter/Sozialamt hat damit nix zu tun und wird entsprechend auch für die Folgekosten nicht zuständig sein!

    Deine Fantasie in allen Ehren, aber du solltest deine (mitunter abgedrehten) Ideen nicht als "in Stein gemeisselt" hier hinstellen, wenn du nicht wenigstens 1 Bundesurteil oder 1 allg. gültige Richtlinie mit anzeigen kannst, die das was du für möglichst hälst untermalst!

    Alles andere macht dich auf Dauer unredlich
  • MyHandicap User
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    little hat geschrieben:
    idur65 hat geschrieben:
    little hat geschrieben:
    Ein Amt könnte also auf die Idee kommen, dass nun dieser Mehrbedarf für 1 Tier genommen werden kann ....


    Da keine Nachweispflicht bei Verwendung des Grund-Mehrbedarfs besteht ist es egal wofür es verwendet wird!


    Du hast nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte:

    Ja, natürlich gibt es keine Nachweispflicht! Jedoch auch keine Einschränkungen und da es bislang selbst für anerkannte Assitenz-Hunde keinen Mehrbedarf gibt, könnte das Amt theoretisch auch sagen "Ja mei, du brauchst Geld für deine Tiere, die du wegen deiner Behinderung brauchst, dann nimm doch den Mehrbedarf, den du bereits für deine Behinderung bekommst, mehr gibts nicht.

    Jetzt verstanden, wie ich es meinte?


    Ich hatte es auch vorher verstanden.
    Mir ging es nur um Nachweispflicht der Verwendung von Grundsicherung/Mehrbedarf gegenüber Assistenz.
  • An little
    Ich finde es nicht schön, mich hier als Lügner zu bezichtigen. Da ich durch meine Krankheit sehr wenig soziale Kontakte hatte, hat man mir eben meine Tiere gelassen, so das ich wenigstens 3 std. Am Tag mit dem Hund unterwegs war und so auch andere Hundebesitzer getroffen habe. Mein Kater war und ist mein bester Tröster. Ich habe dieses Gutachten schon sehr lange! Es soll auch niemand für meine Tiere zahlen müssen, das macht meine Mutter vom KG, welches sie hier für mich ausgibt und zahlt zmtelefon mit WLAN, das ich kommunizieren kann.
    Es geht nur um das KG 200 € welche sie nicht ganz für mich audgibt, sondern ihre Rechnungen auch davon bezahlt! Ich glaube wir sind alle ein bisschen vom Thema abgekommen
  • little
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    Rüdiger2015 hat geschrieben:
    An little
    Ich finde es nicht schön, mich hier als Lügner zu bezichtigen. Da ich durch meine Krankheit sehr wenig soziale Kontakte hatte, hat man mir eben meine Tiere gelassen, so das ich wenigstens 3 std. Am Tag mit dem Hund unterwegs war und so auch andere Hundebesitzer getroffen habe. Mein Kater war und ist mein bester Tröster. Ich habe dieses Gutachten schon sehr lange! Es soll auch niemand für meine Tiere zahlen müssen, das macht meine Mutter vom KG, welches sie hier für mich ausgibt und zahlt zmtelefon mit WLAN, das ich kommunizieren kann.
    Es geht nur um das KG 200 € welche sie nicht ganz für mich audgibt, sondern ihre Rechnungen auch davon bezahlt! Ich glaube wir sind alle ein bisschen vom Thema abgekommen


    Ich VERBITTE mir, dich als Lügner bezeichnet/bezichtigt zu haben!! Wenn du etwas von meinen Ausführungen nicht verstanden haben solltest, dann frag einfach nach, aber nicht so eine Verleumdung!
  • MyHandicap User
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    idur65 hat geschrieben:
    @eva,
    der Tatbestand des Betrugs ist nicht bekannt. Es ist nicht alleine deswegen weil der behinderte Sohn in eigener Wohnung lebt und Grundsicherung bezieht automatische Betrug! 😉

    Lieber idur, kannst du mir das besser erklären? Bei diesen Infos sind zumindest die Merkmale des Tatbestands vorhanden. Das wären die da, z.B. wenn ich ein Vermögen an Jemanden „überschreibe“ um von der Sozialhilfe zu profitieren. Das wäre doch nicht rechtens.

    Er schrieb: //Sie will es für dich behalten und erpresst mich damit, das Kindergeld nicht mehr haben zu wollen, damit es mir bei der Grundsicherung angerechnet wird und es so "verloren" geht.//

    Uns hat sie überhaupt das Recht auf Kindergeld, wenn er gar nicht mehr bei ihr wohnt?...
    lg

  • MyHandicap User
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    @eva,
    nach dem was geschrieben steht hat die Mutter das Recht auf Kindergeld.
    Der Sohn ist behindert und daher gibt es keine Altersgrenze.
    Alleine daß er eine eigenen Wohnung hat schließt Kindergeld nicht aus.
    Wenn dir das nicht ausreicht mach dich im Internet schlau.
    Ich habe keine Lust das hier alles aufzuführen.
  • An @eva
    Natürlich steht meiner Mutter, das Kindergeld zu, aber es muss auch für mich ausgegeben und sie dsrf es nicht für sich behalten, um ihre Rechnungen zu bezahlen. Ich habe nie gesagt, das es ihr nicht zusteht, sie will es nicht mehr! 😡
  • MyHandicap User
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    @idur, wenn du das sagst, reicht es aus 😀 Wo anders ist eben anders und damit habe ich eben keine Erfahrungen.

    @Rüdiger, es hat sich so angehört, als hättest du das bei dem Sozialamt angeben müssen. Und wie ist das mit dem anderen Elternteil? Sie kann ja auf ihn übertragen (?), wenn das für dich in Frage kommt.
    lg

  • MyHandicap User
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    @Rüdiger,
    um mal eines klar zu stellen, sollte deine Mutter das gesamte Kindergeld nur für ihre Belange ausgeben dann steht es ihr nicht zu, es ist dann Betrug.
    Ich habe nun nochmal alles genau nachgelesen und stelle fest daß das Kindergeld deiner Mutter nicht zusteht!
    Daß sie für dich Telefon und Internet bezahlt ist nicht relevant da diese Kosten bereits mit der Grundsicherung abgedeckt sind.
    Die Kosten für Hund und Katze sind nicht mit Kindergeld zu bezahlen.
    Hier liegt klarer Mißbrauch vor.
    Ich kann nur raten daß deine Mutter den Anspruch auf Kindergeld (den sie nicht hat) zurück gibt sonst führt das zu einem Desaster.

    @eva,
    diesmal war ich etwas voreilig und habe nicht genau gelesen, entschudlige bitte, du hattest Recht.