Erstattung der Kosten für Fahrprobe

Ich bin schwerbehindert (60+G) und brauche das Fahrzeug mittlerweise, um zur Arbeit zu kommen. Das ich ein paar Jahre nicht mehr gefahren bin, habe ich beim TÜV eine Fahrprobe gemacht. Kann man die Kosten (Fahrschule, TÜV Prüfung, TÜV Gutachten, neuer Führerschein, Übergangsschein( bis der neue Führerschein da ist)) erstattet bekommen, zBsp, von der Rentenversicherung?

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