Erstattung der Kosten für Fahrprobe
Ich bin schwerbehindert (60+G) und brauche das Fahrzeug mittlerweise, um zur Arbeit zu kommen. Das ich ein paar Jahre nicht mehr gefahren bin, habe ich beim TÜV eine Fahrprobe gemacht. Kann man die Kosten (Fahrschule, TÜV Prüfung, TÜV Gutachten, neuer Führerschein, Übergangsschein( bis der neue Führerschein da ist)) erstattet bekommen, zBsp, von der Rentenversicherung?
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Antworten
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Hallo,
wurde die Fahrprobe von der Behörde angeordnet oder hast du sie aus eigenem Antrieb durchgeführt?
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ich habe die Fahrprobe aus eigenem Antrieb gemacht auf Anraten meines Arztes und dem sozialen Dienst in der REHA
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Dann wirst du leider keine Erstattung erwarten können.
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