Kraftfahrzeughilfe für einen blinden Arbeitnehmer mit Assistenz
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Ein blinder Arbeitnehmer möchte Zuschuss zum Autokauf erhalten. Es ist gewährleistet, dass ein Mensch das Fahrzeug dauerhaft führen kann. Der Arbeitnehmer übt eine Reisetätigkeit aus. Steht ihm Kraftfahrzeughilfe zu?
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Antworten
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Hallo Geofarm,
ein paar Infos kannst du im folgenden Link lesen:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/74442/kraftfahrzeughilfe_fuer_menschen_mit_behinderung
Übt der Blinde seine Tätigkeit als Selbstständiger aus ist das Integrationsamt zuständig.
Ich hoffe eine kleine Hilfe gegeben zu haben.
Rudi
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Einen Antrag kann man immer stellen.
Bei „Reisetätigkeit“ also Außendienst, wird es keine kfz-Hilfe geben, da hier das Auto sowieso gebraucht wird. Eine spezielle Fahrzeugausstattung ist hier ja nicht erforderlich.
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