Kraftfahrzeughilfe für einen blinden Arbeitnehmer mit Assistenz
Ein blinder Arbeitnehmer möchte Zuschuss zum Autokauf erhalten. Es ist gewährleistet, dass ein Mensch das Fahrzeug dauerhaft führen kann. Der Arbeitnehmer übt eine Reisetätigkeit aus. Steht ihm Kraftfahrzeughilfe zu?
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Antworten
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Hallo Geofarm,
ein paar Infos kannst du im folgenden Link lesen:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/74442/kraftfahrzeughilfe_fuer_menschen_mit_behinderung
Übt der Blinde seine Tätigkeit als Selbstständiger aus ist das Integrationsamt zuständig.
Ich hoffe eine kleine Hilfe gegeben zu haben.
Rudi
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Einen Antrag kann man immer stellen.
Bei „Reisetätigkeit“ also Außendienst, wird es keine kfz-Hilfe geben, da hier das Auto sowieso gebraucht wird. Eine spezielle Fahrzeugausstattung ist hier ja nicht erforderlich.
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