Taschengeld Heimunterbringung
Hallo
ich hab dazu einige Fragen:
1. Muss ich nachweisen, was ich mit dem Geld gemacht habe?
2. Kann der Sozialhildeträger Einblick in die Ausgaben andordern.
2. Darf ich, um zb etwas Größeres zu kaufen, Geld ansparen?
thx im Voraus
ich hab dazu einige Fragen:
1. Muss ich nachweisen, was ich mit dem Geld gemacht habe?
2. Kann der Sozialhildeträger Einblick in die Ausgaben andordern.
2. Darf ich, um zb etwas Größeres zu kaufen, Geld ansparen?
thx im Voraus
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Antworten
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Hallo Rainer,
wenn du das Taschengeld meinst kannst du damit machen was du willst! Bist niemanden Rechenschaft schuldig.
Gruß Hippy
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Hab grad gelesen, es heißt wohl Neu "Barbetrag".
Der Sozialhilfeträger möchte Unterschrift, um jederzeit Einblick in die Ausgaben und Kontostand zu haben.Muss
Muss ich die Unterschrift leisten?
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Dazu muß erst einmal geklärt werden was es mit dem "Barbetrag" auf sich hat. Taschengeld ist klar zu definieren, Barbetrag nicht.
Hippy
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Hallo "RainerH"
Es ist eine grundsätzliche Frage vorweg zu stellen, bevor man hier auf den kompletten Thread antworten kann.
Besteht hier eine Betreuungsverfügung durch das Heim?
zu 1. Du kannst in der Höhe deines ausgezahlten "Taschengeldes" geschäftlich Tätig werden ohne einen dritten darüber zu Informieren. Geschäftstätigkeiten aus "angesparten Geld" können jedoch nichtig und unwirksam sein, hängt von Betreuungsvertrag ab.
zu 2. Über die Ausgaben über die Ausgezahlten jeweiligen Taschengeldbeträge ist man zu keinem Amt verpflichtet angaben zu machen, wäre mir sehr neu!!!! Außer es bestehen Ausgaben oberhalb des jeweiligen Taschengeldbetrages.
zu 3. Selbstverständlich kannst du aus angesparten Taschengeld Geschäfte tätigen. Jedoch sind Ausgaben oberhalb des Taschengeldbetrages eventuell mit dem Betreuer abzusprechen. (Da auch die Frage sich ergibt, ob diese Käufe aus dem ausgezahlten Taschengeld zu finanzieren sind)
Gruß
rollispeedy
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Guten Abend,
meine Schwiegermutter lebt im Altenheim,welches vom Sozialamt mitfinanziert wird.
Taschengeld bekommt sie monatlich auf ein Konto überwiesen.
Darüber kann sie frei verfügen und es muss über die Ausgaben nichts nachgewiesen werden.
Was in einem Monat nicht ausgegeben wird, bleibt stehen und kann angespart werden.
LG kleinefrau.
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