Hallo
ich hab dazu einige Fragen:
1. Muss ich nachweisen, was ich mit dem Geld gemacht habe?
2. Kann der Sozialhildeträger Einblick in die Ausgaben andordern.
2. Darf ich, um zb etwas Größeres zu kaufen, Geld ansparen?
thx im Voraus
Hallo Rainer,
wenn du das Taschengeld meinst kannst du damit machen was du willst! Bist niemanden Rechenschaft schuldig.
Gruß Hippy
Hab grad gelesen, es heißt wohl Neu „Barbetrag“.
Der Sozialhilfeträger möchte Unterschrift, um jederzeit Einblick in die Ausgaben und Kontostand zu haben.Muss
Muss ich die Unterschrift leisten?
Dazu muß erst einmal geklärt werden was es mit dem „Barbetrag“ auf sich hat. Taschengeld ist klar zu definieren, Barbetrag nicht.
Hippy
Hallo „RainerH“
Es ist eine grundsätzliche Frage vorweg zu stellen, bevor man hier auf den kompletten Thread antworten kann.
Besteht hier eine Betreuungsverfügung durch das Heim?
zu 1. Du kannst in der Höhe deines ausgezahlten „Taschengeldes“ geschäftlich Tätig werden ohne einen dritten darüber zu Informieren. Geschäftstätigkeiten aus „angesparten Geld“ können jedoch nichtig und unwirksam sein, hängt von Betreuungsvertrag ab.
zu 2. Über die Ausgaben über die Ausgezahlten jeweiligen Taschengeldbeträge ist man zu keinem Amt verpflichtet angaben zu machen, wäre mir sehr neu!!! Außer es bestehen Ausgaben oberhalb des jeweiligen Taschengeldbetrages.
zu 3. Selbstverständlich kannst du aus angesparten Taschengeld Geschäfte tätigen. Jedoch sind Ausgaben oberhalb des Taschengeldbetrages eventuell mit dem Betreuer abzusprechen. (Da auch die Frage sich ergibt, ob diese Käufe aus dem ausgezahlten Taschengeld zu finanzieren sind)
Gruß
rollispeedy