Hallo Desmo,
Das mit der Schulwahl ist in jedem Bundesland anders.
Grundsätzlich ist zwar die Wahl zwischen Regelschule und spezieller Schule für Behinderte vorgesehen, aber nur wenn die Kosten der behinderungsbedingten Förderung nicht mehr als 30% höher liegen, als an der Förderschule.
Auch darf der Förderbedarf den Anteil nicht übersteigen, der für ein einzelnes Kind an einer Förderschule aufgewendet werden würde und die räumliche und personelle Ausstattung der Schule muß für die Behinderung geeignet sein.
LG
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