Welche Rechte bei Schulauswahl ?
MyHandicap User
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Hallo!
Meine 17jährige Tochter ist geistig behindert und besucht zur Zeit eine Schule für praktisch Bildbare.
Nach Ablauf des Schuljahres bliebe ihr dort nur der Wechsel in eine Behindertenwerkstatt.
2 Praktika in der Vergangenheit haben aber bereits gezeigt, das sich das nicht für sie eignet.
Wir möchten unsere Tochter nun in eine andere Institution geben, die wesentlich mehr Möglichkeiten bietet. Leider ist diese Institution in einem anderen Landkreis.
Einen Platz dort würden wir für sie bekommen; auf dem ersten Infoabend hat uns die Schulleiterin nun mitgeteilt, das unser Landkreis die Kostenübernahme für den Schulbesuch sowie die Fahrtkostenübernahme ablehnt.
Kann uns vielleicht jemand sagen, welche Rechte man hier hat und wie man diese einfordern kann ?
Vielen Dank !
Meine 17jährige Tochter ist geistig behindert und besucht zur Zeit eine Schule für praktisch Bildbare.
Nach Ablauf des Schuljahres bliebe ihr dort nur der Wechsel in eine Behindertenwerkstatt.
2 Praktika in der Vergangenheit haben aber bereits gezeigt, das sich das nicht für sie eignet.
Wir möchten unsere Tochter nun in eine andere Institution geben, die wesentlich mehr Möglichkeiten bietet. Leider ist diese Institution in einem anderen Landkreis.
Einen Platz dort würden wir für sie bekommen; auf dem ersten Infoabend hat uns die Schulleiterin nun mitgeteilt, das unser Landkreis die Kostenübernahme für den Schulbesuch sowie die Fahrtkostenübernahme ablehnt.
Kann uns vielleicht jemand sagen, welche Rechte man hier hat und wie man diese einfordern kann ?
Vielen Dank !
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Antworten
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die rechtlichen sachen kann ich euch leider nicht sagen, aber wenn das für eure tochter so wichtig ist, habt ihr schon mal drüber nachgedacht in einen andern landkreis zu ziehen? wenn das ein anderer landkreis ist, ist doch die anfahrt jeden tag eine hürde und ein kostenpunkt. wenn man sich doch beides sparen kann, wäre ein umzug vielleicht doch eine alternative. das ganze rechtlich zu klären würde bestimmt länger dauern als das schuljahr noch ist.
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Guten Abend desmo
aus welchem Bundesland kommst du denn?
Maßgeblich ist das Schulrecht des jeweiligen Bundesland.
Schönen Abend
Holger
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Hallo!
Wir wohnen in Hessen.
Das mit dem Umziehen geht so nicht; und ist auch nicht nötig.
Die Fahrgelegenheit selbst gibt es schon; es arbeiten bereits 2 behinderte Erwachsene dort
in dieser Institution und die werden morgens geholt und Nachmittags wieder gebracht.
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Guten Abend desmo
Danke für deine Antwort
schau bitte mal ob du hier:
http://verwaltung.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=e0f6b93527f5c4a31953147b015887c1
etwas an Rechtshilfe findest.
Schönen Abend
Holger
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Hallo Desmo,
wie viele Schulbesuchsjahre hat deine Tochter schon hinter sich? Das wäre vermutlich eine wichtige Frage zur juristischen Beurteilung.
Vermutlich werdet ihr nicht darum herum kommen, diese Thematik mit juristischem Fach-Beistand anzugehen. Wende Dich z.B. an Herrn Bogner von Gemeinsam leben, um weitere Hilfestellung zu erhalten.
Ich weiß aus Erfahrung, dass die Kanzlei von Plottnitz (Frankfurt) in solchen Fragen schon sehr erfolgreich gearbeitet hat.
Eigentlich ist es kaum zu glauben, dass es immer wieder Hürden an solchen Stellen gibt: Fahrt ist geregelt (ihr werdet definitiv keine Fahrtkostenerstattung bekommen), Platz ist vorhanden, nun streikt der Kreis, - um eigene Plätze voll zu bekommen? Im Bereich der Allgemeinen Schule entzündet sich dieser Streit immer wieder an den Gastschulbeiträgen, die fällig sind, wenn ein Kind räumlich gesehen gewisse Grenzen überschreitet. Nicht zu fassen!
Also: Es wird helfen, sich zu wehren, und ich glaube auch, dass die Chancen für einen Erfolg nicht schlecht stehen! Die Zeit rennt und so müsst ihr evtl. mit Eilanträgen Dampf machen.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!
Wiltrud Thies
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Hallo Desmo,
Das mit der Schulwahl ist in jedem Bundesland anders.
Grundsätzlich ist zwar die Wahl zwischen Regelschule und spezieller Schule für Behinderte vorgesehen, aber nur wenn die Kosten der behinderungsbedingten Förderung nicht mehr als 30% höher liegen, als an der Förderschule.
Auch darf der Förderbedarf den Anteil nicht übersteigen, der für ein einzelnes Kind an einer Förderschule aufgewendet werden würde und die räumliche und personelle Ausstattung der Schule muß für die Behinderung geeignet sein.
LG
Surfer
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Hallo alle miteinander,
ich glaube, durch die UN-Konvention: Thema Inklusion ist die €-Rechnerei, die surfer erwähnt, hinfällig.
Was mir nicht klar wird, geht es hier um einen Arbeitsplatz nach der Schulpflicht (denn die Behindertenwerkstatt stände jetzt in eurem Bundesland an, so hast du geschrieben) oder Schulplatz im anderen Bundesland...? wobei wenn du von zwei Frauen schreibst die da aus eurer Umgebung hinfahren, verstehe ich eher, dass es um einen Arbeitsplatz geht ... mhm
Wenn du von zwei Frauen weißt, die da hinfahren, sind die richtigen Adressen, um evtl. eine Antwort zu finden, bzw. Eltern/Betreuer.
Wie haben die das geschafft? Welche Gesetzeslücke haben die gefunden?
Warum wurde bei denen eine Ausnahme gemacht?
Darauf ließe sich doch aufbauen, oder?
Gruß
Mona
0 -
Hallo und vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Vorschläge.
Isabell hat 9 Schuljahre "abgeleistet"; es geht hier auch primär nicht um Schule.
Die Institution in die wir sie geben werden bietet für die nächsten 5 Jahre aus-
reichend Gelegenheit in ganz unterschiedlichen Gebieten Erfahrungen zu sammeln, zu schauen, wo sie sich
wohlfühlt und für welche Tätigkeiten sie sich eignet,
Nach diesen 5Jahren geht es in die reine "Arbeit", d.h. hier wird dann von ihr/mit ihr entschieden, wie ihr weiterer Weg
aussehen wird und sie kann dann auch dort selbst arbeiten und später sogar dort wohnen.
Das die Fahrtkosten nicht gezahlt werden; damit können wir leben; es werden bereits 2 junge Menschen aus unserem
Ort hier abgeholt und wieder gebracht; die Fahrt (technisch gesehen) ist also geregelt.
Diese beiden haben aber schon "richtige" Arbeit und gehen nicht in diese "Schule" (die einen eben auf das berufsleben vorbereiten soll ; also quasi wie eine Berufsschule). Sie werden also Geld verdienen und damit die Fahrtkosten und ihr Essen zahlen etc.
Da sie arbeiten, fallen keine Schulkosten an. Diese entstehen nur in den ersten 5 jahren; wo eben auch unterrichtet wird; Praktika
gemacht werden; Probewohnen etc. etc.
Das eben alle anderen Landkreise um uns rum alle Kosten tragen und unser Landkreis sich sträubt überhaupt was zu zahlen finden
wir schon reichlich unverschämt.
Es sind 3 Kinder betroffen; wir werden nun gemeinsam mit den anderen Eltern versuchen hier klar zu kommen und das zu regeln.
Der zeit haben wir alle (momentan noch getrennt) ein Schreiben an den Landrat unseres Kreises gesendet Da steht noch die
Antwort aus.
Also mal sehen was noch wird; ich melde mich dazu wieder.
Danke nochmals !
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