IV-Leistungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit
Optionen
Wie läuft das?
0
Antworten
-
Wenn Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons zu Früherfassung melden (telefonisch oder mittels Formular). Die IV-Stelle wird abklären, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Anpassung oder Umstrukturierung des Betriebs erhöht werden kann. Lässt sich die gesundheitliche Einschränkung dadurch nicht verringern, mutet die IV-Stelle der selbständigerwerbenden Person zu, sich beruflich neu zu orientieren. Die IV-Stelle kann Sie bei der Berufswahl beraten und die Umschulung und Einarbeitung in einen neuen Tätigkeitsbereich finanziell unterstützen. Der Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn keine Aussichten mehr auf Erhöhung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit bestehen.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 995 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 105 Chronische Erkrankungen
- 144 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 147 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 30 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 15 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 761 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 65 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 114 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 9 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 753 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 343 Recherche