IV-Leistungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit

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  • Wenn Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons zu Früherfassung melden (telefonisch oder mittels Formular). Die IV-Stelle wird abklären, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Anpassung oder Umstrukturierung des Betriebs erhöht werden kann. Lässt sich die gesundheitliche Einschränkung dadurch nicht verringern, mutet die IV-Stelle der selbständigerwerbenden Person zu, sich beruflich neu zu orientieren. Die IV-Stelle kann Sie bei der Berufswahl beraten und die Umschulung und Einarbeitung in einen neuen Tätigkeitsbereich finanziell unterstützen. Der Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn keine Aussichten mehr auf Erhöhung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit bestehen.
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