Bin 80% Gehbehindert und bekomme keinen Parkausweis,was kann ich tun?

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  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 29. May 2024, 11:11
    liebre59 hat geschrieben:
    Danke liebe Karin,

    ganz lieb von Dir, nur weiß ich nicht, ob es das auch bei uns gibt, denn wo ich hier in Dresden auf der Verkehrsbehörde war, ist mir ein Parkplatz schriftlich abgelehnt worden, nun habe ich nicht speziell nach dem Orangen gefragt, weil ich es da noch nicht wußte, aber ich werd mich mal umhören und danke Dir ganz herzlichst für Deine Hilfe,
    einen wunderschönen Abend wünscht liebre


    Hallo liebre59,

    Einen eigenen Parkplatz (Anwohnerparkplatz) bekommst Du nur mit blauem Parkausweis und den bekommt man nur wenn man ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) ist. Ich bin mir sicher das es den organgenen Parkausweis auch bei Dir in Dersden gibt, aber nur für Menschen mit Gehbehinderung (G). Wie schon gesagt, so ein Parkausweis hat nichts mit dem Antrag eines Schwerbehinderten ausweises zu tun, deshalb wird den Beamten ein ärztliches Attest nicht interssieren. Das was Mubika unten beschreibt bestrifft einen Veränderungsantrag von G auf aG und nicht den Parkausweis. Also einfach zum Straßenverkehrsamt hin gehen und organgenen Parkausweis abholen.

    Hast Du den Link in meinem Beitrag zum Parkausweis schon gelesen?


    Gruß Karin
  • Sorry,
    ich dachte, dass liebre kein "aG" im Ausweis hat und deswegen keinen Parkausweis erhält.

    Grüße
    von
    Mubika
  • Mubika hat geschrieben:
    Sorry,
    ich dachte, dass liebre kein "aG" im Ausweis hat und deswegen keinen Parkausweis erhält.

    Grüße
    von
    Mubika


    Hallo Mubika,

    das ist ja auch so. 😀 Aber wenn er weitestgehend oder ganz ohne Rollstuhl zurecht kommt, steht ihm trotz Beinamputation kein aG zu. Er hat, so weit ich weiß, nur ein G im Schwerbehindertenausweis und wird dies auch nicht ändern können. liebre59 versucht seit Jahren trotzdem einen blauen Parkausweis zu bekommen. Mit einem G steht einem aber nur der orangene Parkausweis zu.

    Gruß Karin
  • Hallo libre,

    wichtig für die Anerkennung "der Gehbehinderung bzw ( aG) der außergewöhnlichen Gehbehinderung "ist der vom Arzt festgestellte Gefährdungsgrad beim Gehen und vor allem
    die " Reichweite " , welche relativ gefahrlos ( sturzsicher usw. ) zurückgelegt werden kann. Ich selber habe jahrelang erst mit G im Ausweis ums Merkzeichen aG kämpfen müssen,
    denn nur mit Merkzeichen aG ( in Rheinland.Pfalz ) darf man uneingeschränkt Behinderten-
    parkplätze nutzen und fährt steuerfrei. Ich möchte nur noch kurz anmerken, lass dich durch andere, stellenweise unpassende, gemeine Stellungnahmen von KEINER SEITE verunsichern. Wenn du klar begründest ( durch Arztattest ) dass du nur unter 100 Meter
    unter Schmerzen und höchster Sturzgefahr dich bewegen kannst, so kannst notfalls vorm
    Sozialgericht die Merkzeicheneinstufung durchsetzen. Vergiß die dummen Kommentare, konsultiere deine Ärzte und bemühe notfalls die Gerichte. Leider ist dies heutzutage
    immer öfter zwingend erforderlich , wenn selbst andere Behinderte derart gehässig schreibt. Viel Erfolg Georg Bauer
  • Hi liebre,

    ich würde mir zuerst den organgefarbenen Ausweis besorgen (denn Sie brauchen die Parkerleichtung ja jetzt und nicht erst im nächsten Leben) - und paralell dazu eine Klage am Sozialgericht (für aG) einreichen. Basta! Die Behörden wollen es ja scheinbar nicht anders.

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen
  • Ja, Kampfkugel, so sehe ich das auch!
    Toller Nick übrigens 😀

    Grüße
    von
    Mubika
  • Hallo Ihr Lieben,

    es sind soviele nette und liebevolle Hinweise in Euren Beiträgen und ich bedanke mich ganz herzlichst.
    Nun werde ich erstmal mit unserer Behindertenbeauftragten sprechen und mich kundig machen, wo es diesen orangenen Parkausweis bei uns hier in Dresden gibt. Gleichzeitig muss ich Erkundigungen einholen, ob mir der Parkausweis überhaupt Erleichtung bringt.
    Dann werde ich mit meiner Ärztin über einen Verschlechterungsantrag sprechen und ob sie diesen in vollem Umfang unterstützt. Gesprochen haben wir oberflächlich immer mal wieder davon. Wenn, dann reiche ich diesen nochmals ein und sollte wieder eine Ablehnung kommen, werde ich Klage beim Sozialgericht einreichen. Da ich ja aus der Justiz komme, bloß leider keine Erfahrungen im sozialen Recht besitze, werde ich mir passende Hilfe holen. 😃 .
    Vielleicht noch etwas ganz am Rande, ich bin zwar kein Feminist, aber ich möchte doch etwas aufklären. Liebre59 ist spanisch und heißt "Hase" und dieser Hase ist weiblicher Natur. 😆
    Es grüßt Euch alle ganz lieb aus dem sonnigen Dresden,
    liebre59
  • Hallo,

    ich habe diese Erfahrung leider auch machen müssen...........
    Kurz zur Info, ich habe die Merkzeichen "G" und "B" und einen GdB von 100 (Tumor in Wirbelsäule gewachsen, dadurch inkompletter Querschnitt, weiterhin muß ich Betablocker nehmen, wegen zu hohem Puls und Blutdruck). Als Hilfsmittel habe ich einen Rolli, einen Rollator und auch ein Paar Krücken.Ich kann auch gottseidank mit dem Rollator oder den Krücken ein Stück zu Fuß gehen.Allerdings gibts da auch Tage, wo mir das schwer fällt. Für "weitere" Strecken bin ich jedoch auf den Rolli angewiesen................
    Ich habe zuerst in Zittau(Landratsamt)den blauen Parkausweis beantragt - abgelehnt, weil ich nicht "aG" habe.
    Danach habe ich Parkerleichterungen (orangener Parkausweis) beantragt. Diesen soll man ja mit "G" und "B" und mit mind. GdB von 80 bekommen. Abgelehnt, diesmal mit der Begründung, ich könne ja ca. 100m zu Fuß gehen.
    Meiner Meinung nach ist es eine Schande das wir trotz entsprechender Gesetze die uns zustehenden Erleichterungen nicht bekommen. Außerdem, wie viele Behinderte gibt es denn prozentual betrachtet, die für diese Parkausweise in Betracht kommen? So viele sind das glaub ich nicht. Und wenn ich bedenke, wie wenig ich mit dem Auto unterwegs bin....
  • Hallöchen,

    ja, ich kann da nur wieder beipflichten. Übrigens habe ich heute mal so meine Unterlagen gesichtet und auch im Internet gesucht, dabei sind mir zwei Dinge aufgefallen, erstens, dass ich vor ca 2 Jahren schon mal den orangenen Ausweis beantragt hatte und dieser abgelehnt worden ist.
    Dann habe ich Richtlinien für die Gutachten für den Behinderungsgrad gefunden und dabei kann ich nur mit dem Kopf schütteltn, da stünden mir allein wegen der Oberschenkelorthese mit Entlastungsfunktion des Beines 70 % zu. Mir ist das alles im Moment ein Rätsel. Ich werde mal mit der Behindertenbeauftragten sprechen....was rauskommt, schreibe ich.
    Auch habe ich heute einen Antrag auf Neufestsetzung gestellt, kann man sogar per Internet.
    Es ist schon ein ziemliches Ärgernis und wenn ich so lese, welche Erfahrungen Ihr alle mit diesem Amt gemacht habt, bin ich schockiert und traurig, aber auch wütend 👿
  • Hallo liebre59,

    statt ständig zu erzählen wieso man Dir ein NEIN zum orangenen Parkausweis geben könnte, solltest Du einfach mal (mit Passfoto und Schwerbehindertenausweis) zum Straßenverkehrsamt (oder Bürgerbüro) hin fahren und es versuchen, ihn zu bekommen. Es ist seit einem Jahr deutlich leichter, den orangenen Parkausweis zu bekommen. Deine Chancen stehen somit gut. Wenn Du einen Rollstuhl besitzt, dann setzt Dich rein und fahr damit zum Amt. Wer einen Rollstuhl besitzt braucht den blauen Parkausweis, denn nur auf den breiten Rollstuhlparkplätzen kannst Du die Atotüren weit genuf öffnen um Deinen Rolli aus dem Auto zu bekommen. Wenn man das beim Amt anders sieht, kriegst Du auf jeden Fall den orangenen Parkausweis. Als Beinamputierter hast Du hoffentlich einen Rollstuhl, oder läufst Du ohne Prothesen immer an Kücken?

    Den Partkausweis kriegt man sofort. Man muß ihn nicht lange vorher beantragen. Deshalb nutze das schöne Wetter und mach einen Ausflug zum Straßenverkehrsamt. Du könntest Deinen Parkausweis schon heute in den Händen halten.

    Gruß Karin
  • liebre59 hat geschrieben:
    .....Auch habe ich heute einen Antrag auf Neufestsetzung gestellt, kann man sogar per Internet.
    Es ist schon ein ziemliches Ärgernis und wenn ich so lese, welche Erfahrungen Ihr alle mit diesem Amt gemacht habt, bin ich schockiert und traurig, aber auch wütend 👿

    Hallo liebre,

    ich kann Deine Verärgerung gut verstehen. Aber kannst Du mir bitte sagen, wie das bei Euch geht, dass man einen Antrag auf Neufestsetzung im Internet stellen kann?
    Man muss doch UNTERSCHREIBEN, dass man mit dem Einholen der ärztlichen Gutachten, Berichte usw. einverstanden ist.
    Das geht Deiner Meinung nach online? 😢 😳
    Es wäre nett, wenn Du mir das mal erläutern würdest, danke im Voraus!

    Lieber Gruß und viel Erfolg, Lavcadia

    PS. Ich kenne es nur so, dass man sich lediglich das Formular downloaden, aber sogar nur handschriftlich ausfüllen kann.


  • Hallo Lavcadia,

    gern kann ich es Dir erläutern.

    Ich habe das Formular online ausgefüllt und bei Adobe Reader schon sehr lange meine Unterschrift hinterlegt, diese kann man dort im linken Seitenrand aufrufen und einfügen. Es ist zwar nicht einfach, mit etwas Geduld verbunden, aber möglich. 😀 Ich geb ganz ehrlich zu, dass ich ein paar Mal ziemlich geflucht habe und es ausdrucken wollte und absenden, weil meine Geduld etwas sehr auf die Probe gestellt worden ist.

    So langsam ist mein Anspruch ein anderer geworden. Ich möchte einfach für alle Behinderten eine angenehme bürgernahe Bearbeitung unserer Anliegen. Jedes Bundesland wurschtelt hier auf mit anderen Richtlinien rum, jedes hat andere Bestimmungen oder legt sie anders aus, vielleicht sollte dort mal eine Gleichstellung erreicht werden. Eine Verkürzung der Antragsdauer und Bearbeitungen, vielleicht auch Erleichterungen. Irgendwie liegt mir hier was auf der Seele, wo ich vielleicht mal was erreichen könnte. Es geht nicht nur um mich, es geht doch um uns. So sehe ich das. An Euren Beiträgen habe ich ja gesehen, dass es viele gibt, die Probleme mit der Beantragung haben und mit der Auslegungsweise mancher Ämter.
    Jede Behinderung ist anders, jede Behinderung ist von der Person abhängig, bloß bei Entscheidungen wird vom Schreibtisch mit Gutachten gearbeitet. Oder sehe ich das falsch? Ich glaube dort sollte mehr mit Herz und Seele gearbeitet werden.

    Ganz liebe Grüße
    Maja
  • Hallo liebre59,

    ich habe mir nicht alles durchgelesen.

    Aber ich kenne aus meinem Bekanntenkreis ein ähnliches Problem. (Ich selbst habe in letzter Zeit viel mit diesem Thema "Schwerbehinderung" zu tun)
    Man hat Widerspruch eingelegt (wegen dem Merkzeichen "aG"). Das Versorgungsamt hat dann die Person zu einem Amtsarzt geschickt. Der Amtsarzt wusste aber selbst nicht, wie er das zu beurteilen hat. Daraufhin wurde der Widerspruch weitergeleitet etc. pp.
    Im nachhinein wurde aber das Merkzeichen "aG" abgelehnt. Weil ein Klage beim ersten Male zu extrem gewesen wäre, wurde der Widerspruch zurück genommen.


    Aber, die Person hat dann etwas viel viel besseres gemacht(!), was sie schon vorher hätte tun sollen(!), und zwar:
    Die Person ist zu (s)einem Facharzt gegangen und hat das mit dem Facharzt abgeklärt, dass sie das Merkzeichen "aG" unbedingt braucht, weil etc. ..................
    Der Facharzt hat das unterstützt und ein entsprechenden Bericht geschrieben.

    Zusätzlich noch, ging die Person auch zum Hausarzt (also eine zweite ärztliche Meinung wurde eingeholt), und hat sich das ganze auch noch einmal Hausärztlich attestieren lassen!

    Danach wurde ein Verschlimmerungsantrag gestellt, die ärztlichen neuen Unterlagen anbei gelegt, und keine 2 Monate später, hat die Person das Merkzeichen "aG" im Ausweis(!), ohne Wenn und Aber!!!
    Gegen ein Fachärztlichen Bericht sind die meist Machtlos(!), weil die wissen, bei einer Klage werden die zu 95% verlieren. Und warum sollten die auch gegen ein Fachärztlichen Bericht angehen??? Das machen die nicht!!!
    Damit treten die (die Ärztezunft) sich selbst im Hintern!


    Mit anderen Worten: Man sollte sich vorher alles Fachärztlich attestieren lassen!
    Und als Zugabe, wegen einer zweiten Meinung, das selbige vom Hausarzt attestieren lassen!
  • liebre59 hat geschrieben:...............Jedes Bundesland wurschtelt hier auf mit anderen Richtlinien rum, jedes hat andere Bestimmungen oder legt sie anders aus, vielleicht sollte dort mal eine Gleichstellung erreicht werden. ……………….
    Jede Behinderung ist anders, jede Behinderung ist von der Person abhängig.....Ich glaube dort sollte mehr mit Herz und Seele gearbeitet werden.


    Hallo Maja,
    ich befürchte, dass Du Dir eine bundeseinheitliche Regelung wohl „abschminken“ kannst.
    Es ist mit sehr vielen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, Besoldung von Beamten leider so, dass es „Ländersache“ ist. Manches, was früher bundeseinheitlich gewesen ist, wurde irgendwann geändert.

    Zu Deinem Satz „es sollte mehr mit Herz und Seele gearbeitet werden“:
    Ich würde den Sachbearbeitern nicht unterstellen, dass das NIEMAND tut.
    Klar gibt es wie überall Menschen, die verschieden handeln, Empathie haben oder die fast alles kalt lässt.
    Das ist doch aber auch bei allen möglichen Firmen, Versicherungen usw. so. Es arbeiten überall Menschen, die unterschiedlich „ticken“.

    Persönlich würde ich das nicht verallgemeinern und auf den Öffentlichen Dienst beschränken.
    Ich kenne Kollegen von früher, die z.B. in den Sozialdienststellen gearbeitet haben. Manche wollten auch unter Herabstufung ihrer Besoldungs- oder Vergütungsgruppe nur einfach weg, weil sie Vieles abends einfach nicht so vergessen konnten, was sie an Elend zu hören bekamen und wo ihnen durch Bestimmungen die Hände gebunden waren, mehr zu helfen, als es ihnen möglich war.

    Deinen Wunsch „Ich möchte einfach für alle Behinderten eine angenehme bürgernahe Bearbeitung unserer Anliegen.“ unterstreiche ich selbstverständlich. Und auch sonst bin ich in vielen Dingen schon Deiner Meinung, nur denke ich, dass Manches Wunschvorstellungen bleiben werden.

    Liebe Grüße
    Jenny 😉




  • liebre59 hat geschrieben:...........Ich habe das Formular online ausgefüllt und bei Adobe Reader schon sehr lange meine Unterschrift hinterlegt, diese kann man dort im linken Seitenrand aufrufen und einfügen.


    Danke Maja für die Erläuterung, leider kann man das Formular bei uns nicht in dieser Form runterladen.

    Liebe Grüße, Lavcadia

    PS. Ansonsten möchte ich dem Beitrag von Jenny voll zustimmen. Ich glaube auch, dass man den Leuten in den Versorgungsämtern nicht global unterstellen sollte, dass sie mit zu wenig "Herz und Seele" arbeiten.

  • Hallöchen Jenny,

    danke schön für Deinen Beitrag, ja Du magst Recht haben. Vielleicht hat mich die eine Dame beim Amt für Familie und Soziales etwas genervt, weil sie so unhöflich war.

    Sorry, wenn ich es so verallgemeinert habe. Vielleicht sind die Dresdner auch manchmal ziemlich mufflig. Das habe ich in letzter Zeit verstärkt zu spüren bekommen, ein kleines Lächeln wäre schon manchmal angebrachter. Aber wer weiß, was so in den Köpfen gerade passiert.

    Vielleicht habe ich es nicht so deutlich geschrieben, die Gutachten werden von meiner Orthopädien, von meinem Onkologen und vom Arzt für innere Medizin erstellt. Mit allen habe ich vorige Woche gesprochen und sie möchten, dass ich den Neufeststellungsantrag stelle. Also ist erstmal Abwarten dran, bis die Bearbeitung erfolgt und die ihre Gutachten schreiben können. 😀 Jedenfalls habe ich schon die Bestätigung, dass mein Antrag eingegangen ist.

    Ich war auch gestern wegen dem orangen Parkausweis, erst bei unserem Bürgerbüro und dann beim Straßenverkehrsamt. In Dresden gibt es den nicht und wenn ich einen Parkausweis haben möchte, dann muß ich das Merkzeichen aG haben. War eine korrekte Auskunft.

    Es ist richtig, da es zur Ländersache erhoben wurde, ist es schwer wieder eine Gleichstellung für alle Bundesländer zu erreichen. Vielleicht kann ich ja versuchen, hier in Sachsen mal etwas zu bewirken, denn mir scheint, so haben meine Recherchen ergeben, dass es hier sehr vernachlässigt wird. Ich werd mal schauen. In meiner früheren Tätigkeit habe ich kaum soziales Recht ausgeübt und muss mich erstmal damit befassen.

    Ganz liebe Grüße und einen wunderschön sonnigen, aber hoffentlich nicht zu heißen Tag wünscht Euch allen ganz lieb

    Maja


  • Hallo.

    Auch wenn dieser Beitrag schon ziemlich alt ist interessiert mich wie es aus ging? Hast du den Ausweis nun bekommen oder nicht?

    Meine Tochter ist auch behindert. Sie hat keine Geh Behinderung aber sie hat nur ein halbes Herz und hat aufgrund der herzkreislaufbehinderung aG bekommen.

    Ein Paar Seiten weiter vorn habe ich gelesen das man einen Rollstuhl brauch für die Parkplätze ansonsten soll man sich zusammen reißen und laufen... Diese Aussage finde ich eine bodenlose Frechheit. Nicht jeder der aG hat ist gleich ein Rollstuhl Fahrer. 😡

    Sorry das müsste ich mal los werden. War nicht an dich sondern an den anderen Post. Wünsche dir ein sonniges Rest Wochenende.

    LG sunny
  • Hallo sunny,
    du hast natürlich vollkommen Recht. Leider sind die Ämter oft so unsensibel und desinformiert daß erst einmal abgelehnt wird.
    Da hilft immer wieder nur, Widerspruch einlegen.
  • Hallo Sunny,
    war schon ewig nicht mehr hier und habe heute deine nette Nachricht erhalten.

    Nun ich habe damals den Parkausweis leider nicht erhalten. Da ich aber 2015 sehr schwer erkrankt bin und auch 4 Monate im Koma gelegen habe, mittlerweile mit 3 Herzklappendefekten und 30 % Lungenvolumen leben muss, wurde mir das Merkzeichen aG zuerkannt mit 100 %. Muß aber sagen, dass ich nur noch im Rollstuhl nach draußen kann.

    Wenn ich so lese, warum es mir damals ging, bin ich schon betroffen, da ich jetzt so einen anderen Anspruch auf behindertenfreundlichen Umgang mit Kranken habe und trotzallem eine unglaubliche Lebenslust verspühre, teilweise aber sehr traurig bin über manche Mitmenschen und ihren Umgang mit ihren lieben Mitmenschen. Habe mittlerweile eine E-Rollstuhl und bin noch unterwegs, auch wenn es mir schwer fällt. Selbst Autofahren kann ich nicht mehr und meine Freundin fährt mein Auto und kann damit auch für mich den Ausweis nutzen, wenn ich mitfahre, also schon eine Erleichterung.

    Trotzallem ist mein Eindruck, daß sich leider nicht viel Positives in der sozialen Branche getan hat. Eher sind die Bestimmungen alle nur noch auf *kann* und nicht sehr behindertenfreundlich.

    Auch Dir ein schönes restliches Wochenende und liebe Grüße
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