ich habe v.h.50 mit G habe ich freie bahn und bus reise
habe ich eine gewisse km frei bei bus und bahn
0
Antworten
-
Hallo Krank,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Ich vermute mal, das Du einen Schwerbehindertenausweis nur in grün hast. du bekomsmt eine Wertmarke erst, wenn Du mindestens 70% hast und ein G. Daher kannst Du leider keine Wertmarke erwerben. Es sei denn, Du hast noch andere Merkmale im Ausweis stehen, z.B. ein H wie Hilflos. Dann würdest Du die Wertmarke sogar umsonst bekommen.
0 -
Hallo Sanne,
wer ein G hat hat auch einen rot-grünen Schwerbehindertenausweis.
Hallo krank,
Du kannst entweder Dein Auto steuerfrei fahren oder im ÖPNV kostenlos unterwegs sein. Dafür mußt Du Dir vom Versorgungsamt eine Wertmarke besorgen. Sie kostet pro Jahr 60€. Dafür gilt sie bundesweit auf allen Verkehrsmitteln der Verkerhrsverbünde.
Gruß Karin
0 -
Hallo krank,
erstmal ein herzliches Willkommen und schön, dass du bei uns im Forum angekommen bist.
Ich habe Deine Frage an unsere Fachexpertin, Frau Engel von der Deutschen Bahn weiter geleitet.
Ich bitte Dich um ein wenig Geduld bis die Frage beantwortet ist.
Bis dahin liebe Grüße
Dein MyHandicap-Team
0 -
Thomas_MyHandicap schrieb:
Hallo krank,
erstmal ein herzliches Willkommen und schön, dass du bei uns im Forum angekommen bist.
Ich habe Deine Frage an unsere Fachexpertin, Frau Engel von der Deutschen Bahn weiter geleitet.
Ich bitte Dich um ein wenig Geduld bis die Frage beantwortet ist.
Bis dahin liebe Grüße
Dein MyHandicap-Team
Hallo Thomas,
auf die Antwort der DB brauchst Du nicht warten. 😉 Man kann zwar im 50km Umkreis des Wohnorts mit bestimmten Zügen fahren, doch seit die DB ihre Regionalzüge im Verkehrsverbund fahren läßt, ist das uninteressant geworden. Wer eine Wertmarke besitzt kann überall dort in Büsse, Züge, U-Bahnen und Straßenbahnen steigen, wo es einen Verkehrsverbund gibt. Man kann quasi von München bis Felnsburg kostenlos Zug oder Bus fahren, wenn man eine Strecke erwischt die lückenlos von Verkehrsverbünden abgedeckt ist.
Gruß Karin
0 -
nrw und hessen sind vollkommen abgedeckt, rh'pfalz fast (bis auf ein stück bei bingen/rhein), niedersachsen und bayern sind flickenteppiche (dort sieht es also sehr unterschiedlich aus).
von den anderen bundesländern kann ich nichts sagen.
bus fahren geht überall (auch wo ein 'loch', also kein verkehrsverbund, ist).
0 -
Bus fahren geht nicht überall.
In Bayern bin ich schon Linienbus gefahren den ich bezahlen mußte,
weil er nicht im Verkehrsverbund fuhr.
0 -
seltsam... ich musste auf norderney nicht bezahlen, dabei ist ostfriesland komplett oder zumindest größtenteils ein 'loch'....
0 -
Dann hast Du halt Glück gehabt. 😉 Ich kann hier in NRW sogar die Autofähre über den Rhein kostenlos nutzen obwohl die Unternehmer privat sind. Bei uns fahren auch Busse und Züge privater Anbieter und trotzdem aktzeptieren sie den Schwerbehindertenausweis. Im Allgäu machen das die privaten Busunternehmen halt nicht. Diese Sonderegelung ist freiwillig und wenn jemand nicht will dann müssen wir uns fügen und bezahlen. Ich finde das nicht schlimm. Unser Land ist so großzügig, daß ich das gut verschmerzen kann.
Gruß Karin
0 -
da scheint es viele missverständnisse und unstimmigkeiten zu geben, bin jetzt auch ziemlich verwirrt *doof gugg*
da ich mich fast nur in nrw und hessen aufhalte, muss ich die einzelnen grenzen auch nicht so genau kennen.
interessant, was du über die fähren berichtest - von denen ist ja meist nicht die rede.
dass die einen unentgeltlich befördern, wusste ich noch gar nicht.
dass private anbieter die wertmarke ablehnen, wäre mir aber auch (wie dir) neu: zwischen essen und siegen fährt ja ein RE eines privaten anbieters (abriello oder so ähnlich?) - keine probleme...
laut diesem link hier kann man bundesweit kostenlos bus fahren:
http://www.hamm.de/16621.html
ist aber auch nur eine sekundärquelle, vielleicht weiß jemand, wo man den genauen wortlaut der entsprechenden verordnung (oder des gesetzes?) finden kann.
0 -
Wie kommst Du darauf das es für mich neu ist das manche Busunternehmen die Wertmarke nicht akzeptieren? Ich habe keinen Führerschein weil ich es so will und fahre schon mein Leben lang mit Bus und Bahn. Übrigens, es sind nur private Busunternehmen, die die Wertmarke nicht akzeptieren und auch nur dann, wenn sie außerhalb eines Verkehrsverbunds fahren. Schließt ein Lienenbus oder ein anderes Verkehrsmittel sich einem Verkehrsverbund an, dann hast Du immer freie Fahrt.
0 -
nee, ich hab mich da etwas quer ausgedrückt: es WÄRE uns neu (weil es ja nicht so ist, dass es mit den bahn-konkurrenten probleme gibt) 😉
0 -
Hallo,
hier die Anwort auf die ursprüngliche Frage von Ellen Engel der Leiterin der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn:
Aufgrund der gesetzlichen Nachteilsausgleiche durch das Sozialgesetzbuch IX
erhalten schwerbehinderte Menschen beim Reisen mit der Bahn bestimmte
Vergünstigungen. Sie reisen auf allen im persönlichen Streckenverzeichnis
eingetragenen Strecken in allen Nahverkehrszügen, unentgeltlich, sofern
eine gültige Wertmarke des Versorgungsamtes vorliegt. Ist im
Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, so darf
eine Begleitperson kostenlos in allen Fern- und Nahverkehrszügen mitreisen
Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie
einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen,
orangefarbenen Flächenaufdruck - und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke
oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis besitzen. Die
Wertmarke ist beim Versorgungsamt erhältlich, das den
Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt.
Die Marke gilt entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kostet zur Zeit
60,- Euro bzw. 30,- Euro. Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte
Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem
SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen
beziehen.
Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs
Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des behinderten Menschen,
ist die Beförderung auch:
in D-Zügen (Fernverkehr)
IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)
Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis
eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde
(Fernverkehrszüge können nur benutzt werden, wenn sie für den
Verkehrsverbund freigegeben sind):
Auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs
in der 2. Klasse.
Auf allen Buslinien im Nahverkehr; dazu zählen Linien, die im
Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen.
Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2.
Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können.
Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson/eines Hundes:
Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen
und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist
nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn
der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
Zusätzlich zur Begleitperson wird auch ein Begleithund unentgeltlich
befördert. Beachte: Blindenführhunde werden zusätzlich zu einer
Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im
Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist.
Begleiter reisen mit: in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB
AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf
Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen
Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im
Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen.
Ich hoffe, diese Informationen sind ausreichend. Sollten Sie noch
Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Engel
Produktmanagement Mobilität und Reiseanlassbezogene Angebote
Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 991 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 141 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 141 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 27 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 759 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 64 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 113 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 8 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 752 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 338 Recherche