ich habe v.h.50 mit G habe ich freie bahn und bus reise

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habe ich eine gewisse km frei bei bus und bahn

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  • MyHandicap User
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    Hallo Krank,

    Herzlich Willkommen hier im Forum. Ich vermute mal, das Du einen Schwerbehindertenausweis nur in grün hast. du bekomsmt eine Wertmarke erst, wenn Du mindestens 70% hast und ein G. Daher kannst Du leider keine Wertmarke erwerben. Es sei denn, Du hast noch andere Merkmale im Ausweis stehen, z.B. ein H wie Hilflos. Dann würdest Du die Wertmarke sogar umsonst bekommen.
  • MyHandicap User
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    Hallo Sanne,

    wer ein G hat hat auch einen rot-grünen Schwerbehindertenausweis.

    Hallo krank,

    Du kannst entweder Dein Auto steuerfrei fahren oder im ÖPNV kostenlos unterwegs sein. Dafür mußt Du Dir vom Versorgungsamt eine Wertmarke besorgen. Sie kostet pro Jahr 60€. Dafür gilt sie bundesweit auf allen Verkehrsmitteln der Verkerhrsverbünde.

    Gruß Karin
  • Hallo krank,

    erstmal ein herzliches Willkommen und schön, dass du bei uns im Forum angekommen bist.

    Ich habe Deine Frage an unsere Fachexpertin, Frau Engel von der Deutschen Bahn weiter geleitet.

    Ich bitte Dich um ein wenig Geduld bis die Frage beantwortet ist.


    Bis dahin liebe Grüße

    Dein MyHandicap-Team


  • MyHandicap User
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    Thomas_MyHandicap schrieb:
    Hallo krank,

    erstmal ein herzliches Willkommen und schön, dass du bei uns im Forum angekommen bist.

    Ich habe Deine Frage an unsere Fachexpertin, Frau Engel von der Deutschen Bahn weiter geleitet.

    Ich bitte Dich um ein wenig Geduld bis die Frage beantwortet ist.


    Bis dahin liebe Grüße

    Dein MyHandicap-Team



    Hallo Thomas,

    auf die Antwort der DB brauchst Du nicht warten. 😉 Man kann zwar im 50km Umkreis des Wohnorts mit bestimmten Zügen fahren, doch seit die DB ihre Regionalzüge im Verkehrsverbund fahren läßt, ist das uninteressant geworden. Wer eine Wertmarke besitzt kann überall dort in Büsse, Züge, U-Bahnen und Straßenbahnen steigen, wo es einen Verkehrsverbund gibt. Man kann quasi von München bis Felnsburg kostenlos Zug oder Bus fahren, wenn man eine Strecke erwischt die lückenlos von Verkehrsverbünden abgedeckt ist.

    Gruß Karin
  • MyHandicap User
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    nrw und hessen sind vollkommen abgedeckt, rh'pfalz fast (bis auf ein stück bei bingen/rhein), niedersachsen und bayern sind flickenteppiche (dort sieht es also sehr unterschiedlich aus).
    von den anderen bundesländern kann ich nichts sagen.

    bus fahren geht überall (auch wo ein 'loch', also kein verkehrsverbund, ist).
  • MyHandicap User
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    Bus fahren geht nicht überall.
    In Bayern bin ich schon Linienbus gefahren den ich bezahlen mußte,
    weil er nicht im Verkehrsverbund fuhr.
  • MyHandicap User
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    seltsam... ich musste auf norderney nicht bezahlen, dabei ist ostfriesland komplett oder zumindest größtenteils ein 'loch'....
  • MyHandicap User
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    Dann hast Du halt Glück gehabt. 😉 Ich kann hier in NRW sogar die Autofähre über den Rhein kostenlos nutzen obwohl die Unternehmer privat sind. Bei uns fahren auch Busse und Züge privater Anbieter und trotzdem aktzeptieren sie den Schwerbehindertenausweis. Im Allgäu machen das die privaten Busunternehmen halt nicht. Diese Sonderegelung ist freiwillig und wenn jemand nicht will dann müssen wir uns fügen und bezahlen. Ich finde das nicht schlimm. Unser Land ist so großzügig, daß ich das gut verschmerzen kann.

    Gruß Karin
  • MyHandicap User
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    da scheint es viele missverständnisse und unstimmigkeiten zu geben, bin jetzt auch ziemlich verwirrt *doof gugg*
    da ich mich fast nur in nrw und hessen aufhalte, muss ich die einzelnen grenzen auch nicht so genau kennen.

    interessant, was du über die fähren berichtest - von denen ist ja meist nicht die rede.
    dass die einen unentgeltlich befördern, wusste ich noch gar nicht.

    dass private anbieter die wertmarke ablehnen, wäre mir aber auch (wie dir) neu: zwischen essen und siegen fährt ja ein RE eines privaten anbieters (abriello oder so ähnlich?) - keine probleme...

    laut diesem link hier kann man bundesweit kostenlos bus fahren:
    http://www.hamm.de/16621.html

    ist aber auch nur eine sekundärquelle, vielleicht weiß jemand, wo man den genauen wortlaut der entsprechenden verordnung (oder des gesetzes?) finden kann.

  • MyHandicap User
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    Wie kommst Du darauf das es für mich neu ist das manche Busunternehmen die Wertmarke nicht akzeptieren? Ich habe keinen Führerschein weil ich es so will und fahre schon mein Leben lang mit Bus und Bahn. Übrigens, es sind nur private Busunternehmen, die die Wertmarke nicht akzeptieren und auch nur dann, wenn sie außerhalb eines Verkehrsverbunds fahren. Schließt ein Lienenbus oder ein anderes Verkehrsmittel sich einem Verkehrsverbund an, dann hast Du immer freie Fahrt.
  • MyHandicap User
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    nee, ich hab mich da etwas quer ausgedrückt: es WÄRE uns neu (weil es ja nicht so ist, dass es mit den bahn-konkurrenten probleme gibt) 😉
  • MyHandicap User
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    Hallo,

    hier die Anwort auf die ursprüngliche Frage von Ellen Engel der Leiterin der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn:


    Aufgrund der gesetzlichen Nachteilsausgleiche durch das Sozialgesetzbuch IX
    erhalten schwerbehinderte Menschen beim Reisen mit der Bahn bestimmte
    Vergünstigungen. Sie reisen auf allen im persönlichen Streckenverzeichnis
    eingetragenen Strecken in allen Nahverkehrszügen, unentgeltlich, sofern
    eine gültige Wertmarke des Versorgungsamtes vorliegt. Ist im
    Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, so darf
    eine Begleitperson kostenlos in allen Fern- und Nahverkehrszügen mitreisen

    Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie
    einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen,
    orangefarbenen Flächenaufdruck - und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke
    oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis besitzen. Die
    Wertmarke ist beim Versorgungsamt erhältlich, das den
    Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt.
    Die Marke gilt entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kostet zur Zeit
    60,- Euro bzw. 30,- Euro. Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte
    Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum
    Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem
    SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen
    beziehen.


    Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs


    Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des behinderten Menschen,
    ist die Beförderung auch:
    in D-Zügen (Fernverkehr)
    IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)


    Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis
    eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde
    (Fernverkehrszüge können nur benutzt werden, wenn sie für den
    Verkehrsverbund freigegeben sind):
    Auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs
    in der 2. Klasse.
    Auf allen Buslinien im Nahverkehr; dazu zählen Linien, die im
    Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen.
    Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2.
    Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können.
    Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson/eines Hundes:
    Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen
    und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist
    nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn
    der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
    Zusätzlich zur Begleitperson wird auch ein Begleithund unentgeltlich
    befördert. Beachte: Blindenführhunde werden zusätzlich zu einer
    Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im
    Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist.
    Begleiter reisen mit: in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB
    AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf
    Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen
    Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im
    Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen.

    Ich hoffe, diese Informationen sind ausreichend. Sollten Sie noch
    Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ellen Engel
    Produktmanagement Mobilität und Reiseanlassbezogene Angebote
    Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)

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