Feststellungsbescheid

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Liebe Leute,

wenn jemand den Feststellungsbescheid sehen will, ist das das Schreiben, wo es unter anderem heisst:
(...) wird nachstehende Feststellung nach § 4 des Schwerbehindertengeetztes (Schwgb) getroffen:

Festgestellt werden als Behinderung: ... + Angabe des Grades??

Das ist aber schon 14 Jahre alt, das Schreiben. Bin mir nicht sicher, ob das das richtige Schreiben ist.

Wie heisst dann eigentlich immer dieser Bescheid, der nur fĂŒr das Finanzamt dient wg. steuerlicher Entlastung?

Gruß Keana

Antworten



  • Hallo Keane,

    der Feststellungsbescheid ist genau das Schreiben, wo Dein Grad der Behinderung drin steht, Deine Merkezeichen und die Diagnosen.


    Ist doch egal, wie alt das Schreiben ist, wenn Du kein neues hast, wo sich eventuell der Grad der Behinderung ect. geÀndert hat, ist das alte aktuell!


    Vielleicht konnte ich helfen.

    LG Kerstin
  • Was den Feststellungsbescheid betrifft, hat Kerstin ja schon alles gesagt. 😉

    Keana schrieb:
    Wie heisst dann eigentlich immer dieser Bescheid, der nur fĂŒr das Finanzamt dient wg. steuerlicher Entlastung?


    Meinst Du die EinkommenssteuererklÀrung bzw. den Einkommenssteuerbescheid?
  • Hallo Keana,
    wenn dein Zettel schon so alt ist.
    DĂŒrfte oben rechts ein Hinweis stehen in Klammern
    Bescheinigung
    (zur Vorlage beim Finanzamt)
    so wurden die alten Zettel noch verschickt.

    14 Jahre ist ein stolzes Alter.
    Hast du den mal ĂŒberprĂŒfen lassen.
    Nach der Langen Zeit kann sich was geÀndert haben.

    Bei dir hat sich sicher in der Zeit auch eine Menge getan.
    Gruß
    Herbi
  • Hallo Leute,

    vielen lieben Dank fĂŒr Eure Hinweise.

    Ja also die Feststellung, dass ich eine Behinderung habe, ist vor 14 Jahren amtlich bestÀtigt wurden. Seitdem krieg ich eben nur noch diese Zettel zur Vorlage beim Finanzamt, damit ich im Jahr bisschen Lohnsteuer sparen kann.

    Ich lass mich ja ab und zu beim HörgerĂ€teakustiker testen, ob die Werte noch so passen, ist zum GlĂŒck seit Jahren immer wieder dasselbe 😀.

    Liebe GrĂŒsse

    Keana

    PS Ich hab dieses uralte Schreiben nun mal mitgeschickt, ich selbst bin ja nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises.
  • Keana schrieb:
    PS Ich hab dieses uralte Schreiben nun mal mitgeschickt, ich selbst bin ja nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises.


    Welchen Grad der Behinderung hast Du denn?
  • Hallo Justin,

    ich habe nur 30 GdB, aber ich hab ohne die jetzigen HörgerÀte jahrelang so gelebt, als wÀr ich taub.

    Gruß Keana
  • Hallo Keana,

    vielen Dank fĂŒr Deine offene Antwort!

    Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man ja leider erst ab GdB 50, deshalb hatte ich nachgefragt.
  • Hallo Justin,

    jo das weiss ich auch und habe vom Arbeitsamt eine Zusicherung, dass ich mich ggf. mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen kann. Das ist immer so eine Gratwanderung, denn in Deutschland gibt es neben dem öffentlichen Dienst und der Pfennigparade ganz wenige Unternehmen, die auf eine Behinderung wie meine ĂŒberhaupt RĂŒcksicht nehmen.

    Die Firmen, die keine RĂŒcksicht drauf nehmen, die meinen meine GerĂ€te könnten Dialekte fĂŒr mich verstĂ€ndlich machen und wundern sich, warum ich nicht dieselbe Sozialkompotenz vorweisen kann, wie einer der im Kindesalter Hörhilfen bekommen hat.

    Gruß Keana
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