Feststellungsbescheid

Liebe Leute,

wenn jemand den Feststellungsbescheid sehen will, ist das das Schreiben, wo es unter anderem heisst:
(...) wird nachstehende Feststellung nach § 4 des Schwerbehindertengeetztes (Schwgb) getroffen:

Festgestellt werden als Behinderung: ... + Angabe des Grades??

Das ist aber schon 14 Jahre alt, das Schreiben. Bin mir nicht sicher, ob das das richtige Schreiben ist.

Wie heisst dann eigentlich immer dieser Bescheid, der nur für das Finanzamt dient wg. steuerlicher Entlastung?

Gruß Keana

Antworten



  • Hallo Keane,

    der Feststellungsbescheid ist genau das Schreiben, wo Dein Grad der Behinderung drin steht, Deine Merkezeichen und die Diagnosen.


    Ist doch egal, wie alt das Schreiben ist, wenn Du kein neues hast, wo sich eventuell der Grad der Behinderung ect. geändert hat, ist das alte aktuell!


    Vielleicht konnte ich helfen.

    LG Kerstin
  • Was den Feststellungsbescheid betrifft, hat Kerstin ja schon alles gesagt. 😉

    Keana schrieb:
    Wie heisst dann eigentlich immer dieser Bescheid, der nur für das Finanzamt dient wg. steuerlicher Entlastung?


    Meinst Du die Einkommenssteuererklärung bzw. den Einkommenssteuerbescheid?
  • Hallo Keana,
    wenn dein Zettel schon so alt ist.
    Dürfte oben rechts ein Hinweis stehen in Klammern
    Bescheinigung
    (zur Vorlage beim Finanzamt)
    so wurden die alten Zettel noch verschickt.

    14 Jahre ist ein stolzes Alter.
    Hast du den mal überprüfen lassen.
    Nach der Langen Zeit kann sich was geändert haben.

    Bei dir hat sich sicher in der Zeit auch eine Menge getan.
    Gruß
    Herbi
  • Hallo Leute,

    vielen lieben Dank für Eure Hinweise.

    Ja also die Feststellung, dass ich eine Behinderung habe, ist vor 14 Jahren amtlich bestätigt wurden. Seitdem krieg ich eben nur noch diese Zettel zur Vorlage beim Finanzamt, damit ich im Jahr bisschen Lohnsteuer sparen kann.

    Ich lass mich ja ab und zu beim Hörgeräteakustiker testen, ob die Werte noch so passen, ist zum Glück seit Jahren immer wieder dasselbe 😀.

    Liebe Grüsse

    Keana

    PS Ich hab dieses uralte Schreiben nun mal mitgeschickt, ich selbst bin ja nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises.
  • Keana schrieb:
    PS Ich hab dieses uralte Schreiben nun mal mitgeschickt, ich selbst bin ja nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises.


    Welchen Grad der Behinderung hast Du denn?
  • Hallo Justin,

    ich habe nur 30 GdB, aber ich hab ohne die jetzigen Hörgeräte jahrelang so gelebt, als wär ich taub.

    Gruß Keana
  • Hallo Keana,

    vielen Dank für Deine offene Antwort!

    Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man ja leider erst ab GdB 50, deshalb hatte ich nachgefragt.
  • Hallo Justin,

    jo das weiss ich auch und habe vom Arbeitsamt eine Zusicherung, dass ich mich ggf. mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen kann. Das ist immer so eine Gratwanderung, denn in Deutschland gibt es neben dem öffentlichen Dienst und der Pfennigparade ganz wenige Unternehmen, die auf eine Behinderung wie meine überhaupt Rücksicht nehmen.

    Die Firmen, die keine Rücksicht drauf nehmen, die meinen meine Geräte könnten Dialekte für mich verständlich machen und wundern sich, warum ich nicht dieselbe Sozialkompotenz vorweisen kann, wie einer der im Kindesalter Hörhilfen bekommen hat.

    Gruß Keana
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