Was passiert mit der Hilflosenentschädigung der IV im AHV-Alter?
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Ich erreiche demnächst das AHV-Alter. Was passiert mit meiner Hilflosenentschädigung?
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Art. 43bis Absatz 4 AHVG lautet folgendermassen:
"Hat eine hilflose Person bis zum Erreichen des Rentenalters oder dem Rentenvorbezug eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weitergewährt."
Unter der Voraussetzung, dass die Hilflosigkeit weiter besteht
und dass sich der Aufenthaltsort nicht ändert, wird die bisherige
Hilflosenentschädigung der IV in eine solche der AHV in gleicher Höhe umgewandelt.
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