Was passiert mit der Hilflosenentschädigung der IV im AHV-Alter?
Ich erreiche demnächst das AHV-Alter. Was passiert mit meiner Hilflosenentschädigung?
0
Antworten
-
Art. 43bis Absatz 4 AHVG lautet folgendermassen:
"Hat eine hilflose Person bis zum Erreichen des Rentenalters oder dem Rentenvorbezug eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weitergewährt."
Unter der Voraussetzung, dass die Hilflosigkeit weiter besteht
und dass sich der Aufenthaltsort nicht ändert, wird die bisherige
Hilflosenentschädigung der IV in eine solche der AHV in gleicher Höhe umgewandelt.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 138 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 132 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 13 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 758 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 110 Willkommen & Begrüssung
- 138 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 3 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 329 Recherche